0,5 Mitarb. "Besucherinformationszentrum" (Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Oranienburg)

Mitarbeiter/in Besucherinformationszentrum

Arbeitgeber
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen)
Arbeitstelle
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen
PLZ
16515
Ort
Oranienburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.01.2025 - 31.12.2025
Bewerbungsschluss
11.10.2024
Von
Ute Keller

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht – vorbehaltlich der Mittelbewilligung – zum 01.01.2025 für das Besucherinformationszentrum der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen, Straße der Nationen 22, 16515 Oranienburg, eine/n Mitarbeiter/in, vorerst befristet bis 31.12.2025, für durchschnittlich 19,5 Stunden/ Woche (auch an Wochenenden), vergütet mit Entgeltgruppe 5 TV-L.

Mitarbeiter/in Besucherinformationszentrum

Aufgabengebiet:
Sie sind im Besucherinformationszentrum die/der erste Ansprechpartner/in unseres (inter)nationalen Publikums und zuständig für allgemeine Auskünfte und Fragen zur Gedenkstätte. Sie geben Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen sowie Führungen und bieten die Erzeugnisse unseres Buchverkaufs an. Außerdem kassieren Sie Entgelte und arbeiten eng mit dem Besucherdienst zusammen.

Anforderungen:
Sie passen zu uns, wenn Sie über sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache und idealerweise über gute Kenntnisse mindestens einer weiteren Fremdsprache verfügen, Verantwortung suchen und ein serviceorientiertes, sicheres Auftreten im Umgang mit schwierigen Situationen und einer Vielzahl von Besucher/innen mitbringen. Sie sind mit der Geschichte des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen und sowjetischen Speziallagers vertraut und haben Interesse an der Arbeit unserer Stiftung. Erfahrungen mit Kassentätigkeit sind von Vorteil. Eine überdurchschnittliche Teamfähigkeit rundet Ihr Profil ab.

Das Stellenangebot richtet sich an alle Interessent/innen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich gewünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen können wir nur mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag zurücksenden, andernfalls werden sie bis zu 3 Monaten nach Besetzung der Stelle aufbewahrt und anschließend nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes entsorgt.

Ihre aussagefähigen Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 11.10.2024 (Poststempel) an die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Personalreferat, Stichwort: BIZ GuMS, Heinrich-Grüber-Platz, 16515 Oranienburg oder per E-Mail an bewerbung@stiftung-bg.de (max. 5 MB). Für Fragen zur Ausschreibung stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 03301/8109-12 zur Verfügung. Nähere Informationen zur Stiftung und Gedenkstätte sind möglich unter www.stiftung-bg.de, www.gedenkstaette-sachsenhausen.de.

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung ist entsprechend Art. 22 DSGVO nicht automatisiert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten über Sie zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter@stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.

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