F. Nicolay-Fischbach: Schutz und Ausgrenzung in der katholischen Jugendarbeit

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Title
Erziehung zur „Sittlichkeit“. Schutz und Ausgrenzung in der katholischen Jugendarbeit in Bayern 1918–1945


Author(s)
Nicolay-Fischbach, Franziska
Published
Extent
438 S.
Price
€ 69,95
Rezensiert für die Historische Bildungsforschung Online bei H-Soz-Kult von:
Jakob Benecke, Privatdozent, Universität Augsburg

Zur Historie der katholischen Jugendarbeit in Deutschland liegen bislang einige wenige epochenübergreifende Übersichtsdarstellungen vor, welche überwiegend bereits älteren Datums sind. Diese Vorarbeiten bezieht Franziska Nicolay-Fischbach – mit wenigen Ausnahmen1 – umsichtig in ihre Studie ein, die auf ihrer, im Wintersemester 2018/19 an der LMU in München eingereichten, Dissertation basiert. Hinsichtlich dieser früheren Publikationen weist sie allerdings zutreffend darauf hin, dass ihnen häufig die Problematik anhaftete, den eigenen Untersuchungsgegenstand nicht hinreichend in die jeweiligen „sozialgeschichtlichen Bezüge“ (S. 373) eingebunden zu haben. Neue Erkenntnisse verspricht demgegenüber ihr Anspruch, diese Einbettung im Rahmen der eigenen Analysen zu leisten und damit die „Transformationsprozesse“ (S. 26) der katholischen Jugendarbeit gerade nicht isoliert zu betrachten, sondern dezidiert epochenspezifische Einflüsse auf diese nachzuverfolgen.

Untergliedert ist die Studie entlang der Zäsuren der berücksichtigten historischen Epochen: Die Entstehung einer modernen katholischen Jugendarbeit im Kaiserreich seit 1870 als Vorgeschichte des eigenen Untersuchungszeitraums (Kapitel I); der Ausbau katholischer Jugendwohlfahrt in der Weimarer Republik (Kapitel II); eine – zwischen „Widerstand, Anpassungsbereitschaft und Radikalisierung“ (S. 239) changierende – Verhältnisbestimmung der katholischen Jugendwohlfahrt zum Nationalsozialismus (Kapitel III); ein Ausblick auf die Fortführung der katholischen Jugendarbeit als konfessionelle Jugendhilfe nach 1945 (Kapitel IV). Eine solche Einteilung, welche die Abfolge politischer Systeme nachvollzieht, erscheint vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer zeithistorischen Kontextualisierung der Entwicklung katholischer Jugendarbeit sinnvoll, wenngleich durch die konsequente Berücksichtigung der sozialgeschichtlichen Bezüge an einigen Stellen der Eindruck von Redundanzen entsteht. Diese Periodisierung wird bei Nicolay-Fischbach jedoch keineswegs verabsolutiert, sondern erkenntnisförderlich ergänzt durch zahlreiche, auf den Untersuchungsgegenstand bezogene Hinweise auf epochenübergreifende Kontinuitäten – das zentrale Thema der Studie – sowie auch auf einzelne Diskontinuitäten innerhalb der einzelnen Epochen.

Analyseleitend ist die Frage nach den Charakteristika der Motive, Praxen und Begründungen der katholischen Jugendarbeit in Bayern während der genannten Epochen. Mit dem Anspruch, durch eine Fokussierung der Praxen der katholischen Jugendarbeit die konfessionellen Deutungsmuster zur Sittlichkeit zu dekonstruieren, entwirft Nicolay-Fischbach eine dreistufige Konzeption ihrer Analyse. Zunächst geht es darum, jeweils „die institutionelle Struktur und zugrundeliegende Sittlichkeits- und Erziehungsvorstellungen auf der Stufe der kirchlichen Leitung auf Diözesanebene zu durchdringen“; im zweiten Schritt „stehen die Strukturen der Jugendpflege und Jugendfürsorge im Fokus: die Pfarreien, Vereine und Verbände“, bevor schließlich „der Untersuchung der konkreten Erziehungspraxis“ besondere Aufmerksamkeit zukommt. Letzterem, „dem individuellen Handeln der Kindergartenschwestern im Kindergarten, der Jugendseelsorger im Jugendverein und den Fürsorgern im Erziehungsheim gilt das Kerninteresse“ (S. 21) der Studie.

