Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 66 (2018), 1

Titel der Ausgabe 
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 66 (2018), 1
Weiterer Titel 
65 Jahre VfZ Traditionen und Perspektiven

Erschienen
München 2018: Oldenbourg Verlag
Erscheint 
vierteljährlich
ISBN
ISSN 0042-5702
Preis
Jahresabo: 59,80€, Stud.abo: 34,80€ Mitgl.abo. hist. u pol. Fachverbände: 49,80€, Online-Zugang: 49€, Print+Online-Abo 72€

 

Kontakt

Institution
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte
Land
Deutschland
c/o
Redaktion Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte Institut für Zeitgeschichte, Leonrodstraße 46b, 80636 München, vfz@ifz-muenchen.de
Von
Jaroschka, Gabriele

Aufsätze

Markus Eikel, „Die Herrschaft des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren“. Die Bundesrepublik Deutschland und die Entstehungsgeschichte des Internationalen Strafgerichtshofs 1993 bis 1998

Deutschland hatte erheblichen Anteil an der Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in den 1990er Jahren. Die Analyse zeitgenössischer, zu einem erheblichen Teil vorfristig freigegebener Regierungsdokumente zeigt, wie umfangreich und nachhaltig die Bundesrepublik die Einrichtung des IStGH unterstützte. Der deutsche Diplomat Hans-Peter Kaul, später Richter am Strafgerichtshof, entwickelte sich in den mehrjährigen internationalen Verhandlungen zu einer Schlüsselfigur. Die Bundesregierung sah das Völkerstrafrecht als ein Mittel, um den Einfluss Deutschlands in einer veränderten globalen Ordnung nach Ende des Kalten Kriegs zu sichern. Im dramatischen Verlauf der diplomatischen Konferenz von Rom im Juni und Juli 1998 wurde die deutsche Delegation zur kompromisslosesten Befürworterin eines starken und unabhängigen Gerichtshofs und sah sich damit kurz vor Konferenzende im Gegensatz zu allen ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats. Insbesondere in der Auseinandersetzung mit den USA entwickelte die deutsche Seite dabei ein neues Selbstbewusstsein, dessen Einfluss im deutsch-amerikanischen Verhältnis der Folgejahre nachwirkte.

Sebastian Weitkamp, Ein Rückzugsgefecht des Rechtsstaats 1934. Der Prozess gegen SS-Sturmbannführer Heinrich Remmert wegen Häftlingsmisshandlungen im KZ Esterwegen

Am 16. November 1934 verurteilte das Landgericht Osnabrück den SS-Sturmbannführer und ehemaligen KZ-Kommandanten Heinrich Remmert wegen Häftlingsmisshandlungen im Konzentrationslager Esterwegen zu drei Monaten Gefängnis. Die vorangegangen Ermittlungen hatten erschreckende Zustände in den frühen emsländischen KZs aufgedeckt und die Osnabrücker Staatsanwaltschaft arbeitete mit der politischen Rückendeckung des preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring daran, diese Gewalt im großen Stil zu ahnden. Doch die Protektion der Berliner Ministerien schwand und Reichskanzler Adolf Hitler verhinderte schließlich alle weiteren Verfahren in der Sache. Der Prozess ist ein weitgehend unbekanntes Kapitel in der deutschen Justizgeschichte und Konzentrationslager-Forschung. Wie kam es dazu, dass ein deutsches Gericht im November 1934 einen ehemaligen KZ-Kommandanten wegen Häftlingsmisshandlung verurteilte? Der Aufsatz beleuchtet die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die Versuche von NSDAP, SA und SS den Prozess zu sabotieren. Das Remmert-Verfahren wurde zu einer Machtprobe zwischen den verbliebenen rechtsstaatlichen Strukturen und nationalsozialistischer Diktaturgewalt in den Anfängen des NS-Regimes.

