1949, im Jahr der Gründung der Bundesrepublik, wurde in München das „Deutsche Institut für Geschichte der nationalsozialistischen Zeit“ ins Leben gerufen. Den Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit der bald unter dem Namen „Institut für Zeitgeschichte“ (IfZ) firmierenden Einrichtung bildete in der Anfangszeit die Ausarbeitung von Gutachten für Behörden und Gerichte. Diese Gutachten, 1958 und 1966 in einer Auswahl in zwei Bänden auch veröffentlicht1, trugen nicht nur bei den großen NS-Prozessen in erheblichem Maße zur Klärung der „Anatomie des SS-Staates“ bei, also der organisatorischen Strukturen und der Verfolgungs- und Vernichtungspraxis des nationalsozialistischen Regimes. Darüber hinaus begründeten die Gutachten den wissenschaftlichen Ruf dieses Instituts als führende deutsche außeruniversitäre Einrichtung für den Bereich der Geschichte des Nationalsozialismus.
In diesen institutionellen, wissenschaftsgeschichtlichen und gesellschaftlichen Kontext ist die Publikation von Michael Schwartz, eine Gruppenleistung des IfZ, einzuordnen. Dabei handelt es sich, wie mehrfach betont wird, um ein Gutachten. Im Mittelpunkt stehen dreizehn Männer. Der älteste wurde 1877 geboren, der jüngste 1923. 2002 verstarb der letzte von ihnen. Was sie verbindet, ist die Zugehörigkeit zu dem in dieser personellen Zusammensetzung nur für kurze Zeit bestehenden Gründungspräsidium des „Bundes der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände“ (BdV). Die 1957/58 gegründete Organisation ist bis heute der Dachverband der rund 12,5 Millionen deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen. Diese wurden während und als Folge des Zweiten Weltkriegs aus Ost- und Südosteuropa ausgewiesen, vertrieben und umgesiedelt und fanden in einem konfliktreichen Eingliederungsprozess im Nachkriegsdeutschland eine neue Heimat. Anfang der 1960er Jahre stellten sie bis zu einem Fünftel der Bevölkerung.2
Diese Männer haben in der Bundesrepublik Karriere gemacht. Unter ihnen befinden sich ein Bundesminister, mehrere Landesminister und Staatssekretäre. Sie gehörten somit der politischen Elite Westdeutschlands an. Neun von ihnen sind in der Zeitspanne von 1952 bis 1990 mit unterschiedlichen, bis hin zur höchsten Klasse des Bundesverdienstkreuzes ausgezeichnet worden. Damit dürften sie in sämtlichen Phasen der Geschichte der Bundesrepublik und über alle politische Farbkoalitionen hinweg für ihr Eintreten für die Belange der Heimatvertriebenen und ihre Verdienste beim Aufbau einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft im Nachkriegsdeutschland gewürdigt worden sein.
Doch nicht auf diese Verdienste, also auf die bundesrepublikanische Karriere ihrer Biographie, zielt das Gutachten. Im Fokus steht insbesondere ihr Wirken in der NS-Zeit und während des Zweiten Weltkriegs. Die Studie fragt kenntnisreich und auf einer breiten Quellengrundlage nach der „Vorgeschichte“ der Mitglieder des Gründungspräsidiums des BdV. Die NS-Vergangenheit einiger von ihnen ist als fester Bestandteil der deutsch-deutschen Verflechtungsgeschichte bereits um 1960 von der DDR ausgeleuchtet und in der Auseinandersetzung der beiden deutschen Staaten öffentlich anklagend instrumentalisiert worden.3 Das führte z.B. 1964 zum Rücktritt des Bundesvertriebenenministers Hans Krüger, der auch Mitglied des Gründungspräsidiums des BdV war. In der Regel wurden aber solche Anschuldigungen von der bundesdeutschen Politik vor dem Hintergrund des Kalten Krieges mit dem Hinweis beiseitegeschoben, es handle sich lediglich um personalisierte Verleumdungskampagnen der „Ostzone“ gegen Westdeutschland. Heute weiß man, nicht zuletzt aufgrund der Überlieferung des MfS, dass solchen Kampagnen meistens mehr als ein wahrer Kern zugrunde lag.