Ausgangspunkt der Untersuchung sind jene konkreten Sittlichkeitsvorstellungen, wie sie sich aus den Äußerungen der Angehörigen der konfessionellen Hierarchie einerseits sowie den handlungsleitenden Deutungsmustern der in der Praxis der katholischen Jugendarbeit aktiv Handelnden andererseits ablesen lassen. Im Konzept der „Sittlichkeit“ und ihrer jeweiligen Auslegung sowie dem daraus abgeleiteten Anspruch, Sittlichkeit herzustellen und Unsittlichkeit zu unterbinden, erkennt Nicolay-Fischbach die Quintessenz der Zielsetzung katholischer Erziehung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Sittlichkeitsvorstellungen der Geistlichen und Laien blieben allerdings überwiegend vage und konkretisierten sich am ehesten dort, wo es um attestierte Abweichungen ging, also „unsittliche Zustände“ (S. 20) bemängelt und Gegenmaßnahmen gefordert wurden. Dieser Auffassung folgend bezieht die Studie neben der Jugendfürsorge explizit auch die Maßnahmen der, in früheren Studien zur Thematik meist nur randständig behandelten, Jugendpflege mit ein. Insgesamt ist zu konstatieren, dass in diesem Kontext ein unaufgeklärtes, einem konfessionellen Primat folgendes Verständnis von Abweichung vorherrschte: „Alles, was sich gegen die Religion richtete, musste per se als unsittlich gelten“ (S. 49). Ganz in diesem Sinne ist es dann zu verstehen, dass sich letztere Zuschreibung in den Biografien vieler in der katholischen Jugendwohlfahrt Heranwachsender als de facto wesentlich bedeutsamer herausstellte als die konfessionellen Sittlichkeitsdiskurse, auf welche sie rekurrierten. In der Alltagspraxis entschied zumeist eine entsprechend begründete Einstufung der „Erziehbarkeit“ im Einzelfall darüber, ob „die außerfamiliären und außerschulischen Erziehungsmaßnahmen“ jeweils „Hilfe und Schutz (bedeuteten) oder […] vielmehr […] Ausgrenzung (beförderten)“ (S. 18). Ganz in diesem Sinne führten dann auch epochenübergreifend und während der NS-Zeit in radikalisierter Form Integrationsversuche neuer Erkenntnisse der Human- und Sozialwissenschaften in die Konzeptionen der katholischen Jugendarbeit zumeist eher zu einer Pathologisierung von als abweichend deklarierten Heranwachsenden als zu einer kritischen Reflexion der eigenen Deutungsmuster.

Das Verständnis von Jugendarbeit war in den katholischen Jugendvereinen, deren tatsächliche Anziehungskraft weitgehend auf die bürgerliche Mittelschicht begrenzt blieb, in bekannter Manier auf eine „Lücken“-Kontrolle ausgerichtet: zwischen dem Schulaustritt und dem Beginn des Militärdienstes bei Jungen sowie dem Schulaustritt respektive dem Verlassen der Herkunftsfamilie und der eigenen Eheschließung bei Mädchen. Bei den katholischen Kindergärten und Horten bezog sich die Kontrollintention in Ergänzung hierzu darauf, die Kinder vor einem als gefährdend eingeschätzten Aufwachsen auf der Straße zu bewahren. Zum Bezugspunkt der katholischen Sittlichkeitsdiskurse wurde insbesondere nach 1918 in zunehmendem Maße die Familie; genauer: „die Verteidigung des christlichen Familienideals und der familiären Sphäre“ (S. 53). Vorherrschend war hierbei eine von Geschlechterstereotypen durchzogene Auffassung dieser Institution, die in weiten Teilen dem tradierten bürgerlichen Familienideal entsprach. In diesem Sinne erklärte man die Unehelichkeit zum Symbol für Unsittlichkeit: „Uneheliche Kinder und deren unverheiratete Mütter bildeten den Mittelpunkt der katholischen Jugendwohlfahrt“ (S. 371).

