M. Bois: Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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Titel
Von den Grenzen der Toleranz. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gegen Kommunistinnen und Kommunisten in den eigenen Reihen (1974–1980)


Autor(en)
Bois, Marcel
Erschienen
Weinheim 2021: Beltz Juventa
Anzahl Seiten
148 S.
Preis
€ 24,95
Rezensiert für die Historische Bildungsforschung Online bei H-Soz-Kult von:
Johanna Wolf, Historische Normativitätsregime, Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Im Jahr 2017 erhielten mit dem 45. Jahrestag der Verabschiedung des Radikalenerlasses auch die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der Gewerkschaften mindestens in gewerkschaftlichen Kreisen verstärkt Aufmerksamkeit. Marlis Tepe, bis Juni 2021 amtierende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), erklärt im Vorwort des vorliegenden Buches: „Wir können die vergangenen Entscheidungen nicht rückgängig machen, aber wir entschuldigen uns respektvoll gegenüber den Betroffenen.“ (S. 8)1 Diese Entschuldigung ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und wirft die Frage auf: Welche gesellschaftlichen Kontexte existierten in den 1970er-Jahren, dass die Vorstandsebene einer sozialen Organisation so weit ging, über die Ausschlüsse von 300 Mitgliedern zu entscheiden, und der Protest so marginal ausfiel, dass diese tatsächlich auch vollzogen werden konnten?

Ausgangspunkt der gewerkschaftlichen Unvereinbarkeitsbeschlüsse war der Radikalenerlass im Jahr 1972, mit dem es möglich wurde, eine Person über eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor ihrer Einstellung im öffentlichen Dienst zu kontrollieren. Stellte man die Mitgliedschaft bei einer linksradikalen Partei oder Gruppierung fest, konnte die Einstellung abgelehnt werden. Die Gewerkschaften gehörten zu den Kritikern, allen voran die GEW, denn ihre Berufsgruppen waren davon am stärksten betroffen – achtzig Prozent der Verfahren richteten sich gegen Lehrer:innen, zwölf Prozent gegen Lehrende an Hochschulen. Der Vorsitzende der GEW, Erich Frister, sagte 1973 auf einer Veranstaltung der Jungsozialisten: „Wegen ein paar Dutzend Kommunisten, die im Verhältnis zu den alten Nazis in Spitzenstellungen der Bürokratie, Justiz und Wirtschaft wie ein Tropfen im Ozean wirken, wird gegenüber Studenten, Rechts- und Lehramtsanwärtern, die die Aufforderung, politisch und kritisch zu sein, ernstgenommen haben, ein Klima der Hexenjagd und des Denunziantenstaats erzeugt.“2

Diese sympathisierende Aussage steht im Widerspruch zu den Unvereinbarkeitsbeschlüssen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) 1973 beschloss und die anschließend von der GEW übernommen wurden. Die GEW hatte die Regelanfragen kritisch begleitet, Studien initiiert und juristischen Beistand bei Betroffenen geleistet. Wie war es möglich, den Rechtsbeistand für dieselbe Personengruppe nun zu verweigern und sie aus der Gewerkschaft auszuschließen? Dieser Frage will Marcel Bois in seinem Buch nachgehen und schildert, wie sich die Zusammensetzung der Mitglieder der GEW Ende der 1960er-Jahre veränderte und wie durch die Nachfrage nach mehr Lehrkräften der Anteil junger Menschen in der Organisation zunahm und die Diskussionskultur beeinflusste. Erich Frister versuchte auf die neue Generation zuzugehen, während er die ältere Generation zur Toleranz aufrief. Der Druck entstand aber weniger, wie Bois illustriert, von Seiten dieser älteren Generation, sondern entwickelte sich aus einer allgemeinen gesellschaftlichen wie medialen Debatte im Umgang mit kommunistischen Aktivist:innen. So schreibt Bois: „Immer wieder sah sich der Hauptvorstand genötigt, seine Verfassungstreue unter Beweis zu stellen“ (S. 28) und ein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur rechtstaatlichen Ordnung abzugeben.

