Dekret des Direktors des Kompetenz-zentrum für Regionalgeschichte der Freien Universität Bozen
Gegenstand
Ausschreibung für die Erteilung einer gelegentlichen selbständigen Mitarbeit im Rahmen des Forschungsprojektes „Normen und Praktiken zur Kontrolle ‚abweichender‘ Mobilität in Tirol in den Quellen der österreichischen Archive, 1850-1914“ - CUP: I85F21001510005 (Dr. Francesca Brunet)
Prämissen
Nach Einsichtnahme in den Art. 6 der Regelung des Kompetenzzentrums für die Forschung „Kompetenzzentrum für Regionalgeschichte“ der Freien Universität Bozen betreffend die Zuständigkeiten des Direktors;
Der Artikel 7, Absatz 6 des Legislativdekrets Nr. 165/2001 regelt die Voraussetzungen und Formen der selbständigen Mitarbeit im öffentlichen Bereich.
Der Artikel 18, Absatz 5, des Gesetzes Nr. 240 vom 30.12.2010 regelt die Teilnahme an Forschungsgruppen und –projekten der Universitäten.
Die interne Mitteilung des Rektors Nr. 1 vom 04.05.2017 regelt die Beauftragungen für gelegentliche sowie für koordinierte kontinuierliche Mitarbeit im akademischen/ wissenschaftlichen Bereich.
Gemäß Artikel 7 des Legislativdekretes Nr. 165/2001 (Einheitstext betreffend den öffentlichen Dienst) ist es ab dem 01.07.2019 nicht mehr möglich, Beauftragungen für koordinierte und kontinuierliche selbständige Mitarbeit zu erteilen. Daraus folgt, sofern keine weiteren gesetzlichen Bestimmungen eine Verschiebung des angeführten Datums vorsehen, dass öffentliche Verwaltungen ab dem 01.07.2019 nur noch Beauftragungen für gelegentliche Mitarbeit erteilen können.
Demnach ist ab dem 01.07.2019 die interne Mitteilung des Rektors vom 04.05.2017, Nr. 01 samt Richtlinien nur noch für den Teil der gelegentlichen Beauftragungen gültig und anwendbar. Die Richtlinien werden so bald wie möglich aktualisiert.
Mit Beschluss des Führungsgremiums des Kompetenzzentrum für Regionalgeschichte Nr. 04 vom 04.08.2021 wurde festgestellt, dass eine Beauftragung des internen Personals für die Ausübung der gegenständlichen auszuschreibenden Tätigkeit nicht möglich ist (s. interne Vorabprüfung Nr. 02 vom 16.07.2021).
Der Direktor,
verfügt
dass am Kompetenzzentrum für Regionalgeschichte ein Auftrag für die Leistung einer gelegentlichen selbständigen Mitarbeit im akademischen/ wissenschaftlichen Bereich wie folgt zu erteilen ist:
Titel des Forschungsprojektes (muss in der Anlage A angeführt werden): Normen und Praktiken zur Kontrolle ‚abweichender‘ Mobilität in Tirol in den Quellen der österreichischen Archive, 1850-1914
CUP-Kodex: I85F21001510005
Verantwortliche des Projektes: Francesca Brunet
Sprache des Projektes: Italienisch und Deutsch
Kurze Beschreibung des Forschungsprojektes:
Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, neue Quellen zum Thema Landstreicherei in Tirol zwischen 1850 und 1914 zu identifizieren und zu erschließen. Der Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Roma und Sinti. Besondere Aufmerksamkeit wird auf eine Reihe von Beständen in drei österreichischen Archiven gelegt: im Österreichischen Staatsarchiv in Wien (Allgemeines Verwaltungsarchiv und Haus- Hof- und Staatsarchiv), im Tiroler Landesarchiv und im Stadtarchiv in Innsbruck. Diese Quellen werden fotoreproduziert oder fotokopiert und anschließend transkribiert sowie ein Regest angefertigt.
