Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 70 (2019), 5–6

Titel der Ausgabe 
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 70 (2019), 5–6
Weiterer Titel 
Friedensschlüsse

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Institution
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht
Land
Deutschland
c/o
Prof. Dr. Michael Sauer Universität Göttingen Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte Didaktik der Geschichte Waldweg 26 37073 Göttingen Tel. 0551/39-13388 Fax 0551/39-13385
Von
Sauer, Michael

Es muss immer noch festgehalten werden: Der Frieden und der Weg dorthin hat Historikerinnen und – vor allem – Historiker selten so interessiert wie der Krieg und seine Hintergründe. Die Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zur Eröffnung des 51. Deutschen Historikertages 2016 oder die „Jubiläen“ des vergangenen Jahres scheinen daran wenig geändert zu haben. Gewiss, die historische Friedens- und Konfliktforschung kann durchaus als Erfolgsgeschichte geschrieben werden, etwa mit Blick auf den Dreißigjährigen Krieg. Alles in allem aber fehlt es noch immer an einem „ganzheitlichen Verständnis für die Prozesse der Friedensfindung“ (Dorothée Goetze). Grund genug für ein einschlägiges epochenübergreifendes GWU-Heft, das die Friedensfindung in den Mittelpunkt rückt.

Den Anfang macht Ernst Baltrusch, der zeigt, wie nach dem Peloponnesischen Krieg (431– 404 v. Chr.) in der griechischen Welt nach und nach eine Ordnung geschaffen wurde, die auf den Werten Frieden und Selbstbestimmung beruhte: die Koine Eirene. Voraussetzung für die Akzeptanz dieser Ordnung sei die Gleichberechtigung aller Teilnehmer gewesen, denn, so der Verfasser nachdrücklich und durchaus mit Blick in die postantike Zukunft: Imperiale Staaten folgen keiner Friedensordnung, sondern ausschließlich ihren eigenen Interessen. Dorothée Goetze fragt im Anschluss daran am Beispiel der westfälischen Friedensverhandlungen nach den spezifischen Bedingungen der Friedensfindung im 17. Jahrhundert – und verweist dabei vor allem auf das Problem der frühneuzeitlichen Normenkonkurrenz. Der Frieden war zwar erstrebenswert, aber nur sehr bedingt ein Wert an sich. Friedensfindung hieß deshalb zuerst einmal Normenklärung.

Die folgenden beiden Beiträge widmen sich der Friedensfindung nach dem Ersten Weltkrieg und ihrer komplexen Rezeption: Guido Hausmann nimmt die Friedensschlüsse von Brest-Litowsk in den Blick, wobei er im Unterschied zu den einschlägigen Standardwerken zum Ersten Weltkrieg auch den sogenannten „Brotfrieden“ der Mittelmächte mit der Ukraine in seine Überlegungen einbezieht. Im Mittelpunkt steht dabei die vergleichende Untersuchung der hochpolitisierten bzw. hochideologisierten sowjet-ukrainischen und sowjet-russischen Geschichtsschreibungen, deren Überwindung mit einem Rückbezug auf ältere Traditionen nationalstaatlicher bzw. imperialer Historiographie einherging. Björn Opfer-Klinger erinnert an den ein Jahr später geschlossenen Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine zwischen den alliierten Siegermächten und Bulgarien, der im Unterschied zum Versailler Vertrag in Deutschland in der politischen Erinnerungskultur Bulgariens eine vitale Rolle spielt und bis heute vor allem von ultranationalistischen Kräften instrumentalisiert wird.

Die beiden abschließenden Beiträge untersuchen zwei Friedensschlüsse der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts: Martin Großheim rekonstruiert kleinschrittig – und multiperspektivisch – die langjährigen Verhandlungen, die im sogenannten Pariser Vietnam-Abkommen vom Januar 1973 zwischen der Demokratischen Republik Vietnam, den USA, der Republik Vietnam und der Provisorischen Revolutionären Regierung Südvietnams mündeten. Er kann zeigen, dass auch die kleineren Akteure Einfluss auf den Verlauf der Verhandlungen zu nehmen vermochten, und bestimmt ausblickend den Ort des Abkommens in der offiziellen vietnamesischen Historiographie als großen diplomatischer Erfolg Hanois. Marie-Janine Calic schließlich wendet sich dem Abkommen von Dayton zu, das im Herbst 1995 den Krieg oder besser wohl: den heißen Krieg in Bosnien-Herzegowina beendete. Denn, so die Verfasserin pointiert, das Abkommen habe die Konflikte lediglich eingefroren. Das Land sei heute ethnisch, politisch, institutionell und nicht zuletzt auch mental tiefer gespalten als je zuvor. Calic macht damit auf ein Problem aufmerksam, das im Grunde alle Beiträge auf die eine oder andere Weise ansprechen: das schwierige Verhältnis von Friedensschluss und Frieden.

Von Peter Burschel

Inhaltsverzeichnis

Abstracts (S. 234)

Editorial (S. 236)

Beiträge

Ernst Baltrusch
Frieden und Selbstbestimmung
Die Koine-Eirene-Verträge des 4. Jahrhunderts v. Chr. (S. 237)

Dorothée Goetze
Frieden und Friedensfindung
Fragen an die Historische Friedensforschung am Beispiel des Westfälischen Friedens(kongresses) (S. 261)

Guido Hausmann
Brest-Litowsk 1918
Zwei Friedensschlüsse und zwei Historiographien (S. 271)

Björn Opfer-Klinger
Der Friedensvertrag mit Bulgarien in Neuillysur-Seine am 27. November 1919 (S. 291)

Martin Großheim
Der lange Weg zum Frieden
Das Pariser Vietnam-Abkommen von 1973 (S. 308)

Marie-Janine Calic
Das Abkommen von Dayton
Die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln (S. 326)

Informationen Neue Medien

Christian Plath
Friedensschlüsse und Friedensverträge (S. 339)

Literaturbericht

Dirk Schumann
Die Weimarer Republik, Teil III (S. 342)

Nachrichten (S. 363)

Autorinnen und Autoren (S. 368)

ABSTRACTS

Ernst Baltrusch
Frieden und Selbstbestimmung
Die Koine-Eirene-Verträge des 4. Jahrhunderts v. Chr.
GWU 70, 2019, H. 5/6, S. 237 – 260
Friedenskonzeptionen, ihre Entstehung und ihre Entwicklung über einen längeren Zeitraum, damit befasst sich der vorliegende Beitrag. Konkret geht es um die allgemeinen Friedensverträge (Koine Eirene) im Klassischen Griechenland – eine Vertragsform, die es nur im 4. Jahrhundert v. Chr. gab und die doch Vorbild für moderne Konzepte der Friedenssicherung wurden. Ausgehend von den Entwicklungen im 5. Jahrhundert v. Chr., die von den Hegemonialsymmachien um Athen und Sparte sowie dem großen Peloponnesischen Krieg (431–404 v. Chr.) geprägt waren, wird das System des griechischen Völkerrechts rekonstruiert, um vor diesem Hintergrund die allgemeinen Friedensverträge zu analysieren und ihre Zielsetzung und ihre Wirkung herauszuarbeiten. Am Ende scheiterten sie, auch weil das Modell der autonomen Polis durch die hellenistischen Reichsbildungsprozesse an Bedeutung verlor.

Dorothée Goetze
Frieden und Friedensfindung
Fragen an die Historische Friedensforschung am Beispiel des Westfälischen Friedens(kongresses)
GWU 70, 2019, H. 5/6, S. 261 – 270
Seit etwa drei Jahrzehnten setzt sich die Historische Friedensforschung intensiv mit Fragen nach Frieden, Friedensstiftung und Friedenssicherung auseinander. Der Westfälische Frieden(skongress) nimmt dabei sowohl historiographiegeschichtlich als auch aufgrund seiner Erschließung durch die Forschung eine Ausnahmestellung ein. Anhand der Forschung zum Westfälischen Frieden(skongress) sollen zum einen Tendenzen und Entwicklungen der Forschung zusammengefasst werden, zum anderen soll gezeigt werden, wo trotz der umfassenden Dokumentation des Westfälischen Friedens(kongresses) durch die Forschung noch immer Desiderate bestehen.

