E. Schütz: Die Gesandtschaft Großbritanniens am Reichstag zu Regensburg

Cover
Titel
Die Gesandtschaft Großbritanniens am Immerwährenden Reichstag zu Regensburg und am kur(pfalz-)bayerischen Hof zu München 1683-1806.


Autor(en)
Schütz, Ernst
Reihe
Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 154
Erschienen
München 2007: C.H. Beck Verlag
Anzahl Seiten
367 S.
Preis
€ 32,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Susanne Friedrich, Ludwig-Maximilans-Universität München

Durch die Offenheit für neue Konzepte erlebt die Diplomatiegeschichte gerade einen bemerkenswerten Aufschwung.1 Parallel wird der Immerwährende Reichstag seit einigen Jahren besonders beachtet, so dass es schon erstaunt, dass zu einzelnen reichsständischen und auswärtigen Gesandtschaften bislang nur wenige fundierte Studien vorliegen.2 Die 2004 in Eichstätt angenommene Dissertation von Ernst Schütz zur Gesandtschaft Großbritanniens am Immerwährenden Reichstag und am bayerischen Hof stößt in diese Lücke.

Ziel des Autors ist es, der „Vielschichtigkeit einer diplomatischen Mission“ (S. 17), durch die Verbindung der Diplomatiegeschichte mit einer Beschreibung der Funktionsweise der Gesandtschaft und perzeptionellen Aspekten gerecht zu werden. Die Wahl der britischen Vertretung als Untersuchungsobjekt wird mit deren gerade nicht hervorgehobenen Stellung und der Aussicht begründet, „[d]ie transatlantisch-europäische Ebene [...] (zumindest potentiell) parallel zur reichischen und reichsständischen, ja teilweise sogar zur landständischen“ (S. 7) betrachten zu können. Ergebnisse zur „landständischen“ Ebene sind jedoch, abgesehen von ‚Beschreibungen’ einiger landständischer Adeliger, kaum zu finden.

Der erste Teil ist der traditionellen Diplomatiegeschichte verpflichtet und widmet sich vor allem der Ereignisgeschichte der britischen Vertretung. Schütz’ quellengesättigte Darstellung bringt einige neue Fakten ans Licht, die hier nicht im Einzelnen referiert werden können. Seit der Erstbeschickung des Reichstags 1683 werden vier Phasen britischer Außenpolitik markiert. So wird die Hannoveraner Thronfolge in Großbritannien (1714) überzeugend als Einschnitt gewertet, da der König nun zugleich Reichsstand war. Die durch den Versuch, die Stände gegen den Kaiser einzunehmen, veranlasste Ausweisung des britischen Gesandten 1727 beendete diese zweite, durch sporadische Beschickung gekennzeichnete Phase. Die dritte wird 1766 mit der Etablierung der Doppelvertretung Regensburg-München eingeleitet. Da daraufhin eine Schwerpunktverlagerung auf München stattfand, behandelt die Arbeit die Vorkommnisse auf dem Reichstag nach diesem Datum kaum mehr. Der Beginn der vierten Phase, die in die napoleonische Zeit fällt und in der sich England ebenso halbherzig wie erfolglos um ein Bündnis mit Bayern bemühte, wird nicht kenntlich gemacht. Sie endet jedenfalls in München mit dem Abbruch der Beziehungen 1804, in Regensburg mit der Auflösung des Reiches 1806.

Wie Andrew Thompson 3 in seiner kürzlich erschienenen Studie, wertet auch Schütz die ‚Verteidigung des Protestantismus’ als wichtigen Faktor britischer Politik auf dem Reichstag. Doch sieht Schütz andere politische Ziele, etwa die Erhaltung der ‚Balance of Power’, als die häufig stärkeren Handlungsmotive. Er geht im Vergleich zu Thompson aber von einer deutlicheren Trennung von Hannoveraner und britischer Politik aus, die sich nach dem Tod Georgs I. noch verstärkt habe und die sich in zwei voneinander unabhängig agierenden Gesandtschaften ausdrückte. Der König gewann so einen Informationsvorsprung vor seinen Ministern, weil nur er die Berichte beider Gesandter kannte, weshalb Schütz diese Trennung gar als „kleinen Geniestreich“ wertet (S. 291). Das Urteil, Großbritannien sei erst nach der Zusammenlegung der Gesandtschaften 1766 dauerhaft in Regensburg präsent gewesen und erst jetzt könne „von der britischen Reichstagsgesandtschaft gesprochen werden“ (S. 83), ist nur vor diesem Hintergrund zu verstehen. Inwiefern die postulierte Trennung zutrifft, müssen weitere Studien erweisen, denn zumindest in konfessionellen Konfliktsituationen ergibt sich bislang das Bild einer engen Zusammenarbeit zwischen den Hannoveraner und den britischen Gesandten.

