V. Mayer-Schönberger: Delete. Die Tugend des Vergessens

Cover
Titel
Delete. Die Tugend des Vergessens in digitalen Zeiten. Aus dem amerikanischen Englisch von Andrea Kamphuis


Autor(en)
Mayer-Schönberger, Viktor
Erschienen
Anzahl Seiten
264 S.
Preis
€ 24,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Wolfgang Schmale, Institut für Geschichte, Universität Wien

Die Diskussion über Datenspeicherung hat die Öffentlichkeit schon lange erreicht – sei es der Missbrauch von Kundendaten, sei es die Vorratsdatenspeicherung, sei es das generelle Problem des Datenschweifs, den wir bei jeder beliebigen Internet-Nutzung hinter uns herziehen, seien es die im Web 2.0 preisgegebenen Informationen. Obwohl wir häufig selbst Produzent/inn/en solcher Daten sind, werden wir nicht selten deren Opfer, weil wir sie nicht mehr löschen können oder, wenn wir es können, längst Kopien vorhanden sind, auf die wir keinen unmittelbaren Zugriff haben. Mit solchen Problemen setzt sich der Jurist Viktor Mayer-Schönberger in seinem Buch „Delete“ auseinander. Der Haupttitel verweist zugleich auf die Hauptthese des Autors, der sich seit langem auf Fragen der Informationsgesellschaft und Informationstechnik spezialisiert hat: Sofern man nicht den Weg der Totalverweigerung gehen möchte, könnte eine Kultur des Datenlöschens eine Lösung darstellen. Nun möchte der Autor aber nicht auf der rein pragmatischen Ebene bleiben, sondern spricht im Untertitel vom Vergessen, das „seit Beginn der Menschheitsgeschichte […] für uns Menschen die Regel“ gewesen sei, während „das Erinnern die Ausnahme“ dargestellt habe (S. 11).

Mayer-Schönbergers historischer Rückblick zum Erinnern und Vergessen umfasst die frühen Oralkulturen, das Werden der Schriftkulturen, die Medienrevolutionen des Buchdrucks und diejenigen der digitalen Medien. Dies wird verbunden mit einem Teil über „Die Funktion des Erinnerns und die Bedeutung des Vergessens“ (Kapitel 2), in das Ergebnisse der Hirnforschung eingeflossen sind. Das Vergessen sei „für die menschliche Existenz existenziell“ (S. 32). Jede Medienepoche habe allerdings dazu beigetragen, das Vergessen zu erschweren und das Erinnern zu stärken. Mit der Computertechnik, vor allem der Speichertechnik, sowie der Digitalisierung von Daten und der stetigen Verbilligung von Hard- und Software sei aber eine völlig neue Dimension des Erinnerns eingetreten – sowie zugleich ein „Niedergang des Vergessens“ (Kapitel 3). Mittlerweile koste es weniger Zeit (und damit weniger Geld), irgendwelche Daten zu speichern, statt jeweils die Frage des Speicherns oder Löschens zu entscheiden. Hinzu kommt, dass einmal vorhandene Daten auf beinahe beliebige Weise miteinander verknüpft werden können. Es hat etwas Verführerisches, daran zu denken, welche Erkenntnisse mit Daten gewonnen werden können, die anfangs für ganz andere Zwecke gespeichert wurden. Wer will da schon löschen? Historiker/innen könnten jubeln.

Diese Revolution – der Autor benutzt diesen Begriff weniger – hat freilich ihren Preis, der im 4. Kapitel dargelegt wird („Von Macht und Zeit: Konsequenzen der Unfähigkeit zu vergessen“). Ohne positive Effekte der digitalen Speicherung auszublenden, sieht Mayer-Schönberger das Negative überwiegen. Die „Informationshoheit“ und die damit verbundene Macht verlagere sich vom Individuum auf Firmen, Regierungsbehörden, Organisationen etc. Zugleich liege die Gefahr darin, dass die Zeit – durchaus im historischen Sinn – ausgehebelt werde. Die gespeicherten Daten verändern sich nicht; sie können – ihres historischen Kontextes beraubt – zu jeder Zeit aufgerufen und irgendwie verwendet werden, auch konträr zu ihrem Entstehungskontext. So etwas hat es schon immer gegeben, aber nicht als Massen- und Alltagsphänomen. Das Vergessen im Zeitablauf sieht Mayer-Schönberger als natürlichen Prozess und zur Natur des Menschen gehörig.

Was also tun? Das sagt uns zunächst Kapitel 5 („Mögliche Reaktionen“): „Digitale Abstinenz“, „Datenschutzrechte“, „Digitale Verwaltung von Informationsrechten“, „Kognitive Anpassung“, „Informationsökologie“, „Vollkommene Kontextualisierung“. Während die ersten drei Stichworte im Prinzip Bekanntes und Praktiziertes meinen, wird mit den drei weiteren eine interessante Gedankenwelt eröffnet. „Kognitive Anpassung“ meint die Modifikation kognitiver Prozesse, um mit den Eigenarten des digitalen Erinnerns besser zurechtzukommen (S. 182). „Informationsökologie“ meint „eine bewusste Einschränkung: eine verbindliche Regelung, welche Informationen gesammelt, gespeichert und daher erinnert werden können“ (S. 185). „Vollkommene Kontextualisierung“ geht davon aus, dass „das digitale Gedächtnis nicht zu viel, sondern zu wenig Informationen enthält“ (S. 193). Die erwähnte Aushebelung der Zeit werde entschärft, wenn Daten mit historischen Kontextinformationen verbunden würden.

Mayer-Schönberger plädiert schließlich „Für die Wiederkehr des Vergessens“ (Kapitel 6), das heißt für Konventionen, die das Löschen von Daten genauso als Regelfall definieren wie das Speichern, ja sogar als den Regelfall. Gedacht ist dabei an ein automatisiertes Löschen. Die Ablaufdaten müssten je nach Beteiligten und Betreff zeitlich gestuft vereinbart und zur Wirkung gebracht werden. Technisch wäre das genauso gut (oder schwer) durchführbar wie jede andere Schutzregelung – und ganz ohne eine Tugendhaltung geht es hier wie bei allen anderen Lösungen gemäß Kapitel 5 auch nicht.

Das Buch ist kein geschichtswissenschaftliches Werk; ein Historiker oder eine Historikerin würde es wahrscheinlich anders schreiben. Wie würden oder könnten sie es schreiben? Sicher wäre das Verhältnis von Individuum, Gesellschaft und Erinnern/Gedächtnis/Vergessen detaillierter auszuleuchten. Die historisch-kulturwissenschaftliche Forschung zu diesen komplexen Bereichen ist erheblich angewachsen. Kann man ein Buch wie „Delete“ schreiben, ohne zum Beispiel auf Forschungen von Aleida und Jan Assmann einzugehen? Müsste das Vergessen im Sinne einer „Tugend“ (so der Untertitel) oder Ethik des Löschens digitaler Daten nicht in den breiteren Kontext von Gedächtniskulturen eingebettet werden? Eine so umfassende „Aufarbeitung“ von Geschichte wie derzeit in Europa hat es noch nie gegeben.

Auch wenn dazu durch amtliches Handeln entstandene Quellen benutzt werden, die heute in der Regel digital entstehen und gespeichert werden, spielt(e) die Oral History dabei eine entscheidende Rolle. Das Mündliche als Teil von Erinnerungskultur hat mitnichten ausgedient. „Einfache“ Menschen erzählen ihr Leben, schreiben es nieder und landen mitunter große Bucherfolge. Skelette werden ausgegraben, um der geschichtlichen Wahrheit einer jüngeren oder ferneren Zeit näherzukommen. Denken wir etwa an die steigende Zahl von Publikationen zum Thema der Gedächtnisorte, an die Gedächtnispolitik von Städten und Gemeinden, Regionen, Staaten und der Europäischen Union, an die vielen Formen der Musealisierung, denken wir an das Welt(kultur)erbe der UNESCO und seine strikten Richtlinien zur Erhaltung von Natur und Kultur, so haben wir es mit einem umfassenden Phänomen des Nichtvergessenwollens zu tun, das nach Meinung des Rezensenten auch den Rahmen für das von Mayer-Schönberger behandelte Problem bereitstellt. Um also den Wunsch des Autors aufzugreifen, die Diskussion fortzuführen: Kann eine auf digitale Daten zugeschnittene Lösung überhaupt greifen? Nach meiner Einschätzung ist dies zumindest vorerst unmöglich, da man die Dynamik der gegenwärtigen globalen Gedächtniskultur aufhalten müsste, was schon wegen der Vielzahl der beteiligten Akteure wenig aussichtsreich erscheint.

Zu kurz kommt außerdem die veränderte Rolle des Individuums im Zeitalter der Globalisierung und der „flüssigen Moderne“ (Zygmunt Bauman). Das hört sich nach abgegriffenen Schlagworten an; gleichwohl verbinden sich damit höchst relevante Phänomene. Das Individuum der Gegenwart ist nicht mehr das, welches die Aufklärungsphilosophie konstruierte und an dem wir uns ideell immer noch orientieren. Das heutige Individuum ist selbst eine Macht geworden, weil es sich – wie von Richard Sennett eindringlich beschrieben – festen Bindungen und Einbindungen familialer, sozialer, ökonomischer, politischer, religiöser und kultureller Natur zunehmend entzieht. Eine der großen Fragen der Gegenwart lautet, wie viel Macht dem Individuum aus der Flexibilisierung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im globalen Maßstab erwächst, wie es damit umgeht und wo Grenzen zu setzen sind. An diesem Punkt kommt natürlich der Begriff der Tugend ins Spiel, den der Autor allerdings nicht philosophisch oder moralisch weiter unterlegt.

Wenn wir uns noch einmal der von Mayer-Schönberger aufgeworfenen Frage nach der biologischen Natur des Menschen und der essenziellen Rolle des Vergessens zuwenden, so erhebt sich das Problem der Datenspeicherung bzw. -löschung in einer Weise, die das Menschsein auch in anderer Hinsicht betrifft. Wenn es hier möglicherweise darum geht, die Modifikation kognitiver Prozesse bewusst zuzulassen, vielleicht sogar zu fördern und zu beschleunigen, so geht es auch in anderen Feldern (Reproduktion versus Reproduktionstechnik etc.) um die Modifikation von Prozessen, wie sie vermutlich seit einigen Hunderttausend Jahren ablaufen. Wenn in einer nicht mehr sehr fernen Zukunft der Einbau von Chips in den Körper womöglich „Alltag“ wird, stellt sich das Problem der digitalen Datenspeicherung wieder in einem anderen Licht. Vielleicht ist das Vergessen dann kontraproduktiv? Das kann hier nicht vertieft werden, wäre aber eine denkbare Konsequenz.

Das Buch ist lesenswert und sowohl hinsichtlich seines Informationsgehalts wie hinsichtlich seiner Eignung als Diskussionsvorlage gerade auch im akademischen Lehrbetrieb sehr gut zu gebrauchen. Der Stil ist sehr amerikanisch; eine Handvoll personalisierter Beispielgeschichten kommt alle paar Seiten wieder, und es wimmelt unter den zitierten Autor/inn/en von Harvard-, Princeton-, Berkeley-Professor/inn/en, so als könne sich wissenschaftliche Erkenntnis nur dort abspielen. Das schmälert allerdings nicht, dass Viktor Mayer-Schönberger wichtige Denkanstöße gibt, die auch aus Sicht der Geschichtswissenschaft weitere Debatten verdienen.