Das gezielte Aufdecken geheimer Informationen durch Insider („Whistleblowing“) wird innerhalb von Unternehmen, Organisationen und Behörden oft kritisch gesehen, die Enthüllung von Staatsgeheimnissen häufig sogar strafrechtlich verfolgt. Auch demokratische Rechtsstaaten tun sich schwer mit Whistleblowern und ihrem Tun.
In fast allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es mittlerweile sogenannte Hinweisgeberschutzgesetze, mit denen eine entsprechende EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt wird. Nicht nur das deutsche Umsetzungsgesetz nimmt dabei die Weitergabe von Geheiminformationen, die wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates berühren, von diesem Schutz aus.
Sascha Kneip Editorial
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