Artikel über „Unbequeme Wahrheiten“ in der Presse im Jahr 2006 bildeten den Ausgangspunkt für die Studie. Darin wurden zwar nicht zum ersten Mal, aber jetzt im Umfeld einer gestiegenen Sensibilität für das Thema und vor dem Hintergrund der öffentlichen Auseinandersetzungen um ein „Zentrum gegen Vertreibungen“ Fragen an die Vergangenheit der Funktionäre des BdV gestellt. Die Präsidentin des BdV nahm das zum Anlass, das IfZ zu beauftragen, dazu ein Forschungsprojekt durchzuführen.4 Da die Enthüllungen eines Nachrichtenmagazins über eine vom Bundesministerium des Inneren finanzierte „Machbarkeits- und Pilotstudie“, die vorzeitig öffentlich wurde, heftige Kritik auslöste und eine inhaltliche Neuausrichtung und personelle Neubesetzung des Vorhabens zur Folge hatte, entwickelte sich das Projekt zu einer Bestandsaufnahme und schließlich zu einem – verglichen mit der Ausgangssituation – in der Fragestellung eingeschränkten Gutachten von 800 Seiten. Es liegt jetzt in einer gekürzten Fassung vor. Dass es sich um ein Gutachten handelt, lässt sich an der Struktur, der Argumentation und am Duktus des Bandes ablesen.
Die Studie leistet zu der oft ideologisch, kontrovers und emotional geführten Diskussion über die nationalsozialistische Vergangenheit der Spitze des BdV und darüber hinaus einen wichtigen Beitrag, indem sie zur Verwissenschaftlichung der Debatten beiträgt. Sie liefert auf der Grundlage systematischer und methodisch abgesicherter Recherchen Fakten, „soweit sie rekonstruierbar und innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens erreichbar- und auswertbar waren.“ (S. 1) Zudem bettet das Gutachten die dreizehn Biographien in deren jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Handlungskontext ein.
Die dreizehn Lebensläufe, die mit Ostpreußen (4), Böhmen (4), Schlesien (2), Danzig (1), Pommern (1) und der Batschka (1) verbunden sind, werden, einem gruppenbiographischen Ansatz folgend, vier Gruppen zugeordnet. Doch die Zuordnung zu Gruppen und Generationen, zu sozialen Schichten, Bildungsgängen und Berufsfeldern, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Angehörigen des ersten BdV-Präsidiums nur diese Funktion verband. Heterogen wie die Alterskohorten, denen sie zugerechnet werden, und ihre Herkunftsgebiete, waren auch ihre Sozialisation, ihre Ausbildung, ihr beruflicher und politischer Werdegang. Das zeigen die akribisch und mit großem Aufwand recherchierten Lebensläufe, die jeweils getrennt für die Zeit bis 1933, dann mit Blick auf das politische Verhalten der Personen von 1933 bis 1939 und schließlich auf ihr politisches und militärisches Verhalten im Zweiten Weltkrieg untersucht werden. Das Aufteilen des Lebenslaufs der untersuchten Protagonisten in drei Abschnitte hat sicher Vorteile. Allerdings können die unverkennbaren Nachteile einer „zerstückelten“ Biographie und damit verbundene Wiederholungen nicht übersehen werden. Der gruppenbiographische Ansatz stößt an seine Grenzen.
Der Heterogenität der Gruppe entspricht das breite Spektrum an Einstellungen zum Nationalsozialismus und des individuellen Handelns während der NS-Zeit. Es reicht, um nur die beiden Extreme zu nennen, die quantitativ etwa gleich verteilt sind, von überzeugten Nationalsozialisten, die als „Schreibtischtäter“ und mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei Kriegseinsätzen in der Wehrmacht oder der Waffen-SS tätig waren, bis hin zu ausgesprochenen Gegnern des Nationalsozialismus. Das zwischen den beiden Polen angesiedelte Gros der untersuchen Biographien weist einen unterschiedlichen Grad der NS-Verstrickung auf. Dabei dominieren die Vertreter der um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert geborenen Generation. Sie waren zu jung zur Kriegsteilnahme am Ersten Weltkrieg, haben aber die Nachkriegs- bzw. Zwischenkriegszeit bewusst miterlebt und auch mitzugestalten begonnen. Im Nationalsozialismus stand diese Generation bereits ausgebildet im Berufsleben und schickte sich an, zur maßgeblichen aktiven Generation ihrer jeweiligen Gesellschaft zu werden. „Anders als in den politischen Spitzenämtern der Bundesrepublik ab 1949 […], repräsentierte die BdV-Führung altersmäßig eher die ‚Trägergeneration’ des ‚Dritten Reiches’ – ob diese Generation dieses Regime nun bejaht hatte oder nicht.“ (S. 84)
Hervorzuheben ist das Bemühen des Gutachtens, eine Einstufung nicht allein nach einer formellen Belastung einer Person im Sinne der Mitgliedschaft in der NSDAP oder sonstigen NS-Organisationen vorzunehmen. Dieses würde, wie ausdrücklich vermerkt wird, irreführen, weil daraus keine Schlüsse auf das Ausmaß der Verstrickung bzw. der Gegnerschaft zum Nationalsozialismus abgeleitet werden können. Die in zahlreichen Archiven des In- und Auslands und der einschlägigen Literatur zugänglichen Fakten werden sorgfältig gewichtet. Dadurch können einige Vorwürfe, die gegen einzelne Personen erhoben worden sind, entkräftet werden. Zugleich aber werden in der überwiegenden Zahl der Fälle angeblich weiße Tauben als braune bis dunkelbraune Falken entlarvt. Als schwer NS-belastet stuft das Gutachten drei Mitglieder des Gründungspräsidiums des BdV ein, als möglicherweise schwer belastet zwei, als in geringem Maß, aber dennoch NS-belastet vier und als lediglich gering belastet drei. Nur zwei der untersuchten dreizehn Lebensläufe, die das Gutachten im Anhang steckbriefartig vorstellt, werden als vollkommen unbelastet qualifiziert.
