Die Universität Hamburg war mit ihrem Antrag in der 2. Förderlinie des Exzellenzwettbewerbs erfolgreich. Eines der Teilziele der Exzellenzstrategie besteht in der Stärkung und dem Ausbau innovativer, forschungsorientierter und multiperspektivischer Lehre. In diesem Rahmen erfolgt die Einführung des Bachelor-Studiengangs „Liberal Arts and Sciences“. Der Studiengang ist trans- und interdisziplinär angelegt und integriert innovative Studienprofile, die sich an den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts orientieren. Das Ziel des Programms besteht darin, die Studierenden zu vernetztem, zu lösungsorientiertem Denken zu befähigen und sie zu herausragenden Generalist:innen auszubilden. Dafür sind Kooperationen mit den Exzellenzclustern und Forschungseinrichtungen der Universität Hamburg, mit anderen Hochschulen der Stadt sowie auch internationalen Universitäten, insbesondere mit niederländischen Liberal Arts and Sciences-Colleges geplant. Die Federführung für die Konzeption und Einführung des Programms obliegt der Fakultät für Geisteswissenschaften in Zusammenarbeit mit weiteren Fakultäten der Universität Hamburg.
Für den Studiengang „Liberal Arts and Sciences“ werden zwei neue Professuren eingerichtet, die maßgeblich an der Weiterentwicklung, Finalisierung und Außendarstellung des Studienangebots beteiligt sein werden. Im Rahmen eines strukturierten Scoutings für die mögliche Besetzung einer dieser beiden Professuren an der Fakultät für Geisteswissenschaften werden interessierte Wissenschaftler:innen gebeten, ihr Interesse an einer Bewerbung für diese Professur zu bekunden.
Gesucht wird eine Persönlichkeit aus den Kultur-, Literatur- oder Medienwissenschaften, die einschlägige Erfahrungen in der interdisziplinären Lehre und Forschung vorweisen kann, vorzugsweise mit ausgewiesener Forschungstätigkeit an der Schnittstelle zu den Naturwissenschaften und/oder der Medizin. Von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus ein großes Interesse am Aufbau fachübergreifender und internationaler Lehr- und Forschungskooperationen sowie Aufgeschlossenheit und Begeisterung für innovative universitäre Lehrkonzepte.
Die Professur soll im Rahmen eines außerordentlichen Berufungsverfahrens nach § 14 Abs. 6 Nr. 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes besetzt werden. Ein solches Verfahren der außerordentlichen Berufung ist dem Präsidium der Universität vorbehalten, das gleichzeitig die Rolle der Auswahl- und Berufungsinstanz wahrnimmt.
Das Präsidium wird in Abstimmung mit der Dekanin der Fakultät für Geisteswissenschaften und der wissenschaftlichen Koordinatorin des Studiengangs eine Persönlichkeit identifizieren, der auf dem Wege der außerordentlichen Berufung eine Professur angeboten wird. Die Besetzung der Professur erfolgt unter dem Gesichtspunkt der besten Eignung für die Erfüllung der Ziele der Universität im Rahmen des Aufbaus des Studiengangs. In diesem Zuge wird zudem festgelegt, in welchem Fach an der Fakultät für Geisteswissenschaften die ausgewählte Person ihren geeigneten Ort findet.
Das Präsidium wird auf geeignete Interessierte zugehen und Vorgespräche anbieten.
Einstellungsvoraussetzung
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des § 15 HmbHG.
Weitere Kriterien
Von einer internationalen Stelleninhaberin bzw. einem internationalen Stelleninhaber wird erwartet, dass sie bzw. er innerhalb von zwei Jahren nach Dienstantritt die für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erwirbt, sofern sie bzw. er über diese zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch nicht verfügt.
Die Universität Hamburg ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Lehre und Forschung zu erhöhen. Sie ist deshalb an Interessensbekundungen von qualifizierten Wissenschaftlerinnen besonders interessiert.
Für weitere Hinweise besuchen Sie unsere Website: https://www.uni-hamburg.de/stelle-ibv0122