8 Promotionsstipendien (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)

8 Promotionsstipendien (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur)

Institution
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.12.2019 -
Bewerbungsschluss
31.07.2019
Von
Rigo Hopfenmüller

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur schreibt zum 1. Dezember 2019 acht Stipendien aus. Gefördert werden Promotionsvorhaben, die – im Sinne des gesetzlichen Auftrags der Stiftung – zur Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der DDR beitragen.

Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen und –absolventen aller in Frage kommenden Fachgebiete, die ihre Dissertation in deutscher Sprache abfassen. Abgabefrist ist der 31. Juli 2019. Die Förderung soll zum 1. Dezember 2019 aufgenommen werden. Die Laufzeit der Stipendien beträgt zweimal ein Jahr. Eine letztmalige Verlängerung um ein drittes Jahr ist bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auf Antrag möglich.

Das Förderangebot richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die sich im Rahmen ihres Promotionsvorhabens mit der Geschichte der kommunistischen Diktaturen sowie des Ost-West-Konflikts im Allgemeinen und/oder der Diktatur in SBZ und DDR sowie der deutschen Teilung im Besonderen auseinandersetzen. Ausdrücklich begrüßt werden Vorhaben, die die Zeit der Teilung in gesamtdeutscher Perspektive ausleuchten oder die ostdeutsche Nachkriegsentwicklung in der europäischen Geschichte und dabei insbesondere in der Geschichte des Ostblocks verorten.

Entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages fördert die Bundesstiftung Aufarbeitung zudem Promotionsvorhaben, die sich den Ursachen oder den Folgen der Diktatur in SBZ und DDR widmen. Somit können auch Dissertationen zur Geschichte des deutschen oder internationalen Kommunismus unterstützt werden, die zum Beispiel einen Bogen von den 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit schlagen und die dazu geeignet sind, politische, institutionelle und/oder biographische Kontinuitätslinien aufzuzeigen. Schließlich will die Bundesstiftung Aufarbeitung den wissenschaftlichen Nachwuchs dazu anregen, sich verstärkt mit den Folgen der Diktaturen in SBZ und DDR sowie in Ostmitteleuropa zu befassen und dabei die Transformationsgeschichte in den Blick zu nehmen. Sie ermuntert angehende Doktorandinnen und Doktoranden, die Zäsur von 1989/90 in ihren Forschungen zu überschreiten und die späten 1980er-Jahre zum Ausgangspunkt ihrer Fragen an die Entwicklung seit 1990 zu nehmen.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsvorstand auf der Grundlage der Empfehlungen des Fachbeirates Wissenschaft der Bundesstiftung Aufarbeitung sowie der zu den einzelnen Anträgen eingeholten Gutachten. Für die Entscheidungsfindung ist die wissenschaftliche Bedeutung und Originalität des Vorhabens, die Qualifikation des Antragstellers sowie die Anlage und Schlüssigkeit des Arbeitsplans, die plausible Begrenzung der Thematik, eine angemessene Methodenwahl, die Berücksichtigung des Forschungsstandes, die Darlegung der Quellengrundlage und die Durchführbarkeit des Vorhabens in der vorgesehenen Zeit ausschlaggebend.

Redaktion
Veröffentlicht am
Klassifikation
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Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
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