So erkenntnisförderlich die in der Einleitung angelegte Ergänzung ideen- und diskursgeschichtlicher Zugänge durch eine praxeologische Perspektive ist, verweist sie doch auch auf ein Desiderat innerhalb der Studie. Innenansichten aus den untersuchten Praxen bleiben, zumindest was deren Erleben durch die Betroffenen angeht, deutlich unterrepräsentiert. Zwar zeichnet die Studie einige „Fürsorgekarrieren“ Heranwachsender nach und kann hierüber deutlich machen, wie unentrinnbar stigmatisierend und dauerhaft belastend sich diese Konzeptionen von Jugendarbeit in deren Biografien niederschlugen. Allerdings erfolgen diese Nachzeichnungen weitgehend entlang der – präzise recherchierten – in den Archiven auffindbaren Aktenlage. Die Betroffenen selbst erhalten keine Stimme; über ihre subjektiven Wahrnehmungen und Deutungen des Erlebten erfährt man wenig. Das mag mit der problematischen Quellenlage bzw. dem Zurückhalten von Akten durch die Archive zusammenhängen, hierzu macht Nicolay-Fischbach keine weiterführenden Angaben. Letztlich sind es aber gerade die in dieser Studie ermöglichten Einblicke in die tatsächlichen Abläufe der katholischen Jugendarbeit, der Blick hinter die rhetorischen Kulissen, welche das Fehlen der Perspektive der Betroffenen bei der Lektüre als Lücke wahrnehmbar machen und diese vermissen lassen.

Aus der Vielzahl in der Studie aufgezeigter, epochenüberdauernder Kontinuitätsmuster im Bereich der katholischen Jugendarbeit stechen aufgrund ihrer besonderen historischen Bedeutung jene hervor, die sich für die Weimarer Republik und vor allem die NS-Zeit konstatieren lassen. Für diese Epochen erfolgt in der Studie der Nachweis, dass zum einen eugenische, eine Deklassierung der Betreffenden als „minderwertig“ mitvollziehende (S. 333) und in einigen Fällen deren Sterilisation befürwortende Denkmuster auch im katholischen Milieu deutlich vor 1933 verbreiteter und akzeptierter Bezugspunkt eigener Argumentationen zur Sittlichkeit waren. Zum anderen, dass für die Jahre nach 1933 in der katholischen Jugendarbeit eine ausgeprägte Anpassungsbereitschaft festzustellen war, welche u.a. auch die Hoffnung auf eine konfessionelle, vor allem seelsorgerisch ausgerichtete, Aktivität in der Hitler-Jugend und sogar die Akzeptanz von Doppelmitgliedschaften in dieser und konfessionellen Verbänden einschloss. Zudem lassen sich „ideologische Schnittmengen“ (S. 294) mit dem NS-Regime erkennen, welche auch in der Programmatik der katholischen Kindergärten und der dortigen Implementierung auf „Erbgesundheit“ und „Volksgemeinschaft“ abstellender Deutungsmuster (S. 279) zum Ausdruck kamen. Ebenso in deren Praxen, in welchen nach 1933 eine zunehmende Radikalisierung der dort erfolgenden Stigmatisierungen und anschließender Exklusionen festzustellen war. In der Summe sind die in dieser Studie zusammengetragenen horizontalen (Kontinuitäten über die Epochengrenze hinweg) und vertikalen („ideologische Schnittmengen“ betreffenden) Kontinuitätslinien zweifelsohne geeignet, „das Bild eines resilienten oder gar resistenten katholischen Milieus [zu] fragmentieren“ (S. 16).

Für die Studie wurden Bestände aus 24 Archiven genutzt. Ein erschwerendes und „immer wiederkehrendes Problem“ (S. 31) der Quellenarbeit stellte allerdings die Abwehrhaltung zahlreicher Archive dar, die eine Nutzung ihrer Bestände verweigerten. Diese beziehen sich bis heute bei entsprechenden Zugangsverweigerungen, „trotz eines bestehenden bayerischen und kirchlichen Archivgesetzes“, nicht auf die geltenden „archivrechtlichen Nutzungsbedingungen“, sondern auf die „juristischen Einschätzungen zum Personen- und Datenschutz“ (S. 31). Ein solches Verhalten kann als exemplarisch „für den gegenwärtigen Umgang der katholischen Kirche mit der Aufarbeitung der eigenen Geschichte“ (S. 32) angesehen werden. Es entspricht letztlich auch dem epochenüberdauernden Umgang der katholischen Kirche, darunter auch der von ihren Vertreter:innen inszenierten Jugendarbeit, bei welchem angesichts von Problemfällen, etwa des Missbrauchs Schutzbefohlener durch Amtsträger oder der Anwendung exzessiver körperlicher Gewalt als Element des dortigen Erziehungshandelns, zumeist der Bewahrung der Institution vor Schaden Vorrang eingeräumt wurde vor dem Opferschutz. Infolgedessen kamen regelmäßig Strategien einer „systematischen Geheimhaltung von Missbrauchsfällen“ (S. 374) zur Anwendung. Hierbei wurden die Opfer nicht selten mittels Verweisen auf deren angebliche pathologische Persönlichkeit zu eigentlichen Täter:innen (um-)stilisiert – hierfür liefert die Studie zahlreiche bedrückende Belege. Es ist Ausdruck des Bemühens von Nicolay-Fischbach um eine möglichst umfassende empirische Absicherung ihrer Argumentationen, wenn sie darauf verweist, dass in den „Archivbeständen, die für diese Arbeit nicht genutzt werden konnten“ (S. 33), möglicherweise „‚Erfolgsfälle‘ identifiziert werden“ könnten, welche geeignet wären, „das hier gewonnene düstere Bild, insbesondere der katholischen Jugendfürsorgepraxis“ (ebd.) zu relativieren.

