Aus Politik und Zeitgeschichte 69 (2019), 20

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Aus Politik und Zeitgeschichte 69 (2019), 20
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Abtreibung

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Institution
Aus Politik und Zeitgeschichte
Land
Deutschland
c/o
Redaktion „Aus Politik und Zeitgeschichte“ Bundeszentrale für politische Bildung Adenauerallee 86 53113 Bonn Redaktion: Johannes Piepenbrink <johannes.piepenbrink@bpb.de> Anne Seibring <anne.seibring@bpb.de> Anne-Sophie Friedel <anne-sophie.friedel@bpb.de> Sascha Kneip <sascha.kneip@bpb.de> Julia Günther <julia.guenther@bpb.de> Robin Siebert (Volontär) <Robin.Siebert@bpb.de>
Von
Redaktion "Aus Politik und Zeitgeschichte"

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert.

In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Anne Seibring
Editorial

Katja Krolzik-Matthei
Abtreibungen in der Debatte in Deutschland und Europa

Dirk von Behren
Kurze Geschichte des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch

Laura Klein/Friederike Wapler
Reproduktive Gesundheit und Rechte

Kirsten Achtelik/Liane Bednarz/Sarah Diehl
Abtreibung und Selbstbestimmung: Drei Positionen

Peter Dabrock
Konflikte aushalten und menschlich gestalten. Verantwortungsethik im Umgang mit frühestem menschlichen Leben (Essay)

Daniel Hornuff
Lebensschutzdebatte im Zeitalter der Digitalisierung. Über Schwangerschaft als Gestaltungsprojekt

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