Forschungsprogramm: Bauen und Planen im Nationalsozialismus. Voraussetzungen, Institutionen, Wirkungen - Forschungsprojekt: Hinterlassenschaften und deren Nachwirkungen nach 1945, Projekt 12

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Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Projekt 12 "Hinterlassenschaften und deren Nachwirkungen nach 1945" im im ExWoSt-Forschungsvorhaben „Bauen und Planen im Nationalsozialismus. Voraussetzungen, Institutionen, Wirkungen“

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vergibt zwölf Forschungsaufträge im ExWoSt-Forschungsvorhaben „Bauen und Planen im Nationalsozialismus. Voraussetzungen, Institutionen, Wirkungen“, in dem die NS-Vergangenheit der damals zuständigen Institutionen für Stadtentwicklung, Wohnungswesen, Raumordnung und Bauen in der NS-Zeit sowie fachliche und personelle Kontinuitäten und Diskontinuitäten in angrenzenden Zeiträumen erforscht und aufgearbeitet werden sollen. Insgesamt stehen für die Forschungsvorhaben ca. 1,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) berufene Unabhängige Historikerkommission hat die Forschungsfragen ausgearbeitet. Sie wird das Auswahlverfahren und die Projekte begleiten. Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen und andere juristische Personen. Vorgaben zur Fachrichtung gibt es keine. Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Zunächst ist ein Forschungskonzept vorzulegen. Daraufhin ausgewählte Bewerber stellen ihr Konzept dann der Unabhängigen Historikerkommission persönlich vor.
Die Mitglieder der Kommission sind: Prof. Dr. Wolfgang Benz, Prof. Dr. Werner Durth, Prof. Dr. Tilman Harlander, Prof. Elke Pahl-Weber, Prof. Dr. Wolfram Pyta (Sprecher der Kommission), Prof. Dr. Adelheid von Saldern, Prof. Dr. Wolfgang Schäche und Prof. Dr. Regina Stephan.

Aufgabendarstellung für das Projekt 12
"Hinterlassenschaften und deren Nachwirkungen nach 1945"
Leitfragen: Im Sinne der das gesamte Forschungsvorhaben strukturierenden fünf Leitfragen soll insbesondere auch der Frage nachgegangen werden, inwieweit die jeweiligen Akteure in Unrechtshandlungen und NS-Verbrechen einbezogen waren.
Forschungsstand und Vorgehen: Teilweise liegen einschlägige Forschungsergebnisse vor, daneben existieren bedeutende Forschungslücken. Für eine weiterführende Gesamtsicht auf die maßgeblichen Entwicklungen werden, neben der Sichtung der Primär- und Sekundärliteratur, die Erschließung und Auswertung weiterer Archivquellen, Nachlässe etc. erwartet.
Nationalsozialistische Hinterlassenschaften und deren Nachwirkungen waren nach 1945 vom NS-Lager-System bis hin zu Sportstätten (Olympiabauten) und Verkehrsbauten (Autobahnen) allgegenwärtig. In diesem Forschungsbeitrag sollen die Nachnutzungen von Bauten im Bereich der Repräsentationsarchitektur (Reichsparteitagsgelände Nürnberg, Gauforum Weimar, Haus der Deutschen Kunst, Regierungsbauten Berlin) und der Alltagsarchitektur („Gemeinschaftssiedlungen“) herausgearbeitet werden. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen Akteure sowie die kontrovers geführten öffentlichen Debatten über Nachnutzungsfragen. Bei der Rezeption dieser Hinterlassenschaften sollen vor allem diejenigen sozialen Gruppen in den Blick genommen und deren Einschätzungen untersucht werden, die als unmittelbar Beteiligte auftraten.
Fragestellungen: Welche prägenden Diskurse lassen sich anhand ausgewählter Beispiele für die Zeit nach 1945 ausmachen? Welche Nachnutzungen und medialen Wahrnehmungsmuster sind nach 1945 feststellbar und in welchen baupolitischen Konstellationen traten sie auf? Wie sind die Anfänge einer kritisch-reflektierenden Denkmal- und Erinnerungskultur in diesem Kontext zu verorten?

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Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.

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