Anträge auf Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bis zum 1. Januar 2019 stellen

Von
Josefine Preiss

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte endet am 1. Januar 2019. Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.

Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder Beständen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden.

Auch Private werden gefördert

Neben öffentlichen Einrichtungen sind auch privat getragene Einrichtungen und Privatpersonen in Deutschland antragsberechtigt. Dies bezieht auch die sich in öffentlichen Museen befindlichen Dauerleihgaben mit ein.

Weitere Informationen zur Förderung sowie das aktuelle Antragsformular sind zugänglich unter: https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich-NS-Raubgut/oeffentliche-Institutionen/Index.html

Bei inhaltlichen und formalen Fragen berät der Fachbereich Provenienzforschung Antragssteller gerne. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Feiertage eine Beratung nur bis zum 21. Dezember 2018 in Anspruch genommen werden kann.

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