Sonderstipendium zur geschichtlichen Landeskunde Baden-Württembergs

Sonderstipendium zur geschichtlichen Landeskunde Baden-Württembergs

Institution
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg KdöR
Ort
Stuttgart
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.04.2019 - 31.03.2021
Bewerbungsschluss
31.12.2018
Von
Dr. Uwe Sibeth

Ausschreibung nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung vergibt die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Zusammenarbeit mit der Graduiertenakademie der Universität Heidelberg (seit 2013) ein Sonderstipendium zur geschichtlichen Landeskunde Baden-Württembergs. Das Stipendium ist an keine bestimmte Fachrichtung gebunden, da mit der geschichtlichen Landeskunde nicht nur Historiker, sondern auch Geographen, Archäologen, Sprachwissenschaftler, Rechts-, Kirchen- und Kunsthistoriker u. a. befasst sind. Förderungsfähig sind Promotionsvorhaben zu Themen und Phänomenen aus dem historisch-geographischen Raum, der vom heutigen Bundesland Baden-Württemberg abgedeckt wird.

Verwaltung und Auszahlung des Sonderstipendiums erfolgen durch die Graduiertenakademie der Universität Heidelberg. Rechtliche Grundlage ist das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG). Das Vergabeverfahren orientiert sich an dem Verfahren der Universität Heidelberg (vgl. auch deren Satzung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses). Es ergeben sich einige kleinere Abweichungen:

- Die vorliegende Ausschreibung ist nicht von der Kürzung der Landesgraduiertenförderungsmittel betroffen.
- Dieses Sonderstipendium ist nicht an einen fixen Stipendienbeginn gebunden, sondern kann auch unterjährig vergeben werden. Deshalb kann in diesem Fall das in Heidelberg vorgesehene Online-Bewerbungsverfahren nicht angewandt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind darum bei der Kommission für geschichtliche Landeskunde und nicht an der Universität Heidelberg einzureichen.
- Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an der Universität Heidelberg ist keine zwingende Voraussetzung für die Gewährung dieses Stipendiums. Antragsberechtigt sind vielmehr Doktorandinnen und Doktoranden aller baden-württembergischen Hochschulen.

Stipendienhöhe:
1.000,- Euro/Mt. Grundstipendium sowie
110,- Euro/Mt. Reise- und Sachmittelzuschuss
250,- Euro/Mt. Kinderbetreuungszuschlag bei einem Kind bzw.
350,- Euro/Mt. bei mehr als einem Kind

Stipendienlaufzeit:
Bis zu zwei Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr.

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Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
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