Die Akademie stellt für die Konferenzen finanzielle Mittel zur Verfügung, unterstützt bei der Organisation und bietet auch wissenschaftlichen Rat an. Die Konferenzen sollen, dem Selbstverständnis der Akademie entsprechend, dem wissenschaftlichen Gespräch über Fachgrenzen hinweg dienen und müssen deshalb thematisch interdisziplinär ausgerichtet sein.
Bei einer Antragstellung müssen Sie
- promoviert sein,
- an einer Forschungsinstitution in Baden-Württemberg arbeiten,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf eine Lebenszeitprofessur berufen sein.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase nach der Promotion. Familienphasen werden in der Begutachtung berücksichtigt. An der Akademie bereits angebundene Forschende sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Für das Jahr 2022 werden unter Maßgabe der haushaltlichen Mittel bis zu drei interdisziplinäre Nachwuchskonferenzen ausgeschrieben.
- Die Fördersumme beträgt je Konferenz max. 11.000 Euro.
- Die Mittel müssen innerhalb des Haushaltsjahres 2022 ausgegeben werden.
- Es können Reisemittel, Sachmittel (bspw. Konferenzmaterial, Einladungen) und Mittel für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte beantragt werden, jedoch kein wissenschaftliches Personal. Die Akademie bezahlt für die Referentinnen und Referenten der Konferenz grundsätzlich keine Honorare. Die Reisekosten werden nach dem baden-württembergischen Landesreisekostengesetz erstattet.
- Im Rahmen des Budgets kann eine Kostenstelle zur Publikation der Tagung beantragt werden. Es werden ausschließlich Open Access-Publikationen gefördert.
- Die Tagung soll vorzugsweise in den Räumen der Akademie durchgeführt werden. Für die Benutzung der Räume fallen keine Kosten an. Der Hörsaal der Akademie ist für ca. 60 – 80 Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer ausgerichtet. Es sollten nicht mehr als vier Konferenztage vorgesehen werden. Die Tagung kann nicht über ein Wochenende geplant werden. Bei der Beantragung ist die Angabe eines gewünschten Zeitraumes ausreichend, eine Abstimmung des Termins mit der Akademie wird im Fall einer Bewilligung vorausgesetzt. Ein abweichender Veranstaltungsort ist gesondert zu begründen.