Beschreibung der zu erbringenden Leistung:
Der/die Stelleninhaber/in hat die Aufgabe, Quellen zum Thema Landstreicherei, deren Bewältigung und Repression in Tirol, unter besonderer Berücksichtigung der Minderheiten der Roma und Sinti, in folgenden Archiven und Archivbeständen zu ermitteln, zu fotografieren bzw. zu fotokopieren und in einem eigenen Regest zu dokumentieren:
a) Österreichisches Staatsarchiv, Wien, Abteilung Allgemeines Verwaltungsarchiv, Bestand des Ministeriums des Innern – allgemeine Reihe; Abteilung Haus- Hof- und Staatsarchiv, Bestand des Ministeriums des Äußern – Reihe Administrative Registratur.
b) Tiroler Landesarchiv, Innsbruck, Bestand der Statthalterei für Tirol und Vorarlberg und Bestände der verschiedenen Bezirkshauptmannschaften Nordtirols (Innsbruck, Imst, Kufstein, Landeck, Reutte und Schwaz).
c) Stadtarchiv Innsbruck, Bestand des Stadtmagistrats.
Die Tätigkeit muss in vollständiger Autonomie durchgeführt werden, ohne Koordinierung seitens UNIBZ.
Voraussichtlicher Tätigkeitsbeginn:
02.11.2021
Endtermin der zu erbringenden Leistung: 31.08.2022
Bruttovergütung: 11.710 Euro
PIS Nr.: E005512
Termine und Konditionen für die Auszahlung der Vergütung:
die Vergütung wird einmalig im Nachhinein ausbezahlt, vorausgesetzt die Leistung wurde vollständig erbracht.
1. Einreichen der Gesuche
Das Gesuch zur Teilnahme am Auswahlverfahren muss durch Verwendung der beiliegenden Anlage A gestellt werden, ausschließlich in digitaler Form ausgefüllt sein und bis spätestens 03.09.2021 an das Sekretariat des Kompetenzzentrums für Regionalgeschichte z. H. Maria Diana an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: regional.history@unibz.it
Sollte die Einreichfrist auf einen Feiertag fallen, dann verschiebt sich die Fälligkeit auf den ersten darauffolgenden Werktag.
Dem Gesuch, Anlage A, sind beizulegen:
1) Anlage “B” – erklären im Besitz der unter Art. 2 dieser Ausschreibung angeführten Erfordernisse zu sein (anführen) und eventueller zusätzlicher Titel (anführen)
2) Curriculum vitae
Die oben genannten Formulare (Anlage A und B) müssen vollständig ausgefüllt und digital (vorzugsweise PAdES) unterschrieben werden, oder, im Fall des Fehlens der digitalen Unterschrift, müssen sie ausgedruckt und leserlich unterschrieben werden. In diesem letzten Fall müssen die ausgefüllten und unterschriebenen Formular dem Fakultätssekretariat gemeinsam mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes (Identitätsausweis, Reisepass, Führerschein) geschickt werden.
Das Ansuchen kann in folgenden Sprachen verfasst werden: Italienisch, Deutsch, Englisch
Der Kandidat muss den Besitz der von italienischen öffentlichen Verwaltungen ausgestellten Titel folgender Formen bescheinigen:
- Ersatzerklärung einer Bescheinigung gemäß Art. 46 des D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000. Der Kandidat muss folgendes einreichen:
- 1 Erklärung gemäß Anlage ‚B‘, mit welcher er unter der eigenen Verantwortung erklärt, im Besitz von Titeln zu sein, welche in Bezug auf den Ort und das Datum ihres Erwerbs sowie der Verwaltung bei welcher sie erworben wurden, genau beschrieben sind
- im Fall des Fehlens der digitalen Unterschrift eine beidseitige Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes
Das Sekretariat des Kompetenzzentrums für Regionalgeschichte darf Bescheinigungen von italienischen öffentlichen Verwaltungen weder annehmen noch beantragen. Sollten solche Bescheinigungen dem Gesuch zur Teilnahme am Auswahlverfahren beigelegt werden, dann werden sie für die vergleichende Bewertung nicht berücksichtigt.