Maximilian Becker, „Keine Waffen für unsere Henker!“ Ehemalige Verfolgte des NS-Regimes und die westdeutsche Wiederbewaffnung

In der ersten Hälfte der 1950er Jahre war die westdeutsche Wiederbewaffnung das bestimmende Thema der Öffentlichkeitsarbeit der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR), dem wichtigsten Dachverband nationaler NS-Verfolgtenorganisationen aus Ost und West. Die nur wenige Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft begonnene Wiederbewaffnung stieß, unabhängig von politischen Überzeugungen, bei vielen ehemaligen KZ-Häftlingen und Angehörigen von Widerstandsbewegungen auf Misstrauen, rief Besorgnis hervor und wurde weithin abgelehnt. Dass sie ausgerechnet zum zehnten Jahrestag der Befreiung erfolgte (am 9. Mai 1955 wurde der Beitritt der Bundesrepublik zur NATO feierlich vollzogen), wurde von vielen Überlebenden als besonderer Affront empfunden. Gleichzeitig boten die Befreiungsfeiern, die bereits im Herbst 1953 zum zehnten Jahrestag des Waffenstillstands mit Italien begonnen hatten, Gelegenheit zu Protesten. Die Jubiläumsveranstaltungen, die von der FIR organisiert wurden, transportierten dabei ein transnationales Bild des Widerstands, das eine Kontinuitätslinie vom antifaschistischen Kampf zur Gegnerschaft gegen die westdeutsche Aufrüstung zog. Die von Kommunisten dominierten Leitungsgremien der FIR sahen in dem Thema auch eine Möglichkeit, die Basis der Organisation über die ebenfalls kommunistisch dominierten Mitgliedsverbände hinaus zu erweitern. Sie ließen sich jedoch auch bereitwillig für sowjetische Propagandapositionen instrumentalisieren. Daraus resultierten Konflikte mit nichtkommunistischen Verfolgten; eine umfassende, gesamteuropäische und parteiübergreifende „Einheit“ aller Opfer des Nationalsozialismus konnte nicht erreicht werden.

Hans-Henning Kortüm, „Gut durch die Zeiten gekommen“. Otto Brunner und der Nationalsozialismus.

Der Aufsatz analysiert die strukturellen und biografischen Bedingungen für die „reichsdeutsche“ Karriere des österreichischen Mediävisten Otto Brunner (1898–1982), die sich bereits in den 1930er Jahren abzuzeichnen begann und sich nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 rasant beschleunigte. Insbesondere seine Funktion als Vorsitzender der Volksdeutschen Forschungsgemeinschaften (1940–1944) und eine damit verbundene, rastlose publizistisch-historische Tätigkeit, seine Auszeichnung mit dem reaktivierten Verdun-Preis 1943, seine intensiven Bemühungen um die NSDAP-Mitgliedschaft, die 1943 schließlich von Erfolg gekrönt waren, sein nur in den Druckfahnen überliefertes, bislang als verschollen gegoltenes Manuskript „Deutschlands Schicksalsweg“ (1944), seine enge Zusammenarbeit mit dem Amt Rosenberg auch noch im Januar 1945 erweisen ihn als einen glühenden Anhänger des NS-Regimes bis zum bitteren Ende. Als es ihm mit der Hilfe alter Weggefährten gelang, Ende der 1950er Jahre in der jungen Bundesrepublik auch beruflich wieder Fuß zu fassen, konnte er nur mit geringfügigen Modifikationen an die wichtigsten Themen anknüpfen, die ihn bereits in der Zeit des Dritten Reiches beschäftigt hatten. Strukturelle Eigenheiten des Fachs Geschichte wie ein weit verbreiteter bundesrepublikanischer Geschichtskonservatismus, der einherging mit einem starken Bedürfnis nach einem grundsätzlich andersartig gedeuteten Mittelalter, trugen das Ihre dazu bei.

Inhaltsverzeichnis

*65 Jahre VfZ
Traditionen und Perspektiven*

Markus Eikel
„Die Herrschaft des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren“
Die Bundesrepublik Deutschland und die Entstehungsgeschichte des Internationalen
Strafgerichtshofs 1993 bis 1998

Sebastian Weitkamp
Ein Rückzugsgefecht des Rechtsstaats 1934
Der Prozess gegen SS-Sturmbannführer Heinrich Remmert wegen Häftlingsmisshandlungen im KZ Esterwegen

Maximilian Becker
„Keine Waffen für unsere Henker!“
Ehemalige Verfolgte des NS-Regimes und die westdeutsche Wiederbewaffnung

Hans-Henning Kortüm
„Gut durch die Zeiten gekommen“
Otto Brunner und der Nationalsozialismus

Horst Möller zum 75. Geburtstag

Im Laboratorium der Marktwirtschaft: Zur Geschichte der Treuhandanstalt 1989/90 bis 1994
Ein neues Forschungsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte

12. Aldersbacher Schreib-Praxis
Ein anwendungsorientiertes Seminar des Instituts für Zeitgeschichte und des Verlags De Gruyter Oldenbourg (23. bis 27. Juli 2018)

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