HT 2018: „Plotting Torture“. Repräsentation und Remediation gesellschaftlicher Spaltungen, 19.-21. Jahrhundert

HT 2018: „Plotting Torture“. Repräsentation und Remediation gesellschaftlicher Spaltungen, 19.-21. Jahrhundert

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschlands (VGD)
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2018 - 28.09.2018
Url der Konferenzwebsite
Von
Christoph Schmitt, Wissensgeschichte, Universität Konstanz

„[…]that no one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.“ So lautet die Präambel der ‚Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment‘ der UN von 1984.1 Auch in der heutigen – als ‚modern' und ‚zivilisiert' empfundenen – Zeit greift diese Konvention nicht immer und überall, was allein schon ein Blick in den Folter-Bericht von Amnesty International 2014 zeigt.2 Dass dies auch bereits nach der Abschaffung der Folter galt und damit grundsätzliche Fragen des historischen Selbstverständnisses moderner Gesellschaften verbunden sind, thematisiert die Sektion von ANNE KWASCHIK (Konstanz) und SYLVIA KESPER-BIERMANN (Hamburg).

In ihrer Einleitung stellte ANNE KWASCHIK (Konstanz) das Paradox an den Anfang, welches das historische Verhältnis von Folter und Demokratie beschreibt. Der Normativität von Demokratie und westlicher Moderne stehe dichotomisch eine als archaisch verstandene Gewaltpraxis gegenüber. Während einerseits die „Überwindung“ der Folter im Zuge der Aufklärungsdiskurse zur Selbstbeschreibung der Moderne „im ganzen“3 diene, stelle die Folter andererseits auch für demokratische Staaten ein Dispositiv der Macht dar, insbesondere in der Auseinandersetzung mit (De)-Kolonisierung und Terrorismus. Vor diesem Hintergrund sollte das Panel die gesellschaftliche Bedeutung der Auseinandersetzung mit Folter in einer globalen Perspektive diskutieren. Die Tortur wird dabei, so führte Kwaschik aus, als Instrument gegen „innere und äußere Differenz“4 verstanden. Sie betrifft vor allem Menschen, welche am Rand einer Gesellschaft angesiedelt sind. Zentral für das Panel war die Ausgangsthese, dass Folter und Foltervorwürfe einen Bruch bedeuten, der Gesellschaften spaltet und durch „reintegrierende Erzählungen“ in späteren Aufarbeitungsphasen „bewältigt“ werden muss. In den anschließenden Vorträgen wurden dabei vor allem mediale Praktiken der Neuordnung von Gesellschaften berücksichtigt.

SYLVIA KESPER-BIERMANN (Hamburg) beschäftigte sich mit der Frage, inwiefern Erzählungen und Inszenierungen vergangener Torturen zur Überwindung gesellschaftlicher Spaltungen im ‚langen 19. Jahrhundert‘ beitrugen und eine Abgrenzung gegenüber der Vergangenheit und anderen Weltregionen ermöglichten. Dabei hob sie zunächst auf die Sichtbarmachung von frühneuzeitlicher Folter in Museen und Ausstellungen zwischen 1830 und 1914 ab, um sich darauffolgend den damit verbundenen Narrativen und Emotionen zu widmen. Statt einer Verdrängung lasse sich beobachten, so die These, dass Folter in den europäischen Gesellschaften nach ihrer Abschaffung als Legalbestand präsent bleibe – vor allem in kultureller Rezeption wie beispielsweise Romanen, Bildern, Ansichtskarten oder Museen und Ausstellungen. Dass hierbei keineswegs eine abstrakte Beschäftigung der Inhalt sei, zeigen die als „Rechtsaltertümer“ bezeichneten Folterinstrumente, die gebräuchlicher Inventarbestand kulturhistorischer Museen waren und auch inner- und außerhalb Europas zirkulierten. Diese dienten vor allem einer Imagination früherer Grausamkeit. In der Analyse von Narrativen und Emotionen zeigte Kesper-Biermann, dass die Historisierung der Tortur bei der Konstituierung des Selbstverständnisses europäischer Gesellschaften, in einer ‚post-Folter-Ära' zu leben, einen wichtigen Beitrag leistete.5 Das Narrativ der überwundenen Folter könne in den europäischen Gesellschaften konsensstiftend wirken, da es sich um eine gemeinsame Erzählung handele, an deren Ende Menschenrechte, Zivilisation, Modernität, Rechtsstaat und Fortschritt standen. Mittels dieses Wertekanons ließe sich definieren, wer zu Europa gehöre und wer als rückständig oder ‚primitiv‘ anzusehen wäre.