Der mit Gewinn zu lesende zweite Hauptteil widmet sich der praxisnahen Schilderung des Alltags der Gesandtschaftsangehörigen, ihrer Rechte, der Ausstattung des Gesandtschaftsquartiers, den Finanzen, ihrer Berichterstattung und ihrer Netzwerke. Der große Zeitrahmen erlaubt es hier, Entwicklungen nachzuzeichnen. Zu Recht betont Schütz die Bedeutung des Zeremoniells auf dem Reichstag, wenn auch die Behauptung, dieser sei das zeremonielle Zentrum Europas gewesen (S. 167), überzogen erscheint. Die Entwicklung des Zeremoniells der auswärtigen Gesandten wird vorbildlich rekonstruiert. 4 Allerdings wird die Bedeutung der Forderung der kurfürstlichen Gesandten, nur Ambassadeurs als gleichwertig anzuerkennen, nicht in ihrer vollen Reichweite erkannt. Die Entsendung eines britischen Ambassadeurs nach Regensburg hätte die Stände aufgrund der Reziprozität des Gesandtschaftsrechts berechtigt, ihrerseits erstrangige Gesandte nach London zu entsenden. Dies aber wäre einer Anerkennung ihres souveränen Status gleichgekommen, denn das Recht, erstrangige Gesandte zu ernennen, wurde nur Souveränen zugestanden, was die Reichsstände in den Augen der europäischen Mächte nicht waren. Um die aus dieser Situation erwachsenden Probleme zu verhindern, akkreditierte Großbritannien am Reichstag ausschließlich Gesandte zweiten Ranges. Aufgrund der Tatsache, dass die Vertretung meist jungen Diplomaten anvertraut wurde, folgert Schütz, die Gesandtschaft habe in erster Linie als Ausbildungsort gedient, weshalb man sie trotz geringer politischer Bedeutung beibehalten habe. Diese interessante neue Interpretation ist spekulativ, da eine bewusste Entscheidung nicht nachgewiesen werden kann. Alternative Erklärungsmöglichkeiten für den Befund werden jedoch nicht in Erwägung gezogen.

Der dritte Hauptteil ist der Perzeption gewidmet, verstanden „als die selektive Art und Weise, in welcher die britischen Diplomaten aus ihrer [...] sozialen und geographischen Herkunft heraus auf ein neues, ungewohntes Betätigungsfeld blickten“ (S. 236). Neben der Wahrnehmung des Fremden soll die Selbstwahrnehmung und der mögliche interkulturelle Transfer zwischen Entsende- und Gastland thematisiert werden. Bereits in der Einleitung betont Schütz die trotz inhaltlicher und formaler Beschränkungen gegebene Eignung von Gesandtenberichten für diese Art von Untersuchung, will sie aber durch ‚Privatkorrespondenzen’ ergänzen (S. 13–16), wobei zweifelhaft ist, ob die erwähnten Schreiben an Funktionsträger als solche zu bezeichnen sind. Um die Ergebnisse einordnen zu können, zieht er stichprobenartig Material anderer auswärtiger Gesandtschaften hinzu.

Schütz versucht die gesamte Breite der Wahrnehmungen durch die Quellen zu erfassen. Betrachtet werden die Schilderungen der Protagonisten in Regensburg und München, das Zeremoniell, die ‚Verfassung’ und schließlich die „außerdienstlichen Zustände“, worunter die ‚Aufklärung’, ‚Religion’ oder ‚Nationalstereotypen’ subsumiert werden. Im Ergebnis wird deutlich, dass sowohl Bayern als auch im späteren 18. Jahrhundert das Reich negativ beurteilt wurden. Die Themen der Berichte deckten sich ebenso wie die Urteile mit dem britischen Deutschlandbild, was auf eine weitgehend stereotypische Wahrnehmung hindeutet. Die Gesandten hielten ihre eigene Nation für überlegen. Schütz schreibt diesen an sich kaum überraschenden Ergebnissen große Wirkmacht zu. Die negativen Berichte über Bayern etwa hätten es unmöglich gemacht, dieses als potentiellen Partner anzuerkennen. Auch wurde dadurch ein kultureller Transfer zwischen dem Reich und Bayern auf der einen und Großbritannien auf der anderen Seite verhindert. Nicht ganz nachvollziehbar ist hingegen die Schlussfolgerung, die Einbeziehung der durch diese Stereotypen geprägten Wahrnehmung in das historiographische Urteil könne ein Beitrag zur „Relativierung der ‚Reichseuphorie‘“ (S. 293) sein.

Das Verdienst des Buches liegt darin, ein Baustein zu einer kulturhistorisch inspirierten, auch an den ‚Niederungen’ des diplomatischen Alltags interessierten und um die Thematisierung der Perzeption ergänzten Diplomatiegeschichte zu sein. Es handelt sich um ein gut strukturiertes, sorgfältig recherchiertes und insgesamt lesenswertes Buch. Wertvoll sind auch die angehängten Verzeichnisse der Gesandtschaftsangehörigen und die Quellenbeilagen.

Anmerkungen:
1 Vgl. Kugeler, Heidrun; Sepp, Christian; Wolf, Georg, Einführung: Internationale Beziehungen in der Frühen Neuzeit. Ansätze und Perspektiven, Münster 2006. Das Interesse an einer ‚neuen’ Diplomatiegeschichte dokumentiert auch das von Heinz Duchhardt und Franz Knipping herausgegebene ‚Handbuch der Geschichte der Internationalen Beziehungen’.
2 Neben den Arbeiten Walter Fürnrohrs ist hier vor allen die Studie von Lehsten, Lupold von, Die hessischen Reichstagsgesandten im 17. und 18. Jahrhundert, 2 Bde., Darmstadt 2003 zu nennen.
3 Thompson, Andrew C., Britain, Hannover and the Protestant Interest, 1688–1756, Cambridge 2006.
4 In vielen Punkten zu undifferenziert ist dagegen Leiher, Nikolaus, Die rechtliche Stellung der auswärtigen Gesandten beim Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. Eine rechtshistorische Untersuchung unter Auswertung der Schriften zum Ius Publicum des Alten Reiches, Aachen 2003.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch