vorgänge 46 (2007), 2

Titel der Ausgabe 
vorgänge 46 (2007), 2
Weiterer Titel 
Vom Rechtsstaat zur Sicherheitsgesellschaft

Erschienen
Erscheint 
4 Ausgaben pro Jahr
Anzahl Seiten
158 Seiten
Preis
14 €

 

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Institution
vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik
Land
Deutschland
c/o
Redaktion vorgänge Dieter Rulff (verantwortlicher Redakteur) Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Tel.: 030/2175 0858 Fax.: 030/2363 8206
Von
Dieter Rulff

Sehr geeherte Damen und Herren,
Am 11.09.2001 schlugen die Terroristen zu. Das World Trade Center wurde zerstört. Am 09.11.2001 schlug der Rechtsstaat zurück. Das erste Paket von Anti-Terror-Gesetzen wurde erlassen, gut einen Monat später, am 14.12.2001, folgte das zweite, seitdem unzählige weitere. Bei seinem Zurückschlagen erlitt der Rechtsstaat selbst ei-nen Rückschlag. Bereits im Herbst 2002 warnte der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer in dieser Zeitschrift: „Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit bewegen wir uns seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit. Das geht zu Lasten der Freiheit“.
Nun legt dieses Bild der beiden Pole die Vermutung nahe, es könne zwischen Freiheit und Sicherheit eine Art Gleichgewicht, eine aristotelische Mitte geben, die zu finden Aufgabe guten Regierens sei. Für diese Sichtweise machte sich zumindest der damalige Bundesinnenminister Otto Schily stark, der dem Pol der Sicherheit nicht nur faktisch, sondern flankierend auch normativ mehr Gewicht geben wollte, als er auf den Straf-rechtler Josef Isensee rekurrierend schon am 29.10.2001 die Linie vorgab, dass er sich „an dem Grundrecht auf Sicherheit“ orientiere. Denn, „wer durch Terror und Kriminali-tät bedroht wird, lebt nicht frei. Das Grundrecht auf Sicherheit steht auch, zwar nicht di-rekt, aber sehr wohl indirekt, im Grundgesetz“.
Dass dieses „indirekte“ Grundrecht weit mehr als die formulierten von Schily und sei-nem Amtsnachfolger gehegt und gepflegt wurde, wird von Straf- und Bürgerrechtlern seitdem immer wieder heftig kritisiert. Dass dieses indirekte Grundrecht keines ist, dass gegen andere gewogen werden könne, wird von Verfassungsrechtlern ebenso ins Feld geführt, wie die sich daraus ergebende Erkenntnis, dass zwischen Sicherheit und Frei-heit kein Gleichgewicht besteht, sondern bei Einschränkungen der Freiheit die „Sicher-heit“ die Beweislast dafür zu übernehmen hat, dass ihre Maßnahmen geeignet, erforder-lich und angemessen sind. Viele Sicherheitsgesetze wurden an diesen Kriterien juristisch gewogen, die meisten für zu leicht befunden. Gleichwohl genießen sie die Wertschätzung der Bevölkerung, Gegner ihrer Einführung stehen im Ruch der Vorgest-rigkeit. Nicht nur das Klima des Rechtsstaatsdiskurses, sondern auch der Rechtsstaat selbst hat sich gewandelt. Dieser Wandel wurde zwar durch den nine-eleven beschleu-nigt, setzte damit allerdings nicht ein. Seine Wurzeln reichen zurück bis in die siebziger Jahre, lange Zeit versuchte die Zunft der Juristen sein Wachsen mit der Steinplatte rechtsstaatlicher Grundsätze zu deckeln. Er erwies sich als zäher.
Mittlerweile ist ein Streit unter den Rechtsgelehrten darüber ausgebrochen, ob die Wahrnehmung dieses Wandels seine Anerkennung bedeutet. Ausgelöst hat diesen Streit der emeritierte Rechtsprofessor Günther Jakobs mit seiner Theorie des Feindstrafrechts. Er sieht sein Metier von Zielen bestimmt, die mit rechtstaatlichen Grundsätzen wenig vereinbar sind, gleichwohl eine immer größere Bedeutung entfalten. Wir wollen in die-ser Ausgabe der vorgänge den Fragen nachgehen, wie das Recht sich wandelt, welche Grundsätze aufgegeben werden und was das für eine Sicherheit ist, der sie vermeintlich geopfert werden. Einführend zeichnet Fritz Sack die Kontroverse um Jakobs Thesen nach und unterzieht das Selbstverständnis und die Selbstverständigung der juristischen Zunft einer kritischen Bestandsaufnahme. Er konstatiert eine schwindende gesellschaft-liche Bedeutung ihrer rein rechtsstaatlichen Argumentation, er hinterfragt ihre Selbstbe-züglichkeit und plädiert dafür, den Blick zu weiten, hin zu den ökonomischen und ge-sellschaftlichen Determinanten des Rechts.
Peter-Alexis Albrecht spricht mit Blick das aktuelle Strafrecht von einem „symboli-schen Risikostrafrecht“. „Es nimmt Abschied von der Allgemeinheit und der Gleichheit der Rechtsanwendung und leitet die Informalisierung des Rechts ein“. Der Rechtsan-wender könne das Recht anwenden, wenn er will, er könne es aber auch lassen. Diese Rechtsopportunität führe zu einem gehaltlosen Rechtsbegriff, der sich im Ergebnis gleichheitsverletzend und willkürlich darstelle. In Albrechts Augen strebt dieses „nach-präfentive Strafrecht“, getragen vom Kampf gegen den Terror, globale Herrschaftssi-cherung an.
Manfred Kutscha ruft in Erinnerung, dass staatliche Eingriffe in die bürgerlichen Frei-heitsrechte nicht erst seit dem 11.9.2001 zu verzeichnen sind, sondern weit in die Ge-schichte der Bundesrepublik zurückreichen. Und er weist darauf hin, dass sich im Schutz gegen diese Eingriffe, das Bundesverfassungsgericht den Ruf des in der Bevöl-kerung beliebtesten Verfassungsorgans errungen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch in den letzten Jahren als das relevanteste Korrektiv der Sicherheitsgesetzge-bungen erwiesen. Allerdings hängt seine Durchsetzungsmacht davon ab, dass sich die die Bevölkerung mit ihm identifiziert. Verfassungspatriotismus war und ist aber eine auch von der politischen Linken nicht immer gepflegte Tugend.