Im darauffolgenden Vortrag stellte SILVAN NIEDERMEIER (Erfurt) eine weitere Form medialer Repräsentation von Folter vor. Hierbei ging er von Fotografien aus den National Archives aus, welche die sogenannte ‚water cure‘ im Philippinisch-Amerikanischen Krieg darstellen. Auf diesen Bildern sind US-Soldaten zu sehen, welche einen Mann am Boden fixieren, um ihm Wasser in Mund und Nase einzuflößen. Die Darstellungen illustrieren eine Inszenierung der Gewohnheit solcher Praktiken auf Seiten der Soldaten sowie eine vermeintliche relative Gewaltlosigkeit. Silvan Niedermeier untersuchte das ‚framing‘ der ‚water cure‘ in diesen Fotografien, wobei er auf die Rationalisierung der Folter, die Debatten über deren Legitimität und die Tradierung rassischer und hierarchischer Vorstellungen abzielte. Zeitungsberichte aus dem Jahr 1901 über diese Praktiken führten im weiteren Verlauf zu gesellschaftlichen Spannungen. Vor einer Republikanisch dominierten Kommission seien von Offiziellen die Vorgänge als „Einzelfälle“ betrachtet, verharmlost oder als „nötige, aber zivilisierte Härte“ dargestellt worden. Dem entgegen standen die Aussagen mehrerer Soldaten, welche die Brutalität explizit hervorhoben. Die Bilder und Berichte führten zum Engagement von Befürwortern und Gegnern. Erstere hielten die Praxis für „bedauernswert aber mild“, die New York Times befand sie gar für zielgerichtet und daher akzeptabel. Gegner haben die Bilder zur Verdeutlichung unzivilisierter Gewalt benutzt, hierbei sei durch Personifizierung und einen kleineren Bildausschnitt auf Authentizität, Nähe und eine mögliche gerichtliche Verfolgung abgestellt worden. Mit Kriegsende 1902 hätten die Debatten abgeebbt. Präsident Roosevelt stellte diese „dunklen Verstöße“ in den Kontext eines um der Zivilisation willen geführte Krieges. Die untersuchten Bilder der Folterpraktiken beleuchten einen Ausschnitt rassischer und hierarchischer Denkmuster. Die Analyse dieser Zeugnisse versuchte, die Brüche im moralischen Selbstverständnis der USA auszumachen; die weiterhin geführten Debatten über Folter und ihren ‚Nutzen‘ beziehungsweise ihre Ablehnung zeigen, dass die gesellschaftlichen Spaltungen in dieser Frage eher vertieft als überwunden wurden.

STEPHAN SCHEUZGER (Bern) stellte in seinem Vortrag eine Untersuchung zu den Institutionen der Wahrheitskommissionen in Lateinamerika und Südafrika vor, die von dem Konzept der Transitional Justice ausging. Er griff dafür auf Samuel Huntingtons Überlegungen zum Übergang autoritärer in demokratische Systeme in The Third Wave zurück.6 Huntington konstatiert im Unterkapitel „The Torturer Problem“ die Schwierigkeit einen Modus des Ausgleichs zwischen den dichotomen Kategorien „Täter“ und „Opfer“ zu sichern. Scheuzger zeigte die komplexen Herausforderungen in der Arbeit der Wahrheitskommissionen und ihrer Ausgleichsbemühungen auf. Diese konnten nicht zuletzt in die Auslassung von bestimmten Gruppierungen (beispielsweise mittels Amnestie) oder von Tatbeständen, namentlich auch der Folter, münden. Als problematisch erwies sich zudem auch die relative Sprachlosigkeit der Opfer. Letzteres war umso zentraler, so Scheuzger, als der Figur des Zeugen eine wichtige Rolle hinsichtlich der gesellschaftlichen Effekte der Arbeit der Kommissionen zukam. In Anlehnung an Huntington identifizierte er zwei Probleme in der Aufarbeitung von historischem Unrecht: die Nachweisbarkeit und die Repräsentierbarkeit von Folter. Hinzu komme als zeitlich verlagertes Problem ein zunehmend abklingendes, erinnerungspolitisches Interesse an den Verbrechen der Vergangenheit. Scheuzger betonte die primären Aufgaben der Wahrheitskommissionen. Diesen ginge es nicht vorrangig um eine Artikulation der Opfer, sondern um eine möglichst eindeutige Feststellung der Geschehnisse sowie die Untersuchung von Ursachen und Bedingungen der Gewalt. Die Folter bedeute auch in diesen Kontexten einen gesellschaftlichen Bruch, der durch re-integrierende Erzählungen, hier der Wahrheitskommissionen, bearbeitet werden musste.