Die Ursprünge der Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB sieht Bois in der Reaktion auf konkurrierende Betriebsratslisten von K-Gruppen, denen die Industriegewerkschaft Druck und Papier sowie die Industriegewerkschaft Metall mit einzelnen Ausschlüssen als erste zu begegnen versuchten. Am 1. Oktober 1973 entschied der Bundesvorstand des DGB schließlich den Ausschluss aller Mitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der KPD/Marxisten-Leninisten (KPD/ML), was 1974 auf den Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW) ausgeweitet wurde.

Diese Entscheidung führte in der GEW, die gemäß Satzung verpflichtet war, den DGB-Beschluss umzusetzen, zu erheblicher Unruhe. Der Vorstandsvorsitzende Frister vollzog, wie Bois schreibt, mit seinem Text Von den Grenzen der Toleranz einen „Frontalangriff“ auf die K-Gruppen und bezichtigte sie eines fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Juni 1974 folgte auf der Bundesvertreterversammlung die Diskussion um die Satzungsänderung der GEW. Trotz der Kontroversen war die Sorge, diese könne nicht durchgehen, unbegründet, denn nur ein Viertel der 400 Delegierten kamen aus dem linken Lager und hätten somit keine Möglichkeit gehabt, die Satzungsänderung abzuwählen. Doch wie an den Schilderungen Bois deutlich wird, waren einige GEW-Gewerkschafter:innen so nervös geworden, dass sie jegliche Möglichkeiten der Einflussnahme linker Gruppen unterbanden.

Bois beschreibt, wie sich die Stimmung zuspitzte und die Fronten verhärteten. Veranstaltungen wurden mit Polizei vor möglichen Protesten geschützt. Die Diskussionen wurden heftiger, Anschuldigungen vehementer. Dabei fällt auf, dass Bois vor allem Positionen der GEW-Leitung zitiert, Stimmen oder Redebeiträge von weiteren Anwesenden und Betroffenen fehlen. Dies mag an einem Quellenproblem liegen. Protokolle von Gewerkschaftstagen, wenn sie denn existieren, geben selten Einblicke in die tatsächliche Situation vor Ort. Dabei wäre es für die Frage, ob die Beschlüsse von der Mehrheit der Anwesenden getragen wurden, entscheidend. Interessant wäre auch, wie linke Akteure auf die Kritik reagierten.

Bois geht im Folgenden kursorisch auf die Entwicklungen in den GEW-Landesverbänden ein und beschäftigt sich vor allem mit denjenigen, die sich den Vorgaben des Bundesvorstandes zu widersetzen versuchten. Während Hamburg mit gewisser Überredungskunst von der Annahme der neuen Satzung und damit auch den Unvereinbarkeitsbeschlüssen überzeugt werden konnte, gelang dies im Fall von West-Berlin nicht, weshalb als Folge der Kündigung an den Landesverband 13.000 Mitglieder ausgeschlossen wurden – eine Geschichte, die noch erzählt werden muss, da Bois den Bestand des Landesverbandes im Rahmen des Projektes nicht auswerten konnte.

Im Buch folgt nun die Beschreibung der, wie Bois es nennt, „Praxen der Unvereinbarkeit“, die sich auf Ausschlüsse, Nichtaufnahmen und verweigerten Rechtsschutz beziehen. An dieser Stelle merkt man dem Buch seinen Auftragscharakter an. Natürlich ist die GEW daran interessiert, betroffene Personen zu identifizieren und das Ausmaß zu eruieren. Laut Bois waren es 300 Personen, die zwischen 1975 und 1980 ausgeschlossen wurden, wobei er die eindeutige Zahl nicht eruieren konnte, weil dafür weitergehende Recherchen in den Landesverbänden notwendig sind. Jede der hier beschriebenen Maßnahmen wirft aber weitere Fragen auf: Wie reagierten die Personen auf die kurz gefassten und meist nur mit einem Satz begründeten Schreiben zum Ausschluss aus der GEW? Wieso gab es vor den Entscheidungen keine Diskussionen, wenn dem Vorstand ein ganzes Bündel an Materialien vorlag, das ihnen Einblick in das Leben dieser Personen gewährte? Bois benennt, dass gerade die Ausschlusskriterien, die auf eine Unterstützung einer linksextremen Organisation hinwiesen, recht vage waren, aber nur von wenigen kritisiert wurden.