Nicolay-Fischbach liefert mit ihrer Studie wichtige, empirisch abgesicherte und kritisch-reflektierend in eine überzeugende Argumentation überführte Erkenntnisse zur katholischen Jugendarbeit und somit zu einem Feld, welches zahlreiche anhaltende Desiderate aufweist. Im Ergebnis kann sie überzeugend nachweisen, dass deren Geschichte – gerade auch was ihre, selbst während der NS-Zeit, nie gefährdete prominente Stellung im subsidiär geprägten Wohlfahrtssystem anging – in besonderem Maße durch ausgeprägte Kontinuitätslinien charakterisiert wurde. Für „die katholischen Erziehungsvorstellungen und -praktiken“ lassen sich epochenüberdauernd „deutliche Bezüge“ feststellen, welche die „Wertvorstellungen der wilhelminischen Zeit“ mit jenen der jungen Bundesrepublik nach 1945 verbinden (S. 371).

Die Untersuchung zielt primär auf eine geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung. Demgegenüber kann aus bildungshistorischer Perspektive für einige Aspekte eine Verknappung festgestellt werden, die teils zu Unschärfen führt. Dies wäre bspw. dort zu konstatieren, wo Rousseau mit seinen erziehungstheoretischen Auffassungen zu einer Art Spielpädagogik zusammengeschmolzen wird, bei der es gelte, den Heranwachsenden „im Kindesalter Freiräume zum Spielen zu lassen“ (S. 43) bzw. wenn reformpädagogische Strömungen unter dem nicht weiter ausdifferenzierenden Label einer „Forderung nach mehr Selbstentfaltung und kinderorientierte Erziehung“ (S. 103) vereinheitlicht werden.2 Auch scheint die angedeutete Gleichsetzung der Konzeption Rousseaus von den natürlichen Folgen mit einem „alttestamentarischen“ (S. 213) Sanktionsverständnis etwas schief.3 Diese Monita betreffen allerdings lediglich die Bearbeitung einiger der Bezüge in den bildungshistorischen Kontextualisierungen des eigentlichen Untersuchungsgegenstandes. Die diesen betreffenden Ergebnisse werden dadurch kaum beeinträchtigt. Letztlich wird mit Nicolay-Fischbachs Studie ein empirischer und argumentativer Standard zur Aufarbeitung der Historie katholischer Jugendarbeit gesetzt, welcher – so wäre zu wünschen – für künftige Bearbeitungen der Thematik maßgebend sein wird.

Anmerkungen:
1 Bspw. Reiner Tillmanns, Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend und seine Mitgliedsverbände. Erster Teilband: Der BDJK in historischer und kirchenrechtlicher Betrachtung, Berlin 1999.
2 Vgl. Ehrenhard Skiera, Reformpädagogik in Geschichte und Gegenwart. Eine kritische Einführung, München 2010.
3 Vgl. Alfred Schäfer, Jean-Jacques Rousseau. Ein pädagogisches Portrait, Weinheim 2017.

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Die Rezension ist hervorgegangen aus der Kooperation mit der Historischen Bildungsforschung Online. (Redaktionelle Betreuung: Philipp Eigenmann, Michael Geiss und Elija Horn). https://bildungsgeschichte.de/
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