ACHIM SAUPE (Potsdam) stellte die Themen von Geständniskultur, -erwirkung und -zwang am Beispiel von TV-Shows nach dem juristischen Verbot der Folter in der jüngeren Zeitgeschichte in den Mittelpunkt seines Vortrags. Im „Beichtstuhl der Öffentlichkeit“ ging es, so der Referent, um die Erlangung der einen, singulären, Wahrheit, welche als Amalgam der Gesellschaft fungierte. Im Anschluss an Foucaults Überlegungen zu „Pastoralmacht“ und zur Beichte produzierten sich Subjekte im Geständnis selbst und werden im erzwungenen Diskurs zugleich Objekte der Machttechniken. Im Vorfeld der Untersuchung medialer Geständnisse führte Saupe drei Aspekte polizeilicher Vernehmungen an: In einer Verhörsituation stelle sich eine Zwangskommunikation ein, in der die vernehmende Person eine authentische Beziehung zur verhörten Person einnehme und in dieser Situation einen Gewissensappell provoziere. Die Offenbarung vorher nicht bekannter Informationen in TV-Formaten lasse sich hierbei adaptieren. Die Moderatoren vermitteln, so Saupe, den Eindruck von Seelsorge und Sinnstiftung und ermöglichen den Befragten Raum für ihre Erzählungen. Saupe ergänzte seine Beispiele um Sendungen, in denen über Gewinnstufen und Lügendetektoren Personen zu immer intimeren und unangenehmeren Aussagen motiviert wurden, sowie um die Doping-Geständnisse berühmter Leistungssportler. Saupe konstatierte einen gesellschaftlichen Bedarf an Geständnissen und schlussfolgerte, dass sich an diese medialen Geständnisse ein therapeutischer Punkt anschließt, der eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft bedingt.

Die anschließende Diskussion thematisierte mehrere Aspekte des Panels. Zum einen wurde die Frage nach der Begrifflichkeit der ‚water cure‘ aus Silvan Niedermeiers Vortrag gestellt. Dieser hob mehrere Dimensionen der Semantik hervor: Eine verharmlosende Dimension durch sprachliche Nähe zu therapeutischen Anwendungen, eine in Anlehnung an Bestrafungspraktiken in US-Gefängnissen im 19. Jahrhundert sowie eine euphemistische bis drohende Implikation, mittels der auf die ‚Ausbaufähigkeit‘ der Brutalität abgehoben werden konnte. Zum anderen wurde der Zusammenhang zwischen europäische Erzählungen und außereuropäischen Perspektiven thematisiert. Deutlich wurde abschließend noch einmal, dass ohne die Rechtswidrigkeit der Folter in Frage zu stellen, sich diese unter den oben genannten Bedingungen mittels einer „Rhetorik der Verlegung“ zunehmend an „anderen Orten“ fand.7 Durch die gewählte breite Anlage konnte das Panel aufzeigen, dass und wie Folter und Foltervorwürfe im Selbstverständnis der jeweiligen „Modernen“ als Erzählungen zur zeitlichen und räumlichen Abgrenzung und zur Selbstverortung in einer Zivilisiertheit dienten.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Anne Kwaschik (Konstanz) / Sylvia Kesper-Biermann (Hamburg)

Anne Kwaschik (Konstanz): Plotting Torture. Zur Einführung

Sylvia Kesper-Biermann (Hamburg): Nach der Folter. Inszenierung 'mittelalterlicher' Tortur in europäischen Museen und Ausstellungen (1830-1914)

Silvan Niedermeier (Erfurt): Folter und Zivilisation. Fotografien der water cure aus dem philippinisch-amerikanischen Krieg (1899-1902)

Stephan Scheuzger (Bern): Tatsachenfeststellung und Repräsentation von Folter in der Arbeit von Wahrheitskommissionen

Achim Saupe (Potsdam): Das öffentliche Geständnis und das 'authentische' Selbst in der Mediengesellschaft des 20./21. Jahrhunderts

Anmerkungen:
1https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CAT/cat_en.pdf (27.10.2018).
2https://www.amnesty.de/sites/default/files/2017-05/Amnesty-Bericht_Folter_2014.pdf (09. 11.2018).
3 Vgl. Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt am Main 1992, S. 11. Vgl. dazu Anne Kwaschik, Folter in der Republik? Gewalt, rechtsstaatliche Ordnung und „emotionale Navigation“ in der Auseinandersetzung liberaler Demokratien mit dem Terrorismus, in: Claudia Jarzebowski / Anne Kwaschik (Hrsg.), Performing Emotions. Interdisziplinäre Perspektiven auf das Verhältnis von Politik und Emotion in der Frühen Neuzeit und in der Moderne, Göttingen 2013, S. 283–305
4 Vgl.: Peter Burschel / Götz Distelrath / Sven Lembke (Hrsg.), Das Quälen des Körpers. Eine historische Anthropologie der Folter, Weimar, Wien 2000.
5 Vgl.: Sylvia Kesper-Biermann, Security, Transnational Law and Emotions. The History of the Transnational Anti-Torture Regime from the Enlightenment to the 1984 United Nations Convention Against Torture, in: Max Planck Institute for European Legal History Research Paper 2018-01 (2018), URL: http://ssrn.com/abstract=3096470.
6 Vgl.: Samuel Huntington, The Third Wave. Democratization in the Late Twentieth Century, Norman, Okla. 1991.
7 Vgl.: Talal Asad, Formations of the Secular. Christianity, Islam, Modernity, Stanford, Cal. 2003, S. 104f.