K. Schulmeyer-Ahl: Der Anfang vom Ende der Ottonen

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Titel
Der Anfang vom Ende der Ottonen. Konstitutionsbedingungen historiographischer Nachrichten in der Chronik Thietmars von Merseburg


Autor(en)
Schulmeyer-Ahl, Kerstin
Reihe
Millennium-Studien / Millennium Studies 26
Erschienen
Berlin 2009: de Gruyter
Anzahl Seiten
VIII, 463 S.
Preis
€ 99,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Robert Gramsch, Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität Jena

„Thietmars Chronik verlangt, lieber Leser, nach etwas Geneigtheit; Dafür vertreibt sie bei ständgem Gebrauche dir Trauer und Grillen. Ziehe dem Spiele sie vor und anderen nichtigen Dingen: Preise doch lieber gerechte und bete für sündige Menschen.“1 – Die Chronik des Thietmar von Merseburg hat als ein unbestrittenes Hauptwerk der ottonischen Historiographie stets die „Geneigtheit“ der Mediävisten gefunden. Zugleich aber ist es um sie, nachdem die letzte monographische Auseinandersetzung mit diesem Werk 1973 erschienen war (von Helmut Lippelt)2, lange sehr still gewesen – ein Tatbestand, der angesichts der ungebrochen großen Popularität der Ottonen in der neueren Forschung erstaunlich anmutet. Indem die hier zu besprechende Frankfurter Dissertation von Kerstin Schulmeyer-Ahl eine umfassende Analyse von Thietmars Geschichtsschreibung vorlegt, erschließt sie geradezu eine Terra incognita und tritt doch zugleich in das Zentrum vieler Diskurse, die in der deutschen Mediävistik in den letzten Jahrzehnten geführt worden sind. Ihr Mut hat sich gelohnt: Schulmeyer-Ahl liefert mit ihrem Buch nicht nur den Schlüssel zu einem neuen Verständnis der Thietmar-Chronik, sondern auch einen gewichtigen Diskussionsbeitrag zur Geschichte der – in der historiographischen Wahrnehmung zuerst durch Thietmar konstituierten – sächsischen Kaiserzeit.

Schulmeyer-Ahls Darstellung zerfällt in zwei selbstständige, aufeinander bezogene Teile. Im ersten Teil (Kapitel 2 bis 4) analysiert sie jene die Thietmar-Chronik bestimmenden „Konstitutionsbedingungen historiographischer Nachrichten“, die der moderne Leser beachten muss, wenn er dieses Werk als historische Quelle nutzen will (vgl. dazu ihren abschließenden Kommentar auf S. 407). Auf diese Analyse baut der zweite Teil auf (Kapitel 5 und 6), in dem verschiedene Nachrichten der Thietmar-Chronik durch Einbettung in den Gesamtkontext der ottonischen Historiographie neu gedeutet werden – mit der Konsequenz, dass zentrale Episoden der Geschichte des 10. Jahrhunderts durch Schulmeyer-Ahl weitgehend umgeschrieben werden. Dass sich die Autorin hierbei von den Erkenntnissen ihres akademischen Lehrers Johannes Fried über die Verformungsfaktoren der Erinnerung und die Geschichtsschreibung in oralen Gesellschaften3 leiten ließ, wird von ihr einleitend angesprochen (S. 20ff.), womit sie sich auch von anderen Formen des Textzugangs absetzt (S. 16ff.).

Grundlegend für Schulmeyer-Ahls Analyse ist die Scheidung der Thietmar-Chronik in einen geschichtsexegetischen Teil für die Zeit bis zum Tode Ottos III. und in Gegenwartschronistik ab etwa 1002/4. Ersterer besitzt im Herrschaftsantritt Heinrichs II. und der Wiederbegründung des Bistums Merseburg seinen „strukturierenden Fluchtpunkt“. Ein solcher fehlt hingegen für die Darstellung der Regierungszeit Heinrichs II., die deshalb einen ganz anderen Charakter trägt als die ersten vier Bücher der Chronik.

