Wir fördern wissenschaftliche Forschungsprojekte, die neue vertiefende Kenntnisse zum Personal der nationalsozialistischen Konzentrationslager, zu den Familien dieses Personenkreises und zu Menschen, mit denen sie in Beziehung standen, hervorbringen. Dabei sind sowohl die Zeit bis Mai 1945 als auch die Entwicklung in der Nachkriegszeit bis heute von Interesse.
Die Arbeiten sollen das Verständnis über Wirkungszusammenhänge von Desinformation, Diskriminierung, Nationalismus und Gewalt fördern. Auch sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen auf die Nachfolgegenerationen und deren Umgang damit gewonnen werden.
Besonders begrüßt werden Vorhaben, die Nachkommen dieser historischen Personen mit einbeziehen oder von diesen selbst durchgeführt werden und in deren Familien überlieferte Quellen berücksichtigen bzw. der wissenschaftlichen Forschung zugänglich machen.
Die Ergebnisse der Projekte sollen jeweils in einer Abschlussarbeit bzw. einem Manuskript oder einer Publikation (z.B. Aufsatz oder Buch) in deutscher Sprache vorliegen.
Wer wird gefördert?
Folgende Personen oder Institutionen können gefördert werden:
- Überdurchschnittlich qualifizierte Hochschulabsolvent:innen, die eine Dissertation bzw. Promovierte, die eine Habilitationsschrift mit besonderer Originalität und Relevanz für die Stiftungsziele erstellen.
- Studierende mit überdurchschnittlichen Studienleistungen, die eine außergewöhnliche Masterarbeit mit besonderem wissenschaftlichem Erkenntniswert anfertigen und in denen neue, bisher nicht publizierte Quellen erschlossen werden (z.B. aus Familienüberlieferungen bzw. -nachlässen oder eigene Archivrecherchen).
- Hochschulen, staatliche Forschungseinrichtungen oder als gemeinnützig anerkannte Körperschaften, die eine herausragende publizierte wissenschaftliche Forschungsarbeit mit besonderem Erkenntniswert anfertigen.
Was wird gefördert?
Folgende Förderarten sind möglich:
- Sachkostenzuschuss für direkt durch das Projekt entstehende Kosten, z.B. Archiv- und Recherchekosten, Forschungsreisen, Konferenzteilnahmen, Fachliteratur. Bei Reisekosten erstatten wir Bahnfahrten (2. Klasse), Flüge (Economy), eigener PKW (30ct/km), Unterbringung (bis 140 EUR/Nacht), Verpflegungsmehraufwand (20 EUR/Tag).
- Promotionsstipendium über 2 Jahre, auf Antrag verlängerbar bis 3 Jahre. Hierbei erfolgt ein Gesamtzuschuss zu den Lebenshaltungs- und Projektkosten von derzeit 1.500 EUR monatlich, sofern die Dissertation bis auf maximal 10 fachbezogener Wochenarbeitsstunden in Vollzeit erstellt wird. In Ausnahmefällen kann noch ein Promotionsabschluss-Stipendium angehängt werden (s.u.).
- Promotionsabschluss-Stipendium zur Förderung eines fast abgeschlossenen Promotionsvorhabens für das eine andere Förderung bereits ausgelaufen ist. Für bis zu 6 Monate erfolgt eine Zahlung von derzeit 1.500 EUR.
- Pauschaler Drittmittelzuschuss zu den Gesamtkosten eines Forschungsprojekts einer Hochschule. Damit kann z.B. eine wissenschaftliche Stelle für den Zeitraum eines Projekts finanziert werden. Die Förderung beträgt bis zu 3 Jahre, auf Antrag bis zu zweimal um ein Jahr auf maximal 5 Jahre verlängerbar.
- Druckkostenzuschuss für Monografie zur Deckung eines Anteils der Druckkosten einer Monografie von bis zu 4.000 EUR.
- Der Forschungspreis wird in unregelmäßigen Abständen für herausragende abgeschlossene Projekte der angegebenen Kategorien bzw. Manuskripte für Monografien vergeben. Die Dotierung und Termine werden jeweils bekannt gegeben.
Weitere Details zu den Förderempfängern, den Förderarten und zum Antragsprozess sind in der Förderrichtlinie veröffentlicht, die unter der angegebenen URL im PDF-Format erreichbar ist.