Guido Hausmann
Brest-Litowsk 1918
Zwei Friedenssschlüsse und zwei Historiographien
GWU 70, 2019, H. 5/6, S. 271– 290
Die Friedensschlüsse der Mittelmächte mit Sowjetrussland und der Ukraine im Jahre 1918 finden in der aktuellen deutschsprachigen historischen Forschung wenig Interesse, obwohl sie besonders für die deutsche Beziehungsgeschichte mit Mittel- und Osteuropa im 20. und 21. Jahrhundert zentrale Bedeutung haben. Das geringe Interesse gilt noch mehr dem so genannten ‚Brotfrieden‘ mit der Ukraine, dem ersten Friedensschluss des Ersten Weltkrieges, als dem so genannten ‚Diktatfrieden‘ mit Sowjetrussland. Der Beitrag untersucht vergleichend die russische und die ukrainische Historiographie zu den beiden Friedensschlüssen, um zu Aussagen über die Unterschiede und den Wandel der Deutungen von der Zwischenkriegszeit bis heute zu gelangen.

Björn Opfer-Klinger
Der Friedensvertrag mit Bulgarien in Neuilly-sur-Seine am 27. November 1919
GWU 70, 2019, H. 5/6, S. 291 – 307
Als der Erste Weltkrieg endete, zählte auch Bulgarien zu den Verliererstaaten. Für das südosteuropäische Land endete damit die über Jahre gehegte Hoffnung, zu einer regionalen Hegemonialmacht aufzusteigen. Stattdessen fand sich Bulgarien nun als kleiner, militärisch wehrloser Staat umringt von neuen Regionalmächten wieder. Der Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine vom 27. November 1919 ähnelt in vielen Punkten dem Versailler Frieden. In Bulgarien ist der Vertrag von Neuilly, anders als der Versailler Vertrag in Deutschland, bis heute in der Politik und im kollektiven Gedächtnis spürbar präsent geblieben.

Martin Großheim
Der lange Weg zum Frieden
Das Pariser Vietnam-Abkommen von 1973
GWU 70, 2019, H. 5/6, S. 308 – 325
Das Pariser Friedensabkommen vom Januar 1973 war das Ergebnis langjähriger Verhandlungen zwischen der Demokratischen Republik Vietnam, den USA, der Republik Vietnam und der Provisorischen Regierung Südvietnams. Der Artikel zeigt, dass erst durch die diplomatische Offensive von US-Präsident Nixon (Entspannungspolitik mit der Sowjetunion und Normalisierung der Beziehungen mit der Volksrepublik China), das veränderte innenpolitische Klima in den USA und das Scheitern der nordvietnamesischen Militärstrategie 1972 Bewegung in die Verhandlungen kamen. Außerdem wird deutlich, dass auch die kleineren Verhandlungspartner erheblichen Einfluss ausübten – so verzögerte der Protest des südvietnamesischen Präsidenten Nguyễn Văn Thiệu zunächst den Vertragsabschluss.

Marie-Janine Calic
Das Abkommen von Dayton Die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln GWU 70, 2019, H. 5/6, S. 326–338 Im Spätsommer 1995 entstand ein „reifer Moment“ für den Friedensschluss in Bosnien-Herzegowina. Das Abkommen von Dayton hat die ursächlichen Konflikte allerdings lediglich eingefroren, nicht wirklich lösen bzw. transformieren können. Bis heute sind die Interessen und Ziele der Parteien im Kern unverändert. Zum Teil sind sogar die Akteure dieselben. So ist das Land über zwanzig Jahre nach Ende des Krieges tief gespalten, ein gemeinsames Staatsverständnis gibt es nicht. In Dayton wurde zwar der heiße Krieg beendet. Aber der Friede wurde damit noch lange nicht gewonnen.

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