Um sich den Betroffenen trotz fehlenden Interviewmaterials und Sitzungsprotokollen zu nähern, hat Bois die ihm vorliegenden Quellen nach Geschlecht und Alter untersucht. Er konstatiert, dass der Anteil der ausgeschlossenen Frauen hoch war (42 Prozent) und dass es überwiegend die 68er-Generation betraf. Damit liegt für Bois mit den meist zwanzig Jahre älteren Vorstandsmitgliedern, die über die Ausschlüsse zu entscheiden hatten, ein eindeutiger Generationenkonflikt vor. Interessant ist Bois’ Befund, dass dort, wo die Sozialdemokratie den Regierungschef stellte, die Wahrscheinlichkeit, aus der GEW ausgeschlossen zu werden, etwa doppelt so hoch war wie in einem von der Union regierten Land. Welche Konsequenzen ein Ausschluss oder eine Nichtaufnahme haben konnte, wird besonders deutlich im Abschnitt über den fehlenden Rechtsschutz. Wenn für eine Person in Folge des Radikalenbeschlusses ein Verfahren gegen Nichteinstellung oder Entlassung anstand, sie aber gleichzeitig von den Unvereinbarkeitsbeschlüssen betroffen war, wurde ihr kein Rechtsschutz gewährt, was enorme Anwalts- und Gerichtskosten nach sich ziehen konnte.

Am Ende behandelt Bois die Abkehr der GEW von den Unvereinbarkeitsbeschlüssen. Als Gründe für den Wandel führt er den geringen Erfolg der Maßnahmen an, die breite Solidarisierung mit den K-Gruppen und den allgemeinen Bedeutungsgewinn der jüngeren Generation. Bois blickt für weitere Forschung vor allem in Richtung der Gewerkschaften und regt die Untersuchung der GEW-Landesverbände3 sowie Studien über andere DGB-Gewerkschaften an. Die GEW hat zweifellos bewiesen, dass sie zur Aufklärung ihrer Vergangenheit gewillt ist, und das vorliegende Buch ist eine sehr gute Grundlage für diese Aufarbeitung. Es fällt dennoch auf, dass sich die Vorschläge vor allem auf eine gewerkschaftsinterne Debatte beziehen. Dabei wäre zu fragen, wie sich die Ereignisse in eine breite Darstellung einbetten lassen. Wenig ist über linke Akteursgruppen in Betrieben und Organisationen erschienen4, kaum etwas über die Reaktion der gesellschaftlichen Mitte und deren Institutionen.5 Und am Ende bleibt die Frage, ob die Entscheidung für den Ausschluss linker Aktivist:innen aus gesellschaftlichen Institutionen ein (west-)deutsches Spezifikum war.6

Anmerkungen:
1 Die GEW setzt sich verstärkt auch in Veranstaltungen mit ihrer Vergangenheit auseinander, wie auf dem außerordentlichen Gewerkschaftstag im Juni 2022, siehe URL: <https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/gewerkschaftstag-2022-kompakt-3> (zuletzt 29.06.2022).
2 Peter Körfgen, Der Aufklärung verpflichtet. Eine Geschichte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Weinheim 1987, S. 205f., nach Bois, S. 12.
3 Beispielhaft ist hier die Arbeit von Alexandra Jäger, Abgrenzungen und Ausschlüsse. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse in der GEW Hamburg in den 1970er Jahren, Weinheim 2020.
4 Jan-Ole Arps, Frühschicht. Linke Fabrikinterventionen in den 70er Jahren, Berlin 2011; Knud Andresen, Gebremste Radikalisierung. Die IG Metall und ihre Jugend 1968 bis in die 1980er, Göttingen 2016.
5 Christina von Hodenberg, Das andere Achtundsechzig. Gesellschaftsgeschichte einer Revolte, München 2018.
6 Der Radikalenerlass erhielt auch international Aufmerksamkeit. So sind die Solidaritätsbewegungen anderer Länder, wie auch die Anfrage des Weltgewerkschaftsbundes bei der International Labour Organisation im Jahr 1984 noch nicht untersucht worden, siehe Weltgewerkschaftsbund, ILO inquiry rules that Berufsverbote in FRG violate workers’ rights: a documentation on the ILO report on Berufsverbote in the FRG following the complaint filed by the WFTU, Prague 1987.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit der Historischen Bildungsforschung Online. (Redaktionelle Betreuung: Philipp Eigenmann, Michael Geiss und Elija Horn). https://bildungsgeschichte.de/
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