Ist das ein hoher Grad an NS-Belastung, den das Gründungspräsidium des BdV aufweist? Eine klare Gewichtung nimmt das Gutachten nicht vor, weil es, was sicher bemerkenswert ist, kaum zuverlässige Vergleichswerte für Führungsgruppen sonstiger Institutionen in der frühen Bundesrepublik gibt. Trotz der augenscheinlichen hohen Werte, die das Gründungspräsidium aufweist, warnt das Gutachten zu Recht vor vorschnellen Schlüssen. Funktionäre mit einer NS-Vergangenheit sind in allen Institutionen der frühen Bundesrepublik zu finden. Die Frage ist, wie sich eine solche Vergangenheit auf die bundesdeutsche Gesellschaft ausgewirkt hat.
Das quellengesättigte und sich durch differenzierte Einschätzungen auszeichnende Gutachten wirft ein helles Licht auf die bisher weitgehend im Dunkel liegende NS-Vergangenheit der Funktionäre des ersten BdV-Präsidiums. Für diesen Abschnitt ihrer Biographien ist es ein unentbehrliches Nachschlagewerk. Wie allerdings die Transformation von in unterschiedlichem Maß NS-Belasteten in die politische Elite der Bundesrepublik, letztendlich der Wandel von der NS-Volksgemeinschaft zu einem freiheitlich-demokratisch verfassten Gemeinwesen erfolgte, darüber gibt das Gutachten (leider) keine Auskunft. Letztendlich kann es aufgrund seiner Fragestellung darauf auch gar keine Antwort geben.
Das Gutachten bietet aber eine zuverlässige Grundlage für künftige Forschungen zum Umfang, Gewicht und zur Wirkung von Erfahrungen und Prägungen während der NS-Zeit für das Entstehen und Wirken eines wichtigen Interessenverbandes in der Bundesrepublik und somit auch für die Herausbildung des wesentlich durch den Zuzug von Zwangsmigranten geprägten bundesrepublikanischen Staatsgefüges. Es weist auf Desiderate der Forschung nicht nur bezogen auf den BdV hin. Das verdienstvolle Gutachten reiht sich damit in bereits abgeschlossene Studien z.B. zur NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amtes5 und des hessischen Landtags6, oder in noch laufende vergleichbare Studien zum Bundesjustizministerium7 oder zum Bundesnachrichtendienst8 ein.
Anmerkungen:
1 Anatomie des SS-Staates. Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte. 2. Bde, Stuttgart 1958 und 1966.
2 Mathias Beer, Flucht und Vertreibung der Deutschen. Voraussetzungen, Verlauf, Folgen, München 2011.
3 Braunbuch Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik, Staat, Wirtschaft, Armee, Verwaltung, Justiz, Wissenschaft, hrsg. vom Nationalrat der nationalen Front des Demokratischen Deutschland, Dokumentationszentrum der staatlichen Archivverwaltung der DDR, Berlin 1965, 31968.
4 Stichworte zur Genese und Entwicklung des Projektes werden im Vorwort des Buchs geliefert. Vgl. Schwartz, Funktionäre, S. IX und X.
5 Eckart Conze u.a., Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik, München 2010.
6 Tagung „NS-Vergangenheit ehemaliger hessischer Landtagsabgeordneter“ mit Präsentation der Vorstudie „NS-Vergangenheit ehemaliger hessischer Landtagsabgeordneter“ von Albrecht Kirschner, Hesssicher Landtag, 14.03.2013. Vgl. dazu <http://www.hessischer-landtag.de/icc/Internet/nav/889/broker.cal?uMen=7b46034b-052a-7911-a7c5-ab64c48b23a9&uCon=35310c4e-cda8-fc31-d84e-f3e22184e373&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000008&cal_monthToDisplay=03.2013&cal_startDate=14.03.2013&cal_endDate=15.03.2013l_endDate=15.03.2013> (19.04.2013).
7 „Erste Einblicke in die Arbeit der unabhängigen Historikerkommission“. Vgl. dazu: <http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/20130206_2_Symposium_die_Rosenburg_Verantwortung_der_Juristen.html> (19.04.2013).
8 „Geschichtsaufarbeitung“. Vgl. dazu: <http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Geschichte/Geschichtsaufarbeitung/geschichtsaufarbeitung_node.html> (19.04.2013).