Bis heute wurden im Rahmen der Vereinten Nationen neun internationale Menschenrechtsverträge geschlossen, zuletzt 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Diese völkerrechtlich verbindlichen Abkommen kodifizieren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und bilden somit die Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes.
In materiell-rechtlicher Hinsicht ist dieser zwar weit fortgeschritten, seine Umsetzung stellt jedoch nach wie vor eine Herausforderung dar. In der Tat ist die Durchsetzungskraft der Vereinten Nationen begrenzt. Als zentrales Forum für einen internationalen Menschenrechtsdiskurs ist sie allerdings unverzichtbar.
Inhalt
Anne-Sophie Friedel, Editorial
Lothar Brock, Wozu brauchen wir heute die Vereinten Nationen?
Hannah Birkenkötter, Die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen
Beate Wagner, 50 Jahre UN-Menschenrechtspakte
Gerrit Kurtz, Philipp Rotmann, Der Schutz von Zivilisten durch UN-Friedenseinsätze
Peter Rudolf, Prävention von Massenverbrechen im Sinne der „Schutzverantwortung“
Siba N. Grovogui, Universalismus, Partikularismus und das Streben nach menschlicher Würde
Hendrik Cremer, Menschenrecht Asyl