Grundlage des Streikrechts in Deutschland ist die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Sie versetzt Gewerkschaften in die Lage, in Tarifauseinandersetzungen Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, um Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen – etwa nach höheren Löhnen, kürzeren Arbeitszeiten oder besserer sozialer Absicherung.
Viele Rechte, die wir heute für selbstverständlich halten, zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wurden auf diese Weise hart erkämpft. Ohne das Streikrecht, urteilte das Bundesarbeitsgericht 1980, seien Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“. Kurzum: Streiks sind ein wichtiges Instrument der Tarifautonomie, in die der Staat nicht ohne Weiteres eingreifen kann.
Johannes Piepenbrink Editorial
Dietrich Creutzburg Wie viel Streik darf's sein? (Essay)
Thorsten Schulten Schon wieder Streik? Arbeitskämpfe in Deutschland im europäischen Vergleich
Michael Brenner Das Streikrecht: Grundsätze und Grenzen
Peter Birke Wegmarken der deutschen Streikgeschichte seit 1945
Ingrid Artus Frauen im Streik. Zur Feminisierung von Arbeitskämpfen
Hagen Lesch Streikschäden vermeiden. Was bringt die Schlichtung?
Friederike Bahl Wo streiken nicht hilft. Arbeitskritik im Niedriglohnsektor