Mobilitätsstipendien werden für eine Dauer bis zu drei Monaten vergeben. Eine einmalige erneute Bewerbung für eine Förderdauer von drei Monaten ist möglich. Für Master-Studierende können Stipendien mit einer Laufzeit von ein bis maximal drei Monaten vergeben werden. Anträge müssen spätestens zwei Monate vor Beginn des beabsichtigten Aufenthaltes eingereicht werden. Mobilitätsstipendien dienen der Forschung in Frankreich und sind keine Abschlussstipendien für das Verfassen von Qualifikationsarbeiten.
a) Mobilitätsstipendien für Forschungsprojekte ab der Promotionsphase
Die Gewährung eines Mobilitätsstipendiums setzt einen erfolgreichen Studienabschluss voraus. Der Antrag soll eine Länge von 15.000 Zeichen (mit Leerschlägen und Bibliographie) nicht überschreiten. Zur eingehenden Prüfung der Anträge können weitere Unterlagen angefordert werden (Liste der Veröffentlichungen, Dissertationsschrift etc.).
b) Mobilitätsstipendien für forschungsorientierte Master-Abschlussarbeiten
Anträge für Mobilitätsstipendien im Rahmen von forschungsorientierten Masterarbeiten sollen die Länge von 10.000 Zeichen (inkl. Leerschlägen) nicht überschreiten. An die Stelle des wissenschaftlichen Gutachtens tritt ein Empfehlungsschreiben des akademischen Betreuers oder der akademischen Betreuerin der Abschlussarbeit. An die Stelle des Abschlusszeugnisses tritt ein aktuelles Transcript of Records, das Auskunft über die bisherigen Studienleistungen gibt. Wenn bereits vorhanden, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine Kopie der Anmeldung der Masterarbeit an der Heimatuniversität bei.
Bewerbungen sind das ganze Jahr über möglich.