Ziel der Stiftung ist es, mit diesem Programm die Autonomie der nächsten Wissenschaftlergeneration zu stärken. Die Stiftung möchte mit ihrem Stipendienprogramm den akademischen Werdegang engagierter Wissenschaftler nach deren Promotion unterstützen und setzt gezielt an der Stelle des Karriereweges an, wo junge Wissenschaftler zwar bereits eine gewisse Forschungsautonomie erreicht, jedoch noch keine unbefristete Stelle innehaben. Es ist offen für Bewerber aus sämtlichen Disziplinen (Geistes-, Sozial- und Kultur-wissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin und Lebenswissenschaften) und thematisch nicht eingeschränkt. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein eigenes Forschungsvorhaben sowie die institutionelle Anbindung an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland bzw. deutsche wissenschaftliche Einrichtungen im Ausland.
Bewerberprofil
Die Stipendien dienen der Förderung von Postdoktoranden in deutschen Forschungseinrichtungen, insbesondere Juniorprofessoren oder Wissenschaftlern in vergleichbarer Position wie etwa selbstständigen Leitern von Nachwuchsforschungsgruppen. Diese müssen sich in der Frühphase ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit befinden. Die Stiftung verzichtet bewusst auf eine genaue Definition dieses Zeitraums, da dieser abhängig von der wissenschaftlichen Disziplin sehr unterschiedlich bewertet werden kann. Gleichwohl sollte aus dem Antrag hervorgehen, dass der Bewerber sich bewusst für eine wissenschaftliche Karriere entschieden hat und diese zielstrebig verfolgt.
Bewerber müssen sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden und können das Stipendium ausschließlich für die Unterstützung eines eigenen Forschungsprojekts beantragen. Hierbei kann es sich sowohl um die Erweiterung eines bereits laufenden Forschungsvorhabens als auch um ein neues Projekt handeln.
In regelmäßigen Abständen richtet die Stiftung Treffen aus, die dem Austausch der Stipendiaten untereinander und der Kontaktpflege mit der Stiftung dienen. Die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt.
Stipendienleistungen
Das Stipendium wird für die Dauer von zwei Jahren gewährt; die Fördersumme beträgt 40.000 Euro. Über Verlauf und Ergebnisse ihrer Forschungen müssen die Stipendiaten nach einem Jahr einen Zwischen- und nach Ende des Stipendiums einen Abschlussbericht erstellen. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt über die Drittmittelstelle derjenigen Forschungseinrichtung, in der der Bewerber tätig ist.
Die Fördersumme kann im Ermessen des Bewerbers vorzugsweise für folgende Zwecke eingesetzt werden: Forschungsreisen, Teilnahme an Tagungen sowie Organisation eigener Konferenzen, befristete Einbindung wissenschaftlicher Hilfskräfte, Computer, Laborgeräte und Spezialchemikalien. Das Stipendium dient hingegen nicht der Finanzierung der eigenen Lebenshaltungskosten und kann ebenfalls nicht als Ersatz für typische Aufgaben der Forschungseinrichtung verwendet werden (z. B. Overhead- und Druckkosten, Verbrauchsmittel wie Basischemikalien, Papier etc.).
Anderweitige Förderungen des Bewerbers werden nicht auf das Stipendium angerechnet.
Bewerbungsmodalitäten
Für die Bewerbung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein; aus Gründen der besseren Lesbarkeit muss die verwendete Schriftgröße mindestens 11 Punkt betragen. Anträge mit kleinerer Schriftgröße werden nicht berücksichtigt.
1. Nachweis der institutionellen Anbindung für die gesamte Dauer
des Stipendiums (z. B. durch Bestätigung des Institutsleiters oder der Institutsverwaltung);
2. Titel und Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens für die Fachgutachter mit Angaben zur vorgesehenen Methodik (maximal vier DIN-A4-Seiten inklusive Literaturangaben);
3. Titel und Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens in allgemeinverständlicher Form für die fachfremden Gutachter (maximal eine DIN-A4-Seite);
4. grobe Zeitplanung des Projektablaufs mit Angaben zur geplanten Verwendung der Fördersumme (maximal zwei DIN-A4-Seiten);
5. tabellarischer Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang (inklusive Publikationen, Stipendien, Preise, Erfolgen im Bereich der Wissenschaftskommunikation);
6. Kopien des Masterzeugnisses oder Diploms und der Promotions-urkunde (eine vorläufige Bescheinigung wird nicht akzeptiert); bei ausländischen Urkunden fügen Sie bitte eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung bei;
7. zwei vertrauliche Empfehlungsschreiben, die sowohl Aussagen zur Person des Bewerbers als auch zum beantragten Projekt enthalten. Hinsichtlich der Wahl der Verfasser der Empfehlungsschreiben macht die Stiftung keine Vorgaben; es wird jedoch empfohlen, dass diese in zwei unterschiedlichen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind. Die Empfehlungsschreiben müssen auf dem offiziellen Briefbogen derjenigen Institution gedruckt werden, in der der Verfasser angestellt ist. Formlose und nicht unterzeichnete Empfehlungs-schreiben werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen bis zum 1. Oktober 2023 (23.59 Uhr) vollständig (d. h. inklusive der vertraulichen Empfehlungsschreiben) über das Online-Bewerbungsportal (www.daimler-benz-stiftung.de) eingegangen sein.
Die vertraulichen Empfehlungsschreiben können ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Das Hochladen der Empfehlungsschreiben ist jedoch nur möglich, wenn der Bewerber zuvor an entsprechender Stelle die E-Mail-Adressen der Verfasser der Empfehlungsschreiben eingetragen hat. Unmittelbar nach diesem Eintrag wird automatisch eine E-Mail mit Zugangsdaten generiert und an die Verfasser der Empfehlungsschreiben verschickt.
Die Stiftung weist aus Erfahrung darauf hin, dass sich der Bewerber rechtzeitig mit den Verfassern der Empfehlungsschreiben über die genauen Modalitäten bzw. die Fristen für die Einreichung der Empfehlungsschreiben verständigen sollte. Die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Regelungen und der Schutz persönlicher Daten sind der Stiftung während des gesamten Verfahrens ein wichtiges Anliegen.
Nach dem Bewerbungsschluss findet eine vergleichende Vorauswahl statt. Die ausgewählten Kandidaten werden zu einer Präsentation in die Geschäftsstelle der Daimler und Benz Stiftung nach Ladenburg eingeladen. Hier erhalten sie die Möglichkeit, ihr Projekte in Anwesenheit von anderen Bewerbern, Vertretern der Stiftung, Fachgutachtern sowie fachfremden Gutachtern persönlich vorzustellen. Die persönliche Teilnahme am Auswahlseminar stellt eine Voraussetzung für eine mögliche Stipendienvergabe dar.
Eine Wiederbewerbung ist nicht möglich. Die Präsentation findet in der Regel im Januar und die Bekanntgabe der ausgewählten Stipendiaten im Februar des auf den Bewerbungsschluss folgenden Jahres statt. Der genaue Zeitpunkt für die Aufnahme des Stipendiums bzw. die Überweisung der Mittel erfolgt in Absprache zwischen Stiftung und Stipendiat.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für Personen aller Geschlechter. Wir möchten die in unseren Texten verwendete Form als geschlechtsneutral und wertfrei verstanden wissen.