U. Döge: Ein treuer Diener vieler Herrn. Max Winkler

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Titel
Ein treuer Diener vieler Herrn. Max Winkler. Pressetreuhänder der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur


Autor(en)
Döge, Ulrich
Erschienen
Hamburg 2022: Tredition
Anzahl Seiten
664 S.
Preis
€ 49,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Konrad Dussel, Historisches Institut, Universität Mannheim

Mit den Namen von Joseph Goebbels und Hermann Göring kann wohl jeder etwas verbinden. Bei Max Amann wird es schon schwieriger. Und bei Max Winkler? Da werden wohl die allermeisten passen. Und doch war Max Winkler einer der engsten Mitarbeiter von jedem der drei Genannten, wenn auch sehr diskret und sicher auch schon zeitgenössisch nur den wenigsten bekannt.

Winklers Karriere muss – neutral betrachtet – beeindrucken. 1875 geboren, brachte er es vom kleinen Postangestellten in der westpreußischen 40.000-Einwohner-Stadt Graudenz im Wesentlichen aufgrund seiner autodidaktisch erworbenen Kenntnisse, großen Fleißes und noch größerer Diskretion zum Finanz- und Organisationsspezialisten großen Stils, der mit Millionen von Reichsmark hantieren und über Milliarden verfügen konnte – allerdings nie im eigenen Namen, sondern immer als Treuhänder im Namen anderer, die möglichst ungenannt bleiben wollten.

Bei Winkler hatte das jahrzehntelange Tradition. Über kommunalpolitisches Engagement war es ihm gelungen, im Januar 1919 als Kandidat der Deutschen Demokratischen Partei in die preußische Nationalversammlung gewählt zu werden. Von Anfang an engagierte er sich dort für die Unterstützung der deutschen Minderheiten, die sich nach Inkrafttreten des Versailler Vertrags außerhalb der Reichsgrenzen befanden. Und dies konnte er auch fortsetzen, als er sein Mandat verlor. Als Chef der Konkordia AG, einer speziell zu diesem Zweck gegründeten Firma, war es seine Aufgabe, mit staatlichen Mitteln ausgewählte Zeitungsverlage vor allem in den verloren gegangenen deutschen Ostgebieten finanziell zu unterstützen, um das (zeitgenössisch sogenannte) deutsche Volkstum zu fördern und so zur erhofften Revision des Versailler Vertrags beizutragen.

Diese Aufgabe erfüllte er so diskret und erfolgreich, dass der Weiterarbeit des früheren DDP-Abgeordneten im NS-Staat nichts im Weg stand – weder von Seiten der neuen Machthaber noch vom Selbstverständnis Winklers her, der sich immer nur als loyaler Treuhänder der Regierungen sah, gleich unter welchem Kanzler. Schon 1933/34 erweiterte sich das Tätigkeitsfeld Winklers enorm. Von jetzt an ging es nicht mehr nur darum, relativ kleine notleidende Zeitungen zu fördern. Nun hatte er im Auftrag von Reichspropagandaminister Goebbels und Max Amann, dem „Reichsleiter für die Presse“, die größten deutschen Verlage für den NS-Staat zu erwerben, selbstverständlich verdeckt und nur den wenigsten Insidern bekannt: zunächst den Mosse- und dann den Ullstein-Verlag. Gerade im Fall Mosse liefert Döge viele weit über das Bekannte hinausgehende Informationen (S. 325–373). Danach folgten fast zahllose weitere Verlage, so viele und so kompliziert organsiert, dass bis heute kein vollständiger Überblick zu gewinnen ist. Winkler hielt sich dabei immer bescheiden im Hintergrund. Ganz selbstlos war er dabei jedoch nicht. Als Komplementär sowohl des Deutschen Verlages wie auch der Knorr & Hirth KG wurde er ab 1938 in erheblichem Maß an deren beträchtlichen Gewinnen beteiligt.

Wer im Sinne des NS-Staats so erfolgreich im Bereich der Presse tätig war, so wird sich Goebbels gedacht haben, wird auch im Bereich des Films Großes leisten können. Und tatsächlich gelang es dem 1937 zum Reichsbeauftragten für die deutsche Filmwirtschaft ernannten Winkler, nach und nach alle deutschen Filmfirmen zu verstaatlichen und 1942 unter dem gemeinsamen Dach der nicht mit der UFA zu verwechselnden UFI, der Universum-Film GmbH, zu vereinigen.

Winklers Hauptarbeitsfeld hatte sich zu dieser Zeit jedoch schon längst erneut verschoben. Auch Hermann Göring war als Beauftragter für den Vierjahresplan auf ihn aufmerksam geworden und hatte ihn im Oktober 1939 zum ersten (und einzigen) Direktor der Haupttreuhandstelle Ost ernannt, jener Organisation, die im Zuge des Krieges „herrenlos“ gewordenes Gut für das Reich treuhänderisch zu verwalten hatte. „Herrenlos“ war dabei sehr viel auf ganz unterschiedliche Weise geworden – nicht zuletzt, weil seine Besitzer Juden gewesen waren.