Italienische Bürger oder Bürger der EU
Titel, welche von privaten Körperschaften1 ausgestellt oder im Ausland erworben wurden, können wie folgt eingereicht werden:
a) im Original oder
b) in beglaubigter Kopie oder
c) mit Ersatzerklärung des Notorietätsaktes gemäß Artikel 47 des D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 (s. Anlage ‚B‘).
Nicht-EU-Bürger, die über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Italien verfügen, können die oben genannten Ersatzerklärungen nur in den Fällen verwenden, in denen Tatsachen, Zustände oder persönliche Eigenschaften nachgewiesen werden, welche von italienischen öffentlichen oder privaten Einrichtungen bescheinigt oder bestätigt werden können.
Der Verfahrensverantwortliche ist verpflichtet, geeignete Kontrollen über die Wahrhaftigkeit der Ersatzerklärungen der Kandidaten (Anlagen A und B) zu veranlassen.
Es ist nicht zulässig, sich auf Dokumente oder Publikationen zu beziehen, welche dieser Universität oder anderen Verwaltungen in der Vergangenheit übermittelt wurden.
Dokumente, welche nach der Einreichfrist der Gesuche zur Teilnahme am Auswahlverfahren eingelangt sind, werden nicht berücksichtigt.
Die Universität haftet nicht für den Nichterhalt der Gesuche, welcher durch das Verschulden Dritter oder durch technische Mängel, welche die Übermittlung unmöglich machen, zurückzuführen ist.
Die Universität übernimmt keine Verantwortung im Falle von Unauffindbarkeit des Bewerbers oder Unzustellbarkeit von Mitteilungen aufgrund der ungenauen Angabe der Anschrift von Seiten des Bewerbers oder aufgrund fehlender bzw. verspäteter Meldung des Wechsels der im Gesuch angegebenen Anschrift.
Die Universität haftet nicht für eventuelle Fehlleitungen durch das Postamt oder welche auf Dritte, Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Auf jeden Fall haftet sie nicht für Fehlleitungen, welche nicht auf ein Verschulden der Universität zuzuschreiben sind sowie für die Nichtrückerstattung der Rückantwort des Einschreibebriefes, der Dokumente und Mitteilungen betreffend das gegenständliche Auswahlverfahren.
Sollte sich die Anschrift des Bewerbers von seinem Wohnsitz unterscheiden, dann haftet die Universität auch nicht für die Nichtannahme einer Mitteilung, welche mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an die vom Bewerber bestimmte Anschrift übermittelt wurde.
2. Erfordernisse für die Teilnahme am Auswahlverfahren
Die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren ist ausschließlich dem externen Personal (daher ist die Teilnahme von unibz internem Personal und unibz Studenten nicht erlaubt) und folgenden Kategorien von Personen vorbehalten:
a) Professoren und Forschern, auch mit befristetem Arbeitsvertrag;
b) Inhabern von Forschungsstipendien gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 240/2010;
c) Studenten eines Forschungsdoktorats-studienganges sowie eines Masterstudienganges;
d) Lehrbeauftragten gemäß Art. 23 des Gesetzes Nr. 240/2010;
e) Verwaltungspersonal und technischem Personal der Universitäten sowie externen Personen, vorausgesetzt das Personal verfügt über spezifische Kompetenzen im Forschungsbereich;
f) Angestellten anderer öffentlicher Verwaltungen, öffentlicher oder privater Körperschaften, von Unternehmen sowie Inhabern von Forschungs- oder Studienstipendien, welche von diesen Ein-richtungen verliehen und aufgrund von spezifischen Konventionen ausgeschrieben werden und keinen finanziellen Aufwand für die Universität verursachen, mit Ausnahme der direkten Kosten für die Ausübung der Forschungstätigkeit und die eventuellen Kosten für Versicherungen.