Die Trennung von Verfassungsschutz und Polizei gilt als eine der elementaren Lehren, die aus dem Nationalsozialismus gezogen wurden, auch wenn deren verfassungsrechtli-che Normierung keineswegs eindeutig ist. Christoph Gusy und Kristine Pohlmann se-hen mit der engeren Verzahnung der Dienste, die durch die Sicherheitsgesetze intendiert wurde, eine Aufhebung dieser Trennung zwar nicht als gegeben, wohl aber als ermög-licht an. Denn es gehört schon eine enorme rechtliche Selbstdisziplin dazu, wenn man sich in gemeinsamen Lagezentren trifft und über Anti-Terrordateien Daten austauscht, nicht mehr als das jeweils Zulässige preiszugeben. Um diese Disziplin zu stärken, emp-fehlen die beiden Autoren, die beteiligten Beamten datenschutzrechtlich stärker zu sen-sibilisieren.
Was unter dem Rubrum der Terrorbekämpfung an neuen Gesetzen eingeführt wurde, ist eingebettet in einen allgemeinen Trend der Rechtsverschärfung. Neben der Figur des Terroristen sind es vor allem die des jugendlichen Intensivtäters und die des resoziali-sierungsresistenten Sexualstraftäters, die den Ruf nach schärferen Sanktionen laut wer-den lassen, sobald sie die öffentliche Arena betreten. Wer den Wandel des Rechtsstaates in den Blick nimmt, sieht zu kurz, wenn er ihn auf den Kampf gegen den Terrorismus reduziert.
Zur Verfolgung jugendlichen Intensivtätern sind mittlerweile Sonderabteilungen bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet worden. Sie nehmen nicht mehr nur eine Straftat, sondern einen Tätertypus in den Blick. Die Zuschreibung, das macht die Ausführung von Jens Puschke klar, führt zu einer umfassenden, frühzeitigen sozialen Kontrolle, zur Abkehr von jugendstrafrechtlichen Grundsätzen und zu einer Verletzung rechtsstaatli-che Verfahrensregeln. Puschke sieht den Versuch der Erhöhung der Präventionswirkung durch die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Schulen sowie Ju-gendeinrichtungen sowie die in weiteren Bereichen sichtbar werdende Vernetzung von präventiv-polizeilicher, ausländer- und strafverfolgungsbehördlicher Tätigkeit kritisch.
Lorenz Böllinger attestiert den neuen Regelungen zur Sicherungsverwahrung, dass sie keinerlei empirisch fassbaren Nutzwert, wohl aber mit Sicherheit negative Auswirkun-gen auf das Ziel der Resozialisierung haben. Die Vorschriften seien das typische Bei-spiele für einen überschießenden Kontroll- und Ausschließungs-Furor, für eine ober-flächliche, dysfunktionale, lediglich vermeintlichen Wählerinteressen entsprechende, symbolische Politik.
Videoüberwachung gilt gemeinhin als die Inkarnation staatlichen Kontrollbedürfnisses. Nils Leopold macht in seinem Beitrag deutlich, dass dieses Bild schief ist, denn in Deutschland wird die überwiegende Zahl der Kameras von privaten Personen, Firmen und Institutionen betrieben. Hier sieht er denn auch den größeren rechtlichen Rege-lungsbedarf.
Stefan May analysiert das gestiegene Bedürfnis nach Sicherheit im Lichte der Beck`schen Theorie der Risikogesellschaft, als deren stille Begleiterin er die „Präventi-onsgesellschaft“ ausmacht. Deren Anstrengungen sind darauf gerichtet, Schadenspoten-ziale berechenbar und beherrschbar zu machen. Mit den unbestreitbar gestiegenen Si-cherheitsstandards wird dieses Bedürfnis allerdings nicht befriedigt, sondern vielmehr weiter angeheizt. Der 11.9.2001 habe dieser Präventionsdynamik eine neue, globale Dimension gegeben.
Günter P. Stummvoll beobachtet eine Infiltration des Rechtssystems durch Praktiken des Risikomanagements. Während das Strafrecht repressiv wirkt, fokussiert eine proaktive Politik der Risikovermeidung alleine auf die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Er-eignissen. Sicherheitsproduktion ist nicht mehr alleine Aufgabe des Staates, vielmehr liegen plurale Verantwortlichkeiten vor, die je nach Situation Sicherheit für bestimmte NutzerInnen garantieren.
Tobias Singelnstein befürchtet, dass die neuen Formen der Sozialkontrolle rechtsstaatli-che Standards untergraben. Dagegen biete auch die Verfassung kaum Schutz, denn auch sie unterliege einem inhaltlichen Wandel und verliere an Bindungswirkung, etwa in der Frage, wie weit der absolut geschützte Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung rei-che. In der schleichenden Umdeutung der grundrechtlichen Werte erkennt er die große Gefahr.
Im Essay geht Katrin Toens der politischen Kontingenzerzeugung durch die Reformen des Sozialstaates nach. Die Politik der Aktivierung des Einzelnen steigert nicht die Au-tonomie, denn ihr wohnt ein Zwang inne. Da die marktvermittelte Kontingenzerzeu-gung sich dem Einfluss des Staates entzieht, drückt sich in der strategischen Kontin-genzerzeugung auch ein Mangel an Gestaltungsmacht aus, den der Staat überspielen muss. Traditionelle Gerechtigkeitspolitik ist unter diesen Bedingungen kaum mehr rea-lisierbar.
Michael Th. Greven stößt im Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europa-rates auf besorgniserregende Befunde zum Zustand der Demokratie und der Menschen-rechte in Europa.
Inge Günther analysiert die disparaten gesellschaftlichen Lager Israels und ihre politi-schen Interessen. Ihr Fazit: keine Regierung werde sich derzeit an eine Zwei-Staaten-Lösung wagen, dazu bedürfe es des Druckes von außen.
Rezensionen der Bücher „Die Indentitätsfalle“ von Armatya Sen und „Die Staatsbedürf-tigkeit der Gesellschaft“ von Berthold Vogel runden diese Ausgabe der vorgänge ab, zu der ich Ihnen wie immer eine anregende Lektüre wünsche.