Bei all seinem Tun war Winkler nie rabiat oder auch nur unhöflich aufgetreten und seinen Mitarbeitern war er stets ein guter Chef gewesen. Nach Kriegsende sollte ihm beides von großem Nutzen sein. Weder Briten noch Amerikaner und schon gar nicht die für die Entnazifizierung zuständigen Deutschen waren in der Lage, Winklers komplexe Tätigkeiten völlig zu durchschauen oder auch nur in genügendem Umfang Zeugen zu finden, die ausreichend strafrechtlich relevantes Material gegen ihn beigebracht hätten, um all die vielen Aussagen zu seinen Gunsten auszugleichen. Am Ende profitierte Winker auch davon, dass im Vorfeld der ersten Bundestagswahl 1949 die niedersächsische Landesregierung kein Interesse daran hatte, in einen möglichen Skandal verwickelt zu werden. Schließlich zählte der damalige Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf zu den führenden Mitarbeitern der von Winkler geleiteten Haupttreuhandstelle Ost. Am 10. August 1949 wurde Winkler vom Hauptausschuss für Entnazifizierung im Regierungsbezirk Lüneburg als entlastet erklärt (S. 569). Die Berufung des obersten Klägers in Hannover wurde vom niedersächsischen Innenministerium zurückgewiesen. Der mittlerweile 74-Jährige konnte unbeschränkt als Finanzberater und Kulturfilmproduzent tätig sein. 86-jährig verstarb Winkler 1961 in Düsseldorf.

Nun ist es nicht so, dass sich noch niemand mit Winkler und seinem komplexen Tun in Weimarer Republik und vor allem im NS-Staat beschäftigt hätte. In vielen Arbeiten finden sich Hinweise zu ihm und schon vor Jahrzehnten wurde eine ganze Dissertation über ihn angefertigt.1 So umfassend und detailreich wie der 1960 geborene, promovierte Filmwissenschaftler Ulrich Döge hat es allerdings noch niemand getan. Döge hat sich sehr intensiv auf die Quellen eingelassen und viel Interessantes in vermeintlich Abseitigem gefunden. Ausgiebig hat er Handelsregister-Auszüge und den (mittlerweile digitalisierten) Deutschen Reichsanzeiger2 studiert und dabei wichtige Details zu vielen von Winkler gegründeten oder verwalteten Firmen gefunden. Zudem trug er zu vielen Personen in Winklers Umfeld zum Teil recht ausführliche biografische Angaben zusammen, die relativ leicht über das umfangreiche Personenregister zu erschließen sind. Und schließlich lässt die ausführliche Auswertung von Winklers im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover aufbewahrter Entnazifizierungsakte kaum Wünsche offen.

Leider gilt dies nicht für Döges Buch als Ganzes. Dies liegt weniger daran, dass Winklers Tätigkeiten sehr ungleichgewichtig dargestellt werden. Im Prinzip besteht Döges Buch aus drei – in dieser Form nicht herausgehobenen – großen Teilen: der Darstellung von Winklers Tun in der Weimarer Republik (S. 31–236), seinem Einsatz für den NS-Staat im Pressebereich (S. 243–457) und der Darstellung seines Entnazifizierungsverfahrens (S. 494–577). Nur gestreift wird dagegen sein Engagement für den Film im NS-Staat (S. 237–242) und für die Haupttreuhandstelle Ost (passim). Sachlich kann dies zwar durchaus vertreten werden. Allerdings fehlt ein Vorwort oder eine Einleitung, in der Döge über seine Ziele und Vorgehensweisen, die Literaturlage und die genutzten Quellen Rechenschaft ablegen und seine Leserschaft über die Gliederung seines Buches informieren würde. Auch das unter Verzicht auf ein gängiges dezimales oder alphanumerisches Gliederungssystem trotzdem umfangreiche und sehr fein unterteilte Inhaltsverzeichnis verhilft dem weniger Kundigen kaum zu rascher Orientierung. Die Nutzung eines einschlägig engagierten Verlags statt einer Selfpublishing-Plattform wäre hier sicherlich hilfreich gewesen und hätte zudem wahrscheinlich einige Redundanzen und viele auf Automatismen beruhende Trennfehler reduzieren geholfen.

Anmerkungen:
1 Helga Wermuth, Dr. h.c. Max Winkler – ein Gehilfe staatlicher Pressepolitik in der Weimarer Republik, Diss. München 1975. Vgl. darüber hinaus beispielhaft: Oron J. Hale, Presse in der Zwangsjacke 1933–1945, Düsseldorf 1965; Wolfgang Becker, Film und Herrschaft. Organisationsprinzipien und Organisationsstrukturen der nationalsozialistischen Filmpropaganda. Berlin 1973; sowie Bernhard Rosenkötter, Treuhandpolitik. Die ‚Haupttreuhandstelle Ost‘ und der Raub polnischen Vermögens 1939–1945, Essen 2003.
2 Siehe: https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/ (13.01.2023).

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