Mit dem neuen Förderbereich „Transformationen der Demokratie? Oder: Konturen der kommenden demokratischen Gesellschaft“ möchte die Stiftung anregen, sich mit Fragen der „kommenden“ Gesellschaft auseinanderzusetzen. In drei großen, vielfach verwobenen Bereichen – politisch, technologisch, sozial – lassen sich Anhaltspunkte für eine Vielzahl von Transformationsprozessen beobachten, die ins Zentrum der wissenschaftlichen Auseinandersetzung gerückt werden sollen. Das Förderangebot wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit innovativen Forschungsfragen und Arbeitsformen diesen Herausforderungen widmen und erste Vorstöße in beschreibender, erklärender oder sogar prognostischer Absicht wagen.
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen mit Universitätsanbindung aus dem ganzen Spektrum der Geistes- und Sozialwissenschaften. Beantragt werden können Projekte zu thematischen Schwerpunkten, die von einer Forschungsgruppe bearbeitet werden. Als „Forschungsgruppe“ versteht die Stiftung Zusammenschlüsse von mindestens zwei aktiv an den Projektarbeiten beteiligten Wissenschaftlern/innen, die über Stipendien der Stiftung finanziert werden und unter gemeinsamen Fragestellungen forschen. Es können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Die Beantragung eines Forschungsstipendiums für den/die Antragsteller/in (Projektleiter/in) ist ebenfalls möglich. Insgesamt können maximal drei Stipendien zzgl. Reise- und Sachmittel pro Forschungsgruppe beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Weitere, nicht über Stipendien finanzierte Mitarbeiter/innen, können am Projekt beteiligt sein. Die Beantragung von Einzelstipendien außerhalb einer Forschungsgruppe ist nicht möglich. Vorgesehen ist auch, dass die Projektpartner/innen jährlich an einem öffentlichen, von der Stiftung veranstalteten „Werkstattgespräch Gesellschaft der Zukunft“ teilnehmen.
Die maximal mögliche Förderdauer beträgt 36 Monate.
Die Antragsteller/innen müssen an den für das Projekt geplanten Forschungsarbeiten aktiv beteiligt sein.
Für Projektmitarbeiter/innen innerhalb von Forschungsprojekten können ausschließlich Promotions- oder Forschungsstipendien beantragt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich, dass Projektmitarbeiter/innen eigene Forschungsleistungen erbringen, die unter ihrem Namen publiziert werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt oder Altersrente/Pension und Stipendium ist nicht möglich.
Die nächste Bewerbungsfrist endet am 12. Mai 2021.