Aufgaben:
- wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Professur Ina Dietzsch
- Aufgaben des Wissenschaftsmanagements für das Institut für Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach Paragraph 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG.
Profil:
- vorausgesetzt: mindestens abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Magister, Master oder vergleichbar) oder eine begonnene Promotion im Fach Empirische Kulturwissenschaft/Europäische Ethnologie oder Kulturanthropologie/Volkskunde
- erforderlich: sehr gute Kenntnisse in Theorie, empirischer Forschung mit verschiedenen Quellen und der Fachgeschichte sowie der Wunsch im Fach zu promovieren und Aufgeschlossenheit gegenüber einer weiteren akademischen Laufbahn
- erwünscht: Erfahrungen in Lehre, Projektarbeit, Tagungs- und Exkursionsplanung, Ausstellungswesen oder anderen Formen wissenschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit
- erwünscht: Teilhabe an (inter-)nationalen Netzwerken und Interesse an Themen wie Digitalisierung, Naturen/Kulturen und/oder Wissensforschung
- erwünscht: Exposé über das Dissertationsvorhaben (zwei bis drei DIN A4 Seiten)
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler:innen, (z.B. eigenes Angebot einfügen wie z.B. Doktorandenprogramme und FB-interne Angebote), und durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stellen für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung.
Bewerben:
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 04.06.2023 an den Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Frau Prof. Dr. Ina Dietzsch, in einer PDF-Datei an: jobsfb03@staff.uni-marburg.de.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (Paragraph 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.