Die Kandidaten, welche den oben angeführten Kategorien von Personen angehören, müssen folgende Erfordernisse erfüllen:
1) ein Magister- oder Masterstudium in Geschichtswissenschaften
absolviert haben.
Vom Erfordernis des abgeschlossenen 4-jährigen Laureatsstudiums nach alter Studienordnung oder 5-jährigen Studiums oder 3-jährigen Bachelorstudiums mit einem 2-jährigen Master wird abgesehen, sofern der Beauftragte als Professor oder Forscher, auch mit befristetem Vertrag, an einer Universität tätig ist;
Die Bewerber müssen außerdem Folgendes nachweisen:
2) spezifische und nachgewiesene Erfahrung im Studium und in der Archivrecherche, bezogen auf den räumlichen und zeitlichen Rahmen des gegenständlichen Projekts (österreichische Geschichte bzw. Geschichte Tirols des 19. und 20. Jahrhunderts);
3) eine nachgewiesene Erfahrung in der Transkription von archivarischen Quellen;
4) die Fähigkeit, Kurrentschrift zu lesen;
5) ausgezeichnete Kenntnisse der italienischen und deutschen Sprache.
3. Auswahlverfahren
Die Bewertung der Kandidaten erfolgt nach Titeln und Kolloquium.
Die Kommission kann vor der Bewertung der Kandidaten eine Mindestpunkteanzahl für die Reihung in der Rangordnung festlegen.
Die Bewertung der Titel erfolgt nach folgendem Schema (es können maximal 60 Punkte vergeben werden):
1) max. 30 Punkte für das Curriculum vitae
2) max. 30 Punkte für das Kolloquium, in dem die Sprachkenntnisse, die Erfahrung in der Archivrecherche und die Fähigkeit, Kurrentschrift zu lesen, bewertet werden.
4. Die Bewertungskommission
Die Kommission für das Auswahlverfahren ist wie folgt zusammengesetzt:
Dr. Francesca Brunet (Präsidentin)
Dr. Karlo Ruzicic-Kessler
Dr. Siglinde Clementi
Ersatzmitglieder:
Dr. Joachim Gatterer
5. Ausschlussgründe
Der Ausschluss des Kandidaten erfolgt in den nachfolgenden Fällen:
1) Gesuche, welche nicht vom Bewerber unterschrieben sind;
2) Gesuche, welche nicht in der vorgeschriebenen Form laut Art. 1 eingereicht wurden;
3) Gesuche, welche nicht innerhalb der in der Ausschreibung zwingend vorgeschriebenen Frist eingereicht werden
4) Gesuche, welche nicht digital unterschrieben und ohne die beidseitige Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes (Identitätsausweis, Reisepass, Führerschein) eingereicht wurden;
5) Gesuche, die von Kandidaten eingereicht werden, welche nicht im Besitz der Erfordernisse für die Teilnahme an diesem Auswahlverfahren sind (siehe Art. 2);
6) Gesuche, die von Kandidaten eingereicht werden, welche mit einem Professor der ausschreibenden Fakultät oder mit dem Rektor, dem Universitätsdirektor oder einem Mitglied des Universitätsrates der Freien Universität Bozen in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis, bis zum 4. Grad einschließlich, stehen;
7) Gesuche, in welchen die Erklärung fehlt, dass der Kandidat nicht mit einem Professor der ausschreibenden Fakultät oder mit dem Rektor, dem Universitätsdirektor oder einem Mitglied des Universitätsrates von der Freien Universität Bozen in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis, bis zum 4. Grad einschließlich, steht (siehe Anlage A);
8) Gesuche, die von Kandidaten eingereicht werden, welche Empfänger einer Dienstaltersrente sind und in den fünf der Kündigung zwecks Pensionierung vorhergehenden Jahren ein Arbeitsverhältnis mit der Freien Universität Bozen hatten, (Art. 25 Gesetz Nr. 724/1994) (siehe Anlage A);
6. Veröffentlichung der Rangordnung
Bei Beendigung des Auswahlverfahrens verfügt der Dekan die Genehmigung der Rangordnung der geeigneten Kandidaten.
