Das Königtum Philipps von Schwaben (1198–1208) deutete die Forschung lange Zeit als Übergangszeit zwischen zwei vermeintlichen Hochzeiten, der Regierung seines Vorgängers und Bruders Heinrichs VI. und der seines Nachfolgers und Neffen Friedrichs II. Das Bild des jüngsten Sohnes Friedrichs I. Barbarossa im kulturellen Gedächtnis wurde bislang fast ausschließlich durch zwei Vorgänge bestimmt und geformt: durch Philipps Verwicklung in den so genannten deutschen Thronstreit und seine überraschende Ermordung am 21. Juni 1208.
Solche Deutungsmuster gehören mit dem Erscheinen der vorliegenden Edition nun endgültig der Vergangenheit an. Sie bildet den vorläufigen Schluss- und Höhepunkt einer wissenschaftlichen Neubewertung von Philipps Politik und Herrschaft, die mit der Biographie von Peter Csendes1 einsetzte und die die Untersuchung Bernd Schüttes2 und zwei Tagungsbände3 auf ein tragfähiges Fundament stellten. Die Publikationen der letzten zehn Jahre konturieren Philipps Person und politische Handlungsweise ungleich schärfer als bisher und verleihen seinem Königtum ein deutlich eigenständigeres Profil. Der in der Wiener Diplomata-Abteilung entstandene Band schließt zudem eine weitere, oft beklagte Lücke in der Editionsreihe der hochmittelalterlichen Königsurkunden und führt die seit 1978 laufenden Vorarbeiten nunmehr zu einem erfolgreichen Ende.
Der Band mit seinen insgesamt 215 Nummern stellt die erste kritische Gesamtausgabe aller erhaltenen und nachweisbaren Briefe, Mandate und Urkunden Philipps und seiner Ehefrau, Königin Irene (D I/M. Nr. 1–2, S. 444–446), dar. Er umfasst nicht nur die 199 Briefe und Urkunden, die Philipp als römisch-deutscher König ausstellte, er berücksichtigt auch alle bislang bekannten Briefe Philipps aus seiner Zeit als Herzog von Tuszien 1195/96 (DD Ph. Nr. 1–11) beziehungsweise von Schwaben 1196–1198 (DD Ph. Nr. 12–15). Dieses Konvolut setzt sich aus 145 Urkunden, 33 Deperdita, acht Fälschungen aus dem Mittelalter und einer neuzeitlichen, sieben Briefen an Papst Innozenz III., einem Brief an Markgraf Bonifaz von Montferrat sowie vier in Musterbriefsammlungen überlieferten Textzeugen zusammen. Von den 153 im Wortlaut erhaltenen Königsurkunden liegen 99 (= 65 Prozent) als Original vor, von denen immerhin 19 hier erstmals nach dem (vielfach wiederaufgefundenen) Original ediert werden.
Während der mit rund 80 Prozent weitaus größte Teil der Urkunden Philipps an kirchliche, adlige und städtische Empfänger im nordalpinen Regnum ging, überrascht der mit elf Urkunden (= 5 Prozent) auffallend geringe Anteil der Urkundenempfänger aus Reichsitalien. Rund drei Viertel aller ausgefertigten echten und gefälschten Diplome entfallen auf geistliche Institutionen wie Klöster (70 Prozent), Hoch- und Kollegiatstifte sowie die Ritterorden (30 Prozent). Unter den kirchlichen Empfängern dominieren die neuen Reformorden der Zisterzienser und Prämonstratenser, deren religiöse Lebensweise und Organisationsstruktur Philipp offenbar gleichermaßen schätzte und förderte wie seine königlichen Vorfahren Konrad III. und Friedrich Barbarossa.4 Zisterzen wie Neuburg im Elsass, Salem und Tennenbach erhielten drei und mehr Privilegien Philipps, die klösterliche Besitz- und Rechtstitel bestätigten, Tausch- und Gütergeschäfte mit Ministerialen erlaubten und den Königsschutz erneuerten. Die herrscherliche Wertschätzung der Zisterzienser beruhte auf Gegenseitigkeit: Das Generalkapitel der Zisterzienser entsandte im Herbst 1205 eine Äbtedelegation nach Köln, die einen – letztlich erfolglosen – Vorstoß zur friedlichen Beilegung des Thronstreits zwischen Philipp und Otto IV. unternahm.5
In ihrer umfangreichen Einleitung (S. XI–CVII) analysieren die Herausgeberinnen die äußeren und inneren Merkmale der Urkunden Philipps (Beschreibstoff, Schrift, Besiegelung beziehungsweise Diktat, Zeugenreihe, Datierung) und gewähren interessante Einblicke in die Arbeitsweise der königlichen Kanzlei.6 Ihre zahlreichen Einzelbeobachtungen und Ergebnisse gleichen sie stets mit den für die staufische Reichskanzlei des 12. Jahrhunderts vorliegenden Befunden ab und verorten sie im zeitgenössischen Urkundenwesen. Philipp von Schwaben knüpfte in seinem Urkundenwesen ausnahmslos an das seiner staufischen Amtsvorgänger an. Die beachtliche, aber nicht überraschende Kontinuität, in der die Kanzlei Philipps zu der seiner königlichen Vorgänger – und Nachfolger (Otto IV., Friedrich II.) – steht, manifestiert sich vor allem in personeller Hinsicht und in der häufigen Wiederverwendung von Formulierungen aus Vorurkunden Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. Von den insgesamt fünf Notaren Philipps, die die Herausgeberinnen händemäßig unterscheiden, begegnen drei bereits in der Kanzlei Heinrichs VI. Vier von ihnen setzten ihre Tätigkeit nach 1208 unter Otto IV. fort, drei traten nach 1212/13 sogar in die Dienste Friedrichs II. ein.
