Alle zwei Jahre verleiht die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung den "Willy-Brandt-Preis für Zeitgeschichte".
1) Ausgezeichnet wird eine herausragende wissenschaftliche Arbeit, die sich unmittelbar mit dem Wirken und dem Vermächtnis Willy Brandts befasst, oder eine Arbeit zu einem Kapitel der Zeitgeschichte, das mit seinem Namen und politischen Leben verbunden ist.
2) Die Stifterin wird die Druckkosten für die Veröffentlichung der
wissenschaftlichen Arbeit des Preisträgers oder der Preisträgerin in
angemessener Höhe übernehmen. Die Stifterin kann dem Preisträger oder der Preisträgerin anbieten, die Arbeit auf ihre Kosten in der Schriftenreihe "Willy-Brandt-Studien" zu veröffentlichen.
3) Sollte die Arbeit bereits veröffentlicht sein, kann dem Preisträger
oder der Preisträgerin die Förderung gem. Abs. 2 im Nachhinein bis zu einem Höchstbetrag von 4.000,00 Euro ausgezahlt werden.
4) Darüber hinaus erhält der Preisträger oder die Preisträgerin eine
Urkunde.
Die "Ausschreibungs- und Verfahrensordnung des Willy-Brandt-Preises" ist unter http://www.willy-brandt.de/fileadmin/stiftung/Downloads/WB-Preis-Ordnung_2014.pdf verfügbar. Dort sind weitere Details zur Bewerbung zu finden.