M. Dahlke: Demokratischer Staat und transnationaler Terrorismus

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Titel
Demokratischer Staat und transnationaler Terrorismus. Drei Wege zur Unnachgiebigkeit in Westeuropa 1972-1975


Autor(en)
Dahlke, Matthias
Reihe
Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 90
Erschienen
München 2011: Oldenbourg Verlag
Anzahl Seiten
X, 462 S.
Preis
€ 44,80
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Gisela Diewald-Kerkmann, Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Universität Bielefeld

In seiner Dissertationsschrift, die 2009 von der Humboldt-Universität zu Berlin angenommen wurde, setzt sich Matthias Dahlke mit den staatlichen Reaktionen auf terroristische Geiselnahmen und Entführungen in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre auseinander. Dabei richtet er sein Hauptaugenmerk auf Westdeutschland, Österreich und die Niederlande sowie hier vor allem auf die „transnational agierenden Terroristen“ (S. 2). Im Mittelpunkt stehen sechs Fälle politischer Geiselnahmen: Für Deutschland ist dies zum einen die Geiselnahme israelischer Sportler im Rahmen der Olympischen Spiele 1972 in München, die weltweit für Entsetzen sorgte. Zum anderen geht es um die Entführung des Berliner CDU-Spitzenpolitikers Peter Lorenz im Februar 1975 durch Mitglieder der Bewegung 2. Juni; in diesem Fall wurden vier Häftlinge freigepresst und nach Aden/Süd-Jemen ausgeflogen. Für Österreich zieht Dahlke den Anschlag von Palästinensern auf einen Reisezug mit so genannten „Transitjuden“ im Jahre 1973 heran. Im Tausch für das Leben der jüdischen Geiseln, die aus der Sowjetunion kamen und nach Israel übersiedeln wollten, stimmte die Regierung der Schließung des Transitlagers Schönau zu. In diesem Kontext wurde dem Bundeskanzler Kreisky ein antisemitisch inspirierter Populismus vorgeworfen. Als zweites Beispiel für Österreich untersucht der Autor den Anschlag vom Dezember 1975 auf die Ministerkonferenz der OPEC (Organisation Erdöl exportierender Länder) in Wien unter Leitung des bekannten Terroristen Ilich Ramírez-Sánchez („Carlos“). Exemplarisch für die Niederlande erörtert Dahlke die Besetzung der französischen Botschaft in Den Haag durch japanische Terroristen sowie den ersten südmolukkischen Doppelanschlag auf einen Passagierzug in der Nähe von Beilen und auf das indonesische Generalkonsulat in Amsterdam im Dezember 1975.

Die sechs Fallbeispiele werden gewählt, um zum einen Veränderungsprozesse des transnationalen Terrorismus nachzuvollziehen und zum anderen die Entwicklung der „Unnachgiebigkeit“ – hier verstanden als „ein bewusstes, strategisches Entgegenwirken“ (S. 9) – in Westdeutschland, Österreich und den Niederlanden beleuchten zu können. Dahlke unternimmt in seiner Studie einen „nicht-systematischen, gegenüberstellenden Vergleich der staatlichen Reaktionen“ in diesen Ländern (ebd.), wobei die im Kontext der sechs Fallstudien behandelten nichtstaatlichen Akteure „mit Bezug auf die politikwissenschaftliche, akteursbezogene Perspektive des Transnationalen als transnationale Terroristen“ bezeichnet werden (S. 37). Ob sich tatsächlich – wie Dahlke es versucht – das Aufeinandertreffen von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren in Terrorismusfragen mit der Abgrenzung in internationale und transnationale Verhältnisse inhaltlich fassen lässt, ist kritisch zu sehen. Bedenken erscheinen angebracht, wenn man berücksichtigt, dass in dieser Arbeit der Begriff des Transnationalen nicht nur herangezogen wird, um das Verhältnis von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zu beleuchten, sondern auch, um durch einen Vergleich von drei Staaten Rückschlüsse auf die Geschichte der Einzelstaaten ziehen zu können. Unbestritten ist der Begriff des Transnationalen in den letzten Jahren oft nur als Neuauflage des Terminus ‚international‘ und dazu noch inflationär benutzt worden. Zu Recht verweist der Autor selbst auf die Kritik von Kiran Klaus Patel, wonach der Begriff „sogar in den Ruf einer ‚leere(n) Modeformel‘“ geraten sei (S. 35f.). Umso notwendiger ist eine sorgfältige Definition und Begriffsabgrenzung.