Bestimmend für den geschichtsexegetischen Teil der Chronik ist gemäß Schulmeyer-Ahl ein „heinrizianisches Legitimationsmodell“ Thietmars, in dem sich die (mit dem kinderlosen Heinrich II. dem Ende zuneigende) Geschichte der sächsischen Kaiser als Geschichte der von Heinrich I. ausgehenden zwei konkurrierenden Linien des ottonischen Geschlechts präsentiert. Das Königtum Heinrichs II., dem Thietmars vorrangiges Interesse gilt, erhält somit eine heilsgeschichtliche Überhöhung als Vollendung eines „christomimetischen humiliatio-exaltatio-Weges“ der unter den Ottonen zurückgesetzten bayerischen Heinrich-Linie (S. 37). Eine zentrale Stellung nimmt in diesem Konzept die Geschichte der Gründonnerstagszeugung Heinrichs, des Bruders Ottos des Großen, ein (TC I/24): Zwar geht die teuflische List letztlich fehl, aber die Sünde Heinrichs I. hat den lang dauernden Linienstreit zur Folge (S. 83ff.), der erst mit Heinrichs II. Königserhebung sein Ende findet. Die rettende Taufe des ersten Heinrich erscheint als Präfiguration der Königssalbung seines Enkels (S. 371), welcher die Fehler der Vergangenheit – etwa die Aufhebung des Bistums Merseburgs – korrigiert und durch sein christlich geleitetes Herrschaftshandeln zugleich die Sünden seiner (ottonischen) Vorgänger ausgleicht (S. 211).

In der Thietmarschen Gegenwartschronistik fehlt ein vergleichbares Leitmotiv, was es dem Bischof erschwerte, den gewaltig anschwellenden Stoff der ihm von überallher zufliegenden Nachrichten (TC VIII/8) zu strukturieren. Schulmeyer-Ahl arbeitet hier als typisches Erzählmuster das Herrscheritinerar heraus (Kapitel 3.2.1). Sie bezeichnet diese Darstellungsweise als ‚spatial turn‘ Thietmars (S. 109): Nicht nur die chronologische Abfolge, sondern auch der Aufenthaltsort des Herrschers geben ein Gliederungsprinzip an die Hand, das die Schilderung eines komplexen, potentiell unüberschaubaren Gesamtgeschehens ermöglicht. Auch Zusatznachrichten können durch Vor- und Rückschau in dieses Ordnungsschema integriert werden (z.B. S. 117). Worauf es aber vor allem ankommt, ist, dass im königlichen Itinerar, jener Abfolge von feierlichen Herrschereinzügen, Kirchenfesten in Gegenwart des Königs und dessen friedensstiftender und richterlicher Tätigkeit, das göttliche Wirken in der Welt in privilegierter Weise sichtbar wird (Kapitel 3.2.4).

Das Bemühen Thietmars, den göttlichen Willen nicht nur in Wundern und Visionen, sondern auch im geschichtlichen Ablauf zu erkennen, ist für seine Geschichtsschreibung kennzeichnend. Von dieser Prämisse ausgehend, widmet sich Schulmeyer-Ahl im Kapitel 5 ihrer Arbeit ausgewählten Episoden der Chronik, in denen Thietmar das Verhältnis zwischen herrscherlichem Handeln und dem Willen Gottes thematisiert. Plötzliche Todesfälle etwa waren nach dem Verständnis der Zeitgenossen als Strafe Gottes für vorangegangenes Fehlverhalten zu verstehen, und die Ursachensuche für plötzliche Todesfälle mithin ein ernsthaftes und durchaus kontroverses Unterfangen. Wenn Thietmar einen sonst hoch gelobten Herrscher wie Otto I. jäh sterben lässt – ganz im Widerspruch zu seiner Vorlage, Widukind von Corvey – und hierfür einige „Lappalien“ verantwortlich macht, so sieht Schulmeyer-Ahl hierin einen Reflex auf einen ihrer Meinung nach ins späte 10. Jahrhundert zu datierenden Bericht der Gesta episcoporum Halberstadensium, der Otto I. wegen der Gründung des Bistums Merseburg verurteilte (Kapitel 5.1.2). Thietmar liefert hier mithin eine Gegenerzählung, eine „Überschreibung“ konkurrierender Deutungen historischer Ereignisse, und sein Bericht ist somit auch nur im historiographischen Gesamtkontext verständlich. Es handelt sich hierbei um einen bei Schulmeyer-Ahl wiederholt (etwa S. 189ff.) auftretenden, von Johannes Fried übernommenen Verständnisansatz, der sicher seine – auch von ihr eingeräumten – methodischen Schwierigkeiten hat, der zugleich aber großes Erkenntnispotential besitzt.

