„Weiblich“, „männlich“, „anderes“: Nach den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates soll für Menschen mit uneindeutigem Geschlecht die Kategorie „anderes“ im Personenstandsrecht vorgesehen werden. Anfang 2011 hat das Bundesverfassungsgericht erneut Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Diese Beispiele verweisen auf die rechtliche und politische Dimension der Geschlechtsidentität, also ob sich jemand als Frau, Mann, ein drittes Geschlecht oder zwischen den Geschlechtern fühlt.
Lange Zeit ging die Medizin von der heute höchst umstrittenen Annahme aus, eine stabile Geschlechtsidentität könne bei intersexuell Neugeborenen durch operative Geschlechtszuordnung und durch Erziehung im zugewiesenen Geschlecht erreicht werden. Viele Betroffene sind tief traumatisiert. Für sie wie auch für diejenigen, die von Operationen verschont geblieben sind, sowie für Menschen mit Transidentität kommt hinzu, dass sie in einer Gesellschaft leben, deren binäre Geschlechterordnung kaum Platz lässt für „anderes“.
Inhalt
Anne Seibring, Editorial
Carolin Küppers, Soziologische Dimensionen von Geschlecht
Johannes Johow/Eckart Voland, Geschlecht und Geschlechterrolle: Soziobiologische Aspekte
Laura Adamietz, Geschlechtsidentität im deutschen Recht
Hertha Richter-Appelt, Geschlechtsidentität und -dysphorie
Ulrike Klöppel, Medikalisierung „uneindeutigen“ Geschlechts
Michael Wunder, Intersexualität: Leben zwischen den Geschlechtern
Rainer Herrn, Transvestitismus und Transsexualität historisch betrachtet
Susanne Schröter, Grenzverläufe zwischen den Geschlechtern
Jana Mittag/Arn Sauer, Geschlechtsidentität und Menschenrechte