Während der Begriff ‚transnationale Terroristen‘ im Kontext der Geiselnahmen von Beilen und Amsterdam 1975 plausibel erscheint, ist es fraglich, ob er etwa auch für die Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz im selben Jahr angewendet werden kann. Warum „mit transnationaler Perspektive […] die Lorenz-Entführung […] ein reizvolles Fallbeispiel“ sei (S. 129), wird nicht deutlich. So handelte es sich bei den terroristischen Akteurinnen und Akteuren ausschließlich um Mitglieder der Bewegung 2. Juni und damit um eine terroristische Gruppe, die im Gegensatz zur Roten Armee Fraktion über nahezu keine internationalen respektive transnationalen Kontakte verfügte. Durch die Entführung wurden bis auf Horst Mahler fast ausschließlich Mitglieder der Bewegung 2. Juni selbst bzw. der „Ruhr-Armee“ freigepresst. Begleitet wurden sie von dem Pfarrer und ehemaligen Regierenden Bürgermeister Heinrich Albertz. Dass so gut wie kein Staat bereit war, die freigelassenen Häftlinge aufzunehmen, ist bekannt. Die Strafprozessakten spiegeln die massiven Probleme der Bundesregierung wider, überhaupt ein geeignetes Zielland bzw. einen Zielflughafen zu finden. Selbst die sozialistische Volksrepublik Süd-Jemen war nur mit Mühe zu bewegen, der Maschine eine Landeerlaubnis zu geben. Im Oktober 1980 wurden die Straftäter vom Oberlandesgericht Berlin wegen der Entführung von Peter Lorenz zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Betrachtet man diesen Prozess, findet sich zunächst einmal kein Ansatzpunkt für eine transnationale Perspektive.

Gerade vor diesem Hintergrund wäre es aufschlussreich gewesen, nach möglichen Verflechtungen, Verbindungslinien oder Netzwerken zu suchen – etwa im Fall der früheren Studentin Gabriele Kröcher-Tiedemann. Sie war im Zusammenhang mit der Lorenz-Entführung durch die Bewegung 2. Juni im März 1975 aus der Justizvollzugsanstalt Essen entlassen und in den Südjemen geflogen worden. Bereits einige Monate später war sie am OPEC-Überfall in Wien beteiligt. Tatsächlich belegt dieser Anschlag mit insgesamt über 60 Geiseln (allein elf Ölminister, weitere Delegationsmitglieder und Angestellte des Generalsekretariats der OPEC) eine neue Dimension des Terrorismus in den 1970er-Jahren – vor allem eine „nie dagewesene Verhandlungsmasse für die Terroristen“ (S. 246). Unter dem Kommando des Venezolaners „Carlos“ agierte eine mehrköpfige Gruppe, unter anderem Hans-Joachim Klein von den Revolutionären Zellen (Frankfurt) und eben Gabriele Kröcher-Tiedemann. Bei der Stürmung der Ministerkonferenz wurden drei Menschen getötet. Überzeugend arbeitet Dahlke die enormen Handlungsanforderungen für die österreichische Bundesregierung und insbesondere die Drucksituation für den Bundeskanzler Bruno Kreisky heraus. Die Geiseln wurden nach zähen Verhandlungen in Algier freigelassen. Die beteiligte Terroristin Kröcher-Tiedemann wurde nach ihrer erneuten Festnahme im Dezember 1977 bei Delsberg/Schweiz im Juni 1978 durch ein Schweizer Gericht zu 15 Jahren Zuchthaus wegen Mordversuchs verurteilt, wobei das Schweizer Bundesgericht im August 1979 die vom Justizministerium beantragte Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland für zulässig erklärte.1 Obwohl diese Auslieferung an die deutschen Behörden erst nach zwei Dritteln der Haftzeit und nicht vor 1988 erfolgen sollte, wurde Kröcher-Tiedemann von den schweizerischen Behörden im Dezember 1987 zur Verbüßung der Reststrafe und wegen ihrer Teilnahme am OPEC-Überfall nach Deutschland überstellt. Anlässlich der geplanten Auslieferung der Akteurin an die Bundesrepublik Deutschland richtete „Carlos“ ein Drohschreiben an den damaligen Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann, „in dem Carlos ankündigte, dass seine ‚Organisation’ entsprechend antworten werde, falls irgendwelche justiziellen und polizeilichen Maßnahmen gegen Tiedemann eingeleitet würden“.2 Im Prozess vor dem Landgericht Köln wegen des Verdachts des Mordes und der Geiselnahme im Zusammenhang mit dem Überfall auf die OPEC wurde sie am 22. Mai 1990 freigesprochen.3 Allerdings hing dies nicht mit der von „Carlos“ geäußerten Drohung zusammen, sondern erfolgte vielmehr aus Mangel an Beweisen. So sei Kröcher-Tiedemann nicht nachzuweisen, dass sie beteiligt gewesen sei respektive zwei Sicherheitsbeamte erschossen habe.

Matthias Dahlkes aufschlussreiche Studie verdeutlicht, wie schwierig es ist, im Kontext des Terrorismus mit dem Begriff „transnational“ zu arbeiten. Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, sind weitere Forschungsanstrengungen zur transnationalen Dimension terroristischer Aktionen sowie überhaupt eine stärkere Entschlüsselung von Verflechtungen und Beziehungsnetzen unabdingbar.

Anmerkungen:
1 Beschluss des Landgerichts Köln in der Strafvollstreckungssache betreffend Gabriele Tiedemann (Aktenzeichen: 103 StVK 281/90), 29.4.1991; Staatsanwaltschaft Bochum, Bd. V, Bl. 879.
2 Bericht des Bundeskriminalamts, 22.8.1994; Bundesarchiv Koblenz, Bestand 131/220, Bd. III.
3 Ebd.