In Deutschland wurde der Föderalismus als staatliches Organisationsprinzip 1949 verfassungsrechtlich verankert, um nach dem Untergang des nationalsozialistischen Einheitsstaates die politischen Machtstrukturen wieder aufzugliedern und das System der checks and balances zu stärken.
Neben der vertikalen Gewaltenteilung kann ein föderales System auch andere politische Funktionen erfüllen: Durch territoriale Eigenständigkeit können etwa Minderheiten geschützt und heterogene Gesellschaften integriert werden; idealerweise fördert die Stärkung regionaler und lokaler Verantwortung Bürgernähe in der Politik sowie Partizipation. Föderalismus ist stets ein Balanceakt: zwischen Einheit und Vielfalt, zwischen Verflechtung und Autonomie.
Inhalt
Anne-Sophie Friedel: Editorial
Eva Marlene Hausteiner: Föderation als Bundesstaat? Begriffliche Traditionen, politische Alternativen
Nathalie Behnke: Stand und Perspektiven der Föderalismusforschung
Henrik Scheller: Der "erschöpfte Föderalstaat". Reformdebatte und Verfassungsrealität in Deutschland
Sven Leunig: Subsidiarität als Kompetenzverteilungsregel im deutschen Föderalismus?
Alexander Hoppe, Johannes Müller Gómez: Wege aus der Legitimitätskrise: Chancen eines europäischen Föderalismus
Felix Schulte: Frieden durch Föderalismus
Ole Frahm: Zentralisierung und Föderalismus in Afrika