Am SFB 933 „Materiale Textkulturen“ der Universität Heidelberg ist ab dem 25. November eine Stelle als akademischer Mitarbeiter/akademische Mitarbeiterin (w/m/d) im Rahmen einer Elternzeitvertretung (65%) zu besetzen.
Die Stelle ist am Teilprojekt A05 (Projektleiter Prof. Dr. Matthias Untermann/PD Dr. Tobias Frese): „Schrift und Schriftzeichen am und im mittelalterlichen Kunstwerk“ angesiedelt.
Im Rahmen der Stelle sollen einschlägige spätantike und frühmittelalterliche Quellen untersucht und ausgewertet werden. Im Zentrum der Untersuchung stehen mosaizierte Apsiden und ihre Inschriften, vor allem die sogenannten Tituli. Insbesondere Beschreibungen der Materialität, Ikonizität und Wirksamkeit der Inschriften im Zusammenhang mit der Produktion von Präsenz und der Suggestion von Sakralität sollen im Vordergrund der Arbeit stehen.
Anforderungsprofil:
- Überdurchschnittlich gut abgeschlossenes Studium in den Fächern Geschichte oder Kunstgeschichte mit einem Schwerpunkt in der Geschichte/Kunstgeschichte des Mittelalters oder der Frühen Neuzeit, vorzugsweise mit Kenntnissen des Mittellateinischen.
- Besonderes Interesse an der methodisch-theoretischen Ausrichtung des SFB 933 und an interdisziplinärer Zusammenarbeit, insbesondere innerhalb des Teilprojektes.
Der SFB 933 bietet mit seinen 18 unterschiedlichen Fächern ein breites Spektrum geisteswissenschaftlicher Forschung mit Schwerpunkten auf der Antike und dem Mittelalter.
Ein Arbeitsplatz wird zur Verfügung gestellt.
Die Vergütung der Stelle erfolgt nach TV-L. Die Stelle wird vom 25. November 2020 für 10 Monate vergeben. Eine Verlängerung der Stelle ist ausgeschlossen.
Bewerbungen mit einem Motivationsschreiben, Lebenslauf und wissenschaftlichen Profil in einem PDF-Dokument (max. 25 MB) sind bis zum 30. Oktober 2020 per E-Mail an f.wenig@zegk.uni-heidelberg.de zu richten.
Die Universität Heidelberg strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an. Sie bittet daher qualifizierte Frauen nachdrücklich um ihre Bewerbung.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt.