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Titel
Fluch der Weltmeere. Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900


Autor(en)
Kempe, Michael
Erschienen
Frankfurt am Main 2010: Campus Verlag
Anzahl Seiten
437 S.
Preis
€ 39,90
Rezensiert für 'Connections' und H-Soz-Kult von:
Robert Bohn, Universität Flensburg

Ein roter Faden der internationalen Piratenbekämpfung seit der frühen Neuzeit ist deren Doppelbödigkeit. Sie tritt sowohl in den praktischen Handlungen gegen Seeräuberei als auch in den Rechtsdiskursen über die Definition von Seeraub zu Tage. Die Entwicklungsgeschichte des Völkerrechts seit der frühen Neuzeit mit dem Fokus auf Piraterie zu betrachten, erscheint deshalb auf den ersten Blick abwegig. Denn wie können gerade diejenigen, die gemeinhin mit Rechtlosigkeit und Rechtverachtung assoziiert werden, zur Ausprägung des Völkerrechts beigetragen haben? Bei näherem Hinsehen indes eröffnet sich durch diese Perspektive ein Zugang, der überaus hilfreich sein kann, die elementaren Probleme des neuzeitlichen zwischenstaatlichen Beziehungsgeflechts und die daraus resultierenden rechtsphilosophischen Diskurse und Rechtssetzungsbemühungen zu erklären.

Mit der maritimen Expansion der Europäer und der kolonialen Inbesitznahme neu- oder wiederentdeckter Weltgegenden und dem dabei in vielgestaltiger Form aufblühenden Seeraub mit dessen fallweise staatlicher Instrumentalisierung wurde ein Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Notwendigkeit virulent wurde, für den Ausgleich der jeweils spezifischen macht- wie handelspolitischen Interessen der rivalisierenden europäischen Mächte zwischenstaatlich anerkannte Regularien zu konstituieren. Nicht zuletzt ging es hier auch um eine klare rechtliche Trennung von öffentlicher und privater Gewalt.

Michael Kempe untersucht in seiner Konstanzer Habil.-Schrift in diesem historischen Kontext die völkerrechtlichen Probleme von regulärer und asymmetrischer maritimer Kriegführung bzw. legitimer und illegitimer, staatlicher und privater navaler Gewaltanwendung seit der frühen Neuzeit. In der historischen Figur des Freibeuters/Piraten verdichten sich die hiermit zusammenhängenden Problemkreise auf besondere Weise. Und sie gewinnen zudem durch das gegenwärtige Aufblühen der neuen Piraterie und dessen Verflechtung mit internationalem Terrorismus aktuelle Gestalt. Beispiel Somaliaküste: Es brauchte lange, bis die Staatengemeinschaft mit den UN-Resolutionen 1838 und 1851 darauf reagierte. Dabei ging es nicht zuletzt auch wieder um die Frage, was eigentlich Piraterie genau kennzeichnet und wie sie sich von anderen Gewalttaten substantiell unterscheidet. Es stand nämlich in den einschlägigen Diskussionen der Verdacht im Raum, dass namentlich die USA Piraterie und Terrorismus gleichsetzen könnten und somit vermeintlich einen Freibrief bekämen, um an entsprechenden Küsten in Hoheitsgewässern eines anderen Staates militärisch zu operieren.

Das zeigt, dass es noch immer keine allgemeingültige und völkerrechtlich anerkannte allumfassende Definition von Piraterie und daraus abgeleiteten, unstrittigen kodifizierten Verhaltensregeln und Befugnissen gibt. Denn weiterhin existieren die umstrittenen Grauzonen, in denen einzelstaatliche Interessenpolitik ins Spiel kommt. War dies beispielsweise im 19. Jahrhundert der gescheiterte Versuch der Ausweitung des Pirateriebegriffs auf den Sklavenhandel, so ist es in unserer Zeit die Ausweitung auf den maritimen Kampf gegen den Terror – und zwar dessen in erster Linie islamistischer Gestalt.

Was ist ein Pirat und wer ist es? Man glaubt es durch die mediale Prägung gemeinhin zu wissen. Und doch ist bei näherem Hinsehen die Frage nicht leicht zu beantworten. In der langen Geschichte der Auseinandersetzung mit Seeräuberei haben sich unterschiedliche begriffliche Konzeptionen von Piraterie herausgebildet. Der Vf. zeigt in seiner Analyse, dass sich seit der frühen Neuzeit juristisch hergeleitete und politisch-rhetorisch geprägte Pirateriebegriffe nicht immer eindeutig voneinander unterscheiden lassen. Diese Unschärfe in Rechnung stellend, gilt es gleichwohl die hinter den Definitionen stehenden Interessen herauszuarbeiten, und das gelingt ihm auf ganz überzeugende Weise. Der Pirat als Feind aller Staaten war zunächst einmal Feind eines Staates – wie er zugleich auch Instrument eines Staates sein konnte. Dies erläutert Kempe in längeren Kapiteln über die englisch-spanischen Auseinandersetzungen auf den Weltmeeren, in die von Anfang an auch andere aufstrebende Seefahrtsnationen wie Frankreich und Holland verstrickt waren, deren Beutefahrer (euphemistisch Freibeuter) sich wie die englischen auf spanische (und portugiesische) Schatzschiffe stürzten bzw. Niederlassungen der Iberer in deren transozeanischen Kolonien plünderten. Zunehmend richtete sich diese Beutenahme auch gegen alle und jeden.