Das oben genannte Dekret und die Rangordnung werden an der digitalen Amtstafel der Freien Universität Bozen veröffentlicht.
Die Rangordnung der geeigneten Bewerber, mit Angabe der Nummer und des Datums des oben genannten Dekretes des Dekans, wird zudem auf der Internetseite der Freien Universität Bozen (unter „Stellenanzeigen“) veröffentlicht.
7. Gültigkeit der Rangordnung
Die Rangordnung ist für die Gesamtdauer des Forschungsprojekts gültig.
Von der Rangordnung werden jene Kandidaten ausgeschlossen, die auf die Annahme des Auftrages verzichten.
Bei Verzicht des Auftrages, kann dieser dem in der Rangordnung nächstgereihten Kandidaten erteilt werden.
Von der Rangordnung werden jene Bewerber ausgeschlossen, die, sofern von der Kommission festgelegt, die Mindestpunkteanzahl für die Reihung nicht erreichen.
8. Benachrichtigung an die Kandidaten über den Verfahrensabschluss
Die Veröffentlichung der Rangordnung, mit Angabe der Nummer und des Datums des Dekretes betreffend die Genehmigung derselben, ersetzt die Mitteilung an die einzelnen Kandidaten.
9. Unbedenklichkeitserklärung der Herkunftsverwaltung
Gemäß Art. 53 Absatz 7 des GvD Nr. 165 vom 30.03.2001 kann ein Bediensteter einer öffentlichen Verwaltung keine bezahlten Aufträge durchführen, welche zuvor nicht von der angehörigen Verwaltung genehmigt wurden.
Die unibz behält sich das Recht vor, den an den geeigneten Erstgelisteten der Rangliste erteilten Auftrag zu widerrufen, sofern dieser Bediensteter einer öffentlichen Verwaltung ist und nicht innerhalb der von der unibz vorgegebenen Frist die Unbedenklichkeitserklärung der angehörigen Verwaltung vorlegt.
10. Aufenthaltsgenehmigung
Bei Unterzeichnung des Vertrages muss der Kandidat, falls er die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates oder gleichwertigen Staates innehat, den Besitz einer regulären Aufenthaltsgenehmigung nachweisen, welche ihm die Ausübung der Tätigkeit für die gesamte Dauer erlaubt.
11. Rechtsmittelbelehrung
Gegen die unter Punkt 6 angeführte Verwaltungsmaßnahme, mit der die Rangordnung der geeigneten Kandidaten genehmigt wurde, kann innerhalb von 60 Tagen ab deren Veröffentlichung an der digitalen Amtstafel der Freien Universität Bozen Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Bozen eingereicht werden.
12. Datenschutzbestimmungen
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 “Europäische Datenschutzgrund-verordnung“, teilt die Freie Universität Bozen als Verantwortliche der Daten dieses Auswahl-verfahrens mit, dass die in den Bewerbungs-unterlagen enthaltenen Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Auswahlverfahrens und des eventuellen Vertragsabschlusses verwendet werden (siehe beiliegendes Informationsblatt).
13. Veröffentlichung
Die vorliegende Ausschreibung ist an der digitalen Amtstafel der Freien Universität Bozen veröffentlicht.
14. Verfahrensverantwortlicher
Gemäß Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990 und nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen, ist der Verfahrensverantwortliche Herr Dr. Oswald Überegger, Dantestraße 4, 39042 Brixen – Tel. +39 0472/014051, Fax +39 0472 014059, E-Mail: Oswald.Ueberegger@unibz.it
Der Direktor des Kompetenzzentrums für Regionalgeschichte Dr. Oswald Überegger
Anmerkung:
1 die Verwalter von öffentlichen Dienstleistungen sind keine privaten Körperschaften