Dies wird von ihr vor allem im Kapitel 6 in eindrucksvoller Weise aufgezeigt, in dem sie drei allgemein bekannte, historiographische Narrative, erstens die Geschichte von Heinrichs I. Salbungsverweigerung, zweitens das „porphyrogenetos“-Motiv und drittens die schon genannte Gründonnerstagszeugung, problematisiert und – ausgehend von ihrer Entstehungszeit – neu „aufrollt“: Das angeblich von Heinrich von Bayern gegen Otto I. ins Feld geführte Argument, „purpurgeboren“ zu sein, ist demnach von Liutprand von Cremona um 960 deshalb in die westliche historiographische Tradition eingeführt worden, weil damit der Vorrang des tatsächlich „purpurgeborenen“ Otto II. gegenüber Liudolf und dessen Nachkommen, Herzog Otto von Schwaben, begründet werden konnte. Die wenig später zuerst von Widukind von Corvey kolportierte Geschichte der Salbungsablehnung Heinrichs I. – von Schulmeyer-Ahl als unmögliches „Negativ-Ritual“ entschieden ins Reich der Legende verwiesen (S. 345) – erscheint als Gegenerzählung zur ersten Geschichte, indem der angebliche Vorteil Heinrichs gegenüber Otto I. durch den Hinweis auf den nur unvollkommenen Königsstatus Heinrichs I. negiert wird. Dies sei die Antwort ottonennaher Historiographie auf um 970 formulierte Herrschaftsansprüche der Heinrich-Linie der nächsten Generation (des Zänkers) gewesen. Auch Thietmars Geschichte von der Gründonnerstagszeugung entwertet den Status des bayerischen Heinrichs, um doch zugleich einem optimistischen Schluss – der Errettung der Heinriche vor den Schlingen des Teufels und ihrer schlussendlichen Erhöhung – zuzusteuern.

In Kapiteln wie diesem wie auch in anderen Passagen ihres Werkes legt sich Schulmeyer-Ahl selbstbewusst mit anderen Forschungspositionen und -richtungen an und problematisiert halbwegs gesichertes historisches „Faktenwissen“, wie etwa die gängige Übersetzung des Terminus „maiores“ in der von Widukind stilisierten Rede Heinrichs I. zur Salbungsablehnung (S. 355f.) oder das angebliche Thronangebot Heinrichs II. an Otto von Worms, eine nur durch Thietmar überlieferte Nachricht, die Schulmeyer-Ahl zurückweist, um sie zugleich in die nach 1007 beginnende, wohl schon auf die Salier hinauslaufende Diskussion um die Nachfolge Heinrichs II. einzuordnen (S. 382–388). Auch ihre Neuinterpretation der zur Aufhebung des Bistums Merseburg führenden Ereignisse (Kapitel 5.2.2) sowie ihre kritischen Bemerkungen zur bekannten Forschungsthese von der veränderten Herrschaftspraxis unter Heinrich II. (S. 405f.) verdienen Beachtung.

An welchen Stellen lässt dieses Buch noch Wünsche offen? Wenig sagt Schulmeyer-Ahl zu dem durchaus gegebenen „autobiographischen“ (Georg Misch) und introspektiven Charakter seiner Chronik4, mentalitätsgeschichtliche Gesichtspunkte, für die viele Wunder- und Visionsberichte stehen, spielen für sie kaum eine Rolle. Ihr Fokus auf die politische Ereignisgeschichte in Thietmars Werk verstellt andere Aspekte, etwa die memoriale Dimension, die doch schon in der Vorrede angesprochen wird. Und wenn sie in ihrer scharfsinnigen Analyse der dem Werk zugrunde liegenden „kognitiven Ordnungsmuster“ (Wolfgang Christian Schneider)5 sich vor allem dem modernsten Typus der „kausal-finalen“ (oder „nominal-orientierten“) Verstehensform widmet (Kap. 3.2.2), so wird die Bedeutung des „personal-relationalen“ Denkens Thietmars, das sich auch in seiner sehr assoziativen Erzähltechnik ausdrückt, vielleicht doch etwas zu stark herabgesetzt.

Halten wir abschließend fest: „Der Anfang vom Ende der Ottonen“ ist ein rundum gelungenes, anregendes Werk. Schulmeyer-Ahl wird mit ihren Deutungsvorschlägen zweifellos nicht immer auf Zustimmung, vielleicht auch auf grundsätzliche Einwände stoßen. Sicher aber ist, dass ihr Buch der Diskussion um Thietmars Geschichtsschreibung eine völlig neue Dimension und Tiefe gibt und dass es dessen Chronik endlich von dem Schicksal befreit, ein bloßer „Faktensteinbruch“ der Historiker zu sein.

Anmerkungen:
1 Werner Trillmich (Hrsg.), Thietmar von Merseburg – Chronik, Vorrede zum Buch I, Darmstadt 1974, S. 5.
2 Helmut Lippelt, Thietmar von Merseburg. Reichsbischof und Chronist, Köln 1973.
3 Johannes Fried, Der Schleier der Erinnerung. Grundzüge einer historischen Memorik, München 2004.
4 Georg Misch, Geschichte der Autobiographie, Bd. II,1, Frankfurt am Main 1955, S. 508–514.
5 Wolfgang Christian Schneider, Ruhm, Heilsgeschehen, Dialektik. Drei Kognitive Ordnungen in Geschichtsschreibung und Buchmalerei der Ottonenzeit, Hildesheim 1988.