Somit wurden mit der globalen Expansion der europäischen Mächte die Ozeane zu einem zwischenstaatlichen Konfliktraum, auf dem sich neue Muster der Konfliktaustragung entwickelten. Diese stellten neue Herausforderungen an die europäische Rechtslehre. Kempe arbeitet fakten- und kenntnisreich heraus, dass die im Zeitalter der Entdeckungen und Eroberungen staatlich tolerierte, ja sogar geförderte private Beutenahme auf See einen nicht zu überschätzenden Anstoß auf die in den betroffenen europäischen Staaten geführten Rechtsdiskurse ausübte. Gestützt auf ein imponierendes Quellenmaterial analysiert er den zähen Prozess des bi- bzw. multilateralen Aushandelns von Normen und Verträgen zur Einhegung des Seeraubs. Politik- und wirtschaftsgeschichtliche Beschreibungsmuster werden in einen völkerrechtlichen Bezugsrahmen gestellt, der es dem Vf. ermöglicht, die beiden Zugänge miteinander zu verbinden. Piraten/Kaper/Freibeuter werden von ihm als durchaus aktive Gestalter zwischenstaatlicher Beziehungen betrachtet. Allerdings waren sie dabei nicht als Subjekte, sondern als Objekte bei der Ausformung internationaler Rechtsregeln beteiligt. Das Recht, so Kempes These, formte sich sozusagen im Fokus auf diese Unrechtsfiguren. Bei deren Bekämpfung entwickelten sich partielle Rechtsräume, deren Strukturen und Funktionen sich im Laufe der frühen Neuzeit mehr und mehr ausweiteten und verfestigten. Es war allerdings ein weiter Weg, der erst mit der allgemeinen Ächtung der staatlich tolerierten Kaperei, der letzten großen Herausforderung des internationalen Seevölkerrechts, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen (vorläufigen) Abschluss fand.

Ein Meilenstein war die mare liberum – mare clausum-Kontroverse des 17. Jahrhunderts, in die sich Politiker und Rechtsgelehrte nahezu aller europäischen Seefahrtsnationen publizistisch einschalteten. Der sich hinziehende Diskurs über das maritime Beuterecht war in diesen Schriften ein zentraler Bezugspunkt und damit zusammenhängend die Frage nach Seeherrschaft und Freiheit der Meere. An dessen Ende stand durch Ächtung bestimmter maritimer Akteure die Konstruktion einer Rechtsordnung, die auch außereuropäischen Staaten mehr oder weniger gewaltsam aufgezwungen wurde. Es blieb allerdings das Problem der Zuständigkeit bei der faktischen Durchsetzung des Rechts auf den Meeren.

Anhand der vom Verfasser ausführlich dargestellten und analysierten seeräuberischen Akte und der daraus entstandenen kriegerischen und diplomatischen Verwicklungen wird diese internationale Rechtsetzungsentwicklung aufgezeigt, die sich zunächst in bilateralen Vertragsverhältnissen manifestierte. Diese zeigen, wie schwierig und langwierig es war, aus der staatlich mehr oder weniger gedeckten Seeraubspirale auszusteigen und einigermaßen stabile Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Staaten aufzubauen. Der von Europa ausgehende globale Seehandel war auf diesen rechtlichen Rahmen allerdings dringend angewiesen, und deshalb gingen in dieser Hinsicht nicht zuletzt von den großen Seehandelskompanien der nordwesteuropäischen Atlantikanrainer entscheidende Anstöße aus. Entgegen der landläufigen Meinung vom rechtsfreien Raum der Weltmeere gelingt es dem Vf. überzeugend zu zeigen, dass die Seefahrtsnationen durchaus bemüht waren, auch den maritimen Raum mit kodifiziertem Recht zu füllen, wobei aber immer wieder machtpolitische Ambitionen im Wege standen.

Diese in den Kontext der europäischen transozeanischen Expansion gestellte und mit der Entwicklung des Völkerrechts scharfsinnig verknüpfte Darstellung der Geschichte des (überwiegend europäischen) Seeraubs bewegt sich auf hohem intellektuellen Niveau und gehört zum Besten, was man zur Zeit über diese Thematik lesen kann.

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Diese Rezension entstand im Rahmen des Fachforums 'Connections'. http://www.connections.clio-online.net/
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