Das Büro der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Kommission) sucht ab 01. März 2022 fortlaufend Studentinnen und Studenten, zum Beispiel der Kultur-, Politik-, Kommunikations-, Sozial-, Geschichts-, oder Archivwissenschaft, der Sozialen Arbeit oder vergleichbaren Fächern, die laut Studien- bzw. Prüfungsordnung während ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Die Mindestdauer des Praktikums umfasst drei Monate.
Die Kommission wurde am 26. Januar 2016 vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2015 berufen. Die Kommission untersucht bis Ende 2023 Ausmaß, Art, Ursachen und Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch seit 1949 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Die Kommission soll Versäumnisse und strukturelle Missstände benennen, die Kindesmissbrauch ermöglicht sowie die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch verhindert haben.
Ihre Aufgaben:
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Terminen und Veranstaltungen
- Recherchetätigkeiten
- Bearbeitung und Dokumentation von Anfragen an die Kommission sowie Dokumentenverarbeitung
- Redigieren von Texten
- Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzungen:
- Vordiplom/ Zwischenprüfung oder ein vergleichbarer Nachweis über Studienleistungen
- Interesse an politischen und gesellschaftsrelevanten Themen
- Kommunikationsfähigkeit, Teamgeist und Engagement
- Interesse und persönliche Kompetenz, sich mit den Belangen von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs auseinanderzusetzen
- Deutsch auf muttersprachlichem Niveau und gute bis sehr gute Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift
Das Vollzeitpraktikum wird mit 500,00 EUR brutto im Monat vergütet. Diese Vergütung ist dem Grunde nach steuer- und sozialabgabepflichtig.
Bitte senden Sie uns folgende Bewerbungsunterlagen zu:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie Abiturzeugnis
- Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Zeugnisses des Vordiploms bzw. über sonstige Zwischenprüfung bzw. Kopien über weitere Prüfungsergebnisse
- Kopie eines Auszugs der Studienordnung mit dem Nachweis zum Pflichtpraktikum
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt; von ihnen wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bewerbungen richten Sie bitte, nur per E-Mail, an: Jasmin Michaelis, Jasmin.Michaelis@ubskm.bund.de