Der Editionsteil (S. 1–446) weist zwei Besonderheiten auf. Die Herausgeberinnen haben sich dafür entschieden, die gesamte abschriftliche Überlieferung (mittelalterliche und neuzeitliche Transsumpte beziehungsweise Inserte) der Urkunden Philipps zu erfassen und sie für die Kommentierung der einzelnen Texte heranzuziehen. Dies führt zu bemerkenswerten Erkenntnissen über die Wirkung und (neuzeitliche) Rezeption vieler Urkunden Philipps. Zum anderen nutzen sie ihre editorischen Vorbemerkungen für umfangreiche Erläuterungen zu Empfänger, Rechtsinhalt oder Überlieferung der jeweiligen Urkunde7, die sich als wahre Fundgrube an weiterführenden Informationen erweisen. Dass die in den Vorbemerkungen herangezogene Literatur nicht immer den aktuellen Forschungsstand widerspiegelt, fällt angesichts der kaum noch überschaubaren Fülle an Neuerscheinungen nicht weiter ins Gewicht.8
Der reiche Inhalt der Maßstäbe setzenden Edition wird durch ausführliche Namen-, Wort- und Sachregister (S. 449–634), Verzeichnisse der Überlieferung nach Empfängern und nach Lagerorten (sic!) (S. 635–701) sowie der benutzten Quellen und Literatur mustergültig erschlossen. Der Rezensent hofft, dass die Herausgeberinnen schon bald die lang erwartete Edition der Urkunden Ottos IV. folgen lassen!
Anmerkungen:
1 Peter Csendes, Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Macht, Darmstadt 2003.
2 Bernd Schütte, König Philipp von Schwaben. Itinerar, Urkundenvergabe, Hof, Hannover 2002.
3 Philipp von Schwaben. Ein Staufer im Kampf um die Königsherrschaft, Göppingen 2008; Andrea Rzihacek / Renate Spreitzer (Hrsg.), Philipp von Schwaben. Beiträge der internationalen Tagung anlässlich seines 800. Todestages, Wien 2010.
4 Sabine Penth, Kloster- und Ordenspolitik der Staufer als Gegenstand einer vergleichenden Ordensforschung. Das Beispiel der Prämonstratenser, die Vogteiregelungen Friedrich Barbarossas und viele offene Fragen, in: Analecta Praemonstratensia 81 (2005), S. 64–93.
5 Dazu zuletzt Stefanie Mamsch, Kommunikation in der Krise. Könige und Fürsten im deutschen Thronstreit (1198–1218), Münster 2012, S. 269–272.
6 Andrea Rzihacek / Renate Spreitzer, Hanc paginam sigillo nostro iussimus communiri. Siegel und Besiegelungspraxis der Urkunden König Philipps von Schwaben, in: Archiv für Diplomatik 53 (2007), S. 175–203.
7 Insbesondere bei den Urkunden DD Ph. Nr. 31, 41, 64, 82, 88, 141, 156 und 181.
8 Doch fehlen wichtige, anlässlich der Niedersächsischen Landesausstellung über Otto IV. erschienene Beiträge zum deutschen Thronstreit wie: Otto IV. Traum vom welfischen Kaisertum, hrsg. v. Braunschweigischen Landesmuseum, Petersberg 2009. Zur Königserhebung Ottokars von Böhmen 1198 (D Ph. *19) siehe jetzt Martin Wihoda, Die sizilischen Bullen von 1212. Kaiser Friedrichs II. Privilegien für die Přemysliden im Erinnerungsdiskurs, Wien 2012, besonders S. 20–22. Zur Aufnahme der Stadt Straßburg und ihrer Bürger in den königlichen Schutz (D Ph. 106) Yuko Egawa, Stadtherrschaft und Gemeinde in Straßburg vom Beginn des 13. Jahrhunderts bis zum Schwarzen Tod (1349), Trier 2007, S. 31–33 u. 52f. Zum „ducatus orientalis Franciae“ des Bischofs von Würzburg (Vorbemerkung zu D Ph. 120) Jürgen Petersohn, Franken im Mittelalter. Identität und Profil im Spiegel von Bewusstsein und Vorstellung, Ostfildern 2008, S. 167–176.