Ihr

Dieter Rulff

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Editorial…………………………………………..............................................1

Fritz Sack
Juristen im Feindrechtsstaat
Wer den Rechtsstaat verteidigen will, muss die Gründe seines Niedergangs in den Blick nehmen.............................................. 5

Peter-Alexis Albrecht
Abschied vom Recht
Das nach-präventive Strafrecht……...........................................27

Martin Kutscha
Deutschland – ein Verfassungsstaat?
Die Aufrüstung der inneren Sicherheit als Exemplum…………………………………….............................................44

Christoph Gusy, Kristine Pohlmann
Wächst zusammen, was nicht zusammen gehört?
Die zunehmende Vernetzung zwischen Polizei und Verfassungsschutz weicht das Trennungsgebot auf………………………………………....……...53

Jens Puschke
„Intensivtäter“
Neuartige Kontrolle mittels tradierter Zuschreibung….......………...63

Lorenz Böllinger
Gefährlichkeit als iatrogene Krankheit
Die Sicherungsverwahrung befördert, wovor sie vorgibt zu schützen…………………………….......................................................73

Nils Leopold
Big Brother ist Privatmann
Mehr noch als die öffentliche muss die private Videoüberwachung gesetzlich geregelt werden........................................................82

Stefan May
Sicherheit – Prävention – neue Risiken
Zum Wandel moderner Staatlichkeit und ihrer rechtlichen Handlungsformen…………………....................................................92

Günter P. Stummvoll
Ordnungskrise und Sicherheitspluralisierung
Kriminalpolitik in der Reflexiven Moderne.................................110

Tobias Singelnstein
Jeder ist verdächtig
Das neue gesellschaftliche Verständnis von Sicherheit und Bedrohung als Grundlage sozialer Kontrolle…………………………………….............118

Essay
Katrin Toens
Der Zwang zur Freiheit
Kontingenzerzeugung im Sozialstaat………..............................…127

Kommentare und Kolumnen
Michael Th. Greven
Europäische Selbstkritik
Der Europarat legt besorgniserregende Fakten zum Zustand der Demokratie und der Menschenrechte vor… ……………………………….135

Inge Günther
Ohne Druck von außen geht nichts
Die gesellschaftlichen Gruppen Israels und die Chancen des Friedensprozesses………………....................................................142

Kritik

Kornelia Kończal
Der Anti-Huntington
Armatya Sen plädiert für die Anerkennung der Hybridität…………..149

Philipp Ramos Lobato
Ein Staat mit Möglichkeitssinn
Berthold Vogel sieht den Staat vor neuen Aufgaben……..............152

Autorinnen und Autoren.…………………….....................................…155

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