A. Neuburger: Konfessionskonflikt und Kriegsbeendigung

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Titel
Konfessionskonflikt und Kriegsbeendigung im Schwäbischen Reichskreis. Württemberg und die katholischen Reichsstände im Südwesten vom Prager Frieden bis zum Westfälischen Frieden (1635–1651)


Autor(en)
Neuburger, Andreas
Reihe
Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen 181
Erschienen
Stuttgart 2011: Kohlhammer Verlag
Anzahl Seiten
LII, 586 S.
Preis
49,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Rainald Becker, Facheinheit Geschichte, Universität Bayreuth

Die vorliegende Tübinger Dissertation greift mit den Konflikten um die Wiederherstellung der württembergischen Klöster im Gefolge des Restitutionsedikts 1629 ein bislang weithin vernachlässigtes Thema auf. Das Defizit hängt vor allem damit zusammen, dass der Wiederherstellung der während der Reformation durch die Herzöge von Württemberg enteigneten Männer- bzw. Frauenklöster und Kollegiatstifte kein dauerhafter Erfolg beschieden war. Trotz intensiver Bemühungen der Orden (in erster Linie der Benediktiner und Prämonstratenser), wieder in den Besitz ihrer in Württemberg gelegenen Niederlassungen zu gelangen, scheiterte dieses Vorhaben mit dem Westfälischen Frieden von 1648 endgültig.

Umso verdienstvoller ist Andreas Neuburgers zwischen Reichs- und Landesgeschichte angesiedelte Spezialstudie. Das hat nicht nur mit der überregionalen Bedeutung der betroffenen religiösen Körperschaften zu tun. In den Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Protestanten ging es immerhin um so herausragende Konvente wie Alpirsbach, Murrhardt, Blaubeuren, Maulbronn, St. Georgen oder Herrenalb. Unter den Kanonikerstiften ist das Stuttgarter Heilig-Kreuzstift ebenso zu erwähnen wie das im Spätmittelalter durch humanistische Bestrebungen hervortretende Kanonikerkapitel von Herrenberg. Alles in allem stand viel auf dem Spiel, für die Orden nicht weniger als für den Herzog: Knapp 30 Einrichtungen mit ihren teilweise umfangreichen Grundherrschaften bildeten den Kern des Konflikts. Der ehemalige Klosterbesitz machte rund ein Drittel von Flächen und Einkünften im frühneuzeitlichen Herzogtum aus. Die württembergische Klosterfrage gehörte zusammen mit dem Geistlichen Vorbehalt und der Säkularisation der norddeutschen Stifte zu den Schlüsselproblemen der Reichsreligionsverfassung, deren zunehmende Blockade seit dem späten 16. Jahrhundert in den Dreißigjährigen Krieg einmündete.

Der spezifische Erkenntniswert der Untersuchung erschließt sich auf drei Ebenen: Die Arbeit liefert neue Ergebnisse zur Mikrogeschichte des Dreißigjährigen Kriegs im Südwesten und zwar speziell für die Phase zwischen dem Restitutionsedikt und dem Westfälischen Frieden (1629–1648) und unter Betonung der juristischen Konfliktdynamiken in den Reichsorganen (Reichstag, Reichshofrat). Darüber hinaus beleuchtet sie am schwäbischen Exempel eindringlich den Zusammenbruch der Reichskreisverfassung infolge der konfessionellen Auseinandersetzungen. Nicht zuletzt macht sie auf das kurze postreformatorische Wiederaufleben der württembergischen Klöster aufmerksam. Die Studie bietet damit wichtige Einsichten in die allgemeine Ordens- und Kirchengeschichte.

Neuburger nimmt sich ein anspruchsvolles Programm vor. Die archivalische Basis seiner Überlegungen ist beeindruckend. Die Argumentationslinien der am Restitutionsverfahren Beteiligten sind konsequent multiperspektivisch erfasst und in ihrer komplexen Dialektik transparent gemacht: Auf die Position der Orden (genauer: der in Württemberg 1629 restituierten und in einem eigenen Kollegium zusammengeschlossenen Prälaten) folgt die Gegenposition des Herzogs; das keineswegs eindeutige, zwischen katholischem und protestantischem Postulat lavierende Votum des Kaisers ist ebenso scharf herausgestellt wie das Urteil des Reichshofrats in Wien. Die Einlassungen der schwäbischen Reichsstände (Hochstifte Konstanz und Augsburg, Vorderösterreich), die auf interkonfessionellen Ausgleich zielenden Initiativen der Nachbarn (Maximilian I. von Bayern), die Konflikte im Schwäbischen Reichskreis – diese Diskursebenen sind alle minutiös erfasst.

Was blieb am Ende? Die Restitution der württembergischen Klöster scheiterte am zähen Widerstand des Herzogs. Der konfessionell homogene (in diesem Fall lutherische) Territorialstaat triumphierte über konfessionelle (in diesem Fall katholische) Pluralität. Freilich hätten Alternativen zu dieser Lösung durchaus im Bereich des Möglichen gelegen: Nicht nur muss man an die gerade in der schwäbischen Nachbarschaft gelegenen bikonfessionellen und paritätischen Reichsstädte denken. Eine denkbare Alternative bot sich auch in den gemischtkonfessionellen geistlichen und weltlichen Staaten an, in Kurmainz (Erfurt), Osnabrück und Hildesheim oder in der Pfalz. Die Einordnung in diesen weiteren Problemhorizont hätte das interpretatorische Potential der insgesamt vorzüglich gearbeiteten Untersuchung noch etwas stärker ausschöpfen können.

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