3 Promotionsstip. "Interdisziplinäre Alter(n)sforschung" (Univ. Düsseldorf)

3 Promotionsstip. "Interdisziplinäre Alter(n)sforschung" (Univ. Düsseldorf)

Institution
Gründerstiftung zur Förderung von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ort
Düsseldorf
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.09.2010 -
Bewerbungsschluss
15.06.2010
Url
Von
Andrea von Hülsen-Esch

Die Gründerstiftung zur Förderung von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vergibt ab 01.09.2010

3 Promotionsstipendien

für exzellente und hoch motivierte Nachwuchswissenschaftler/innen aus den Bereichen Kulturwissenschaften,Sozialwissenschaften, Jura, BWL, Rechtsmedizin und Psychologie. Die Stipendien richten sich an Doktoranden/-innen, die ihr Promotionsvorhaben der Alter(n)sforschung mit interdisziplinärem Ansatz widmen.

Die Stipendien entsprechen einem halben EG 13 Gehalt. Hinzu kommen 1000.- EUR p. a. für Reisekosten und Forschungsmittel.

Die Heinrich-Heine-Universität bietet eine exzellente wissenschaftliche Ausbildung, eine differenzierte individuelle Betreuung, transdisziplinäre Diskussionsforen sowie ein innovatives und weiterqualifizierendes Lehrprogramm in wichtigen berufsbezogenen transferable skills.

Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung daher bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter ist erwünscht.

Die Laufzeit der Stipendien beträgt maximal zweieinhalb Jahre. Bewerbungsschluss: 15. Juni 2010.

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/alternskulturen

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Prof. Dr. Andrea von Hülsen-Esch, E-Mail: huelsen-esch@phil-fak.uni-duesseldorf.de.

Wir bitten, Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Diese werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.