A. Donges: Die Vereinigte Stahlwerke AG im Nationalsozialismus

Cover
Titel
Die Vereinigte Stahlwerke AG im Nationalsozialismus. Konzernpolitik zwischen Marktwirtschaft und Staatswirtschaft


Autor(en)
Donges, Alexander
Reihe
Familie – Unternehmen – Öffentlichkeit: Thyssen im 20. Jahrhundert 1
Erschienen
Paderborn 2014: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
440 S., 30 Grafiken, 60 Tab.
Preis
€ 49,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Tim Schanetzky, Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Entscheidend für die deutsche Rüstung des Zweiten Weltkrieges war die Munitionsproduktion, die vor allem von der verfügbaren Stahlmenge abhing. Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass die Geschichte der Vereinigte Stahlwerke AG im Dritten Reich – des mit Abstand größten deutschen Stahlproduzenten – in den letzten drei Jahrzehnten weithin unerforscht geblieben ist. Die Mannheimer Dissertation von Alexander Donges ist schon deshalb ein Glücksfall, weil sie in diese Forschungslücke vorstößt. Empirisch orientiert sie sich am ökonomischen Kern des Unternehmens und blickt auf Eigentumsverhältnisse, Corporate Governance, Geschäftsentwicklung und Investitionspolitik.

Obwohl auch der Stahlverein die Weltwirtschaftskrise rasch überwand, war er in den 1930er-Jahren verhältnismäßig lang mit den Nachwehen der Krise und seiner finanziellen Konsolidierung beschäftigt. Über die Gelsenberg Benzin AG beteiligte sich der Montantrust an der Treibstoffsynthese, was seine Liquidität stark in Anspruch nahm. Daneben war das stärkste Wachstum beim Edelstahl und in der Weiterverarbeitung zu verzeichnen, was direkt auf die staatliche Rüstungspolitik zurückzuführen war. Ab 1940 kehrte sich das finanzielle Bild um: Das Unternehmen arbeitete so rentabel, dass sich bald ein Anlagenotstand einstellte – wegen der staatlichen Regulierung waren Investitionen ausschließlich in der Rüstung möglich, und selbst dort entwickelte sich die Zuteilung von Baumaterial zum Engpass. Finanzbeteiligungen oder strategische Unternehmensübernahmen waren für den Stahlverein keine Alternative, weil kaum passende Objekte auf den Markt gelangten.

Mit stark auf die Investitionspolitik fokussiertem Blick hat Alexander Donges eine Studie vorgelegt, die typisch für die „Mannheimer Schule“ ist.1 Deren Arbeiten stellten heraus, dass der NS-Staat in wichtige unternehmerische Handlungsfelder weniger stark eingriff, als gemeinhin angenommen. Dies modifizierte das Bild von der Diktatur, die in der Wirtschaft weniger durch Zwang und offenen Druck, sondern eher über finanzielle Anreize und unternehmerischen Opportunismus zum Ziel gelangte. Fragt man in diesem Stil nach dem Verhältnis von Staat und Privatwirtschaft, stellen die Vereinigten Stahlwerke aus zwei Gründen eine besondere Herausforderung dar: Erstens handelt es sich um einen Konzern, auf den der NS-Staat neun Jahr lang einen direkten Zugriff hatte. Dies erklärt, warum Donges dem Aspekt der Eigentumsrechte durchgängig große Bedeutung zumisst. Zwar wurde die aus der Weltwirtschaftskrise herrührende Staatsbeteiligung 1936 reprivatisiert; aber schon drei Jahre später gelangte erneut eine Sperrminorität in die Hand des preußischen Fiskus, weil Hermann Göring das Vermögen des einstigen Hitler-Förderers Fritz Thyssen einziehen ließ, nachdem dieser ins Ausland geflohen war und den Angriffskrieg offen kritisiert hatte. Zweitens gehörten die Vereinigten Stahlwerke zu den strukturellen Verlierern der staatlichen Investitionslenkung, die vor allem Chemieindustrie und Weiterverarbeitung begünstigte, woran wiederum der schnelle Auf- und Ausbau des Reichswerke-Konzerns wesentlichen Anteil hatte. Er begann ursprünglich als Projekt der Rüstungs- und Autarkiewirtschaft und auf Kosten des Stahlvereins, dessen Erzbesitz bei Salzgitter enteignet wurde. Bald darauf profitierte das Staatsunternehmen besonders vom Raubzug in den besetzten Gebieten. So hieß es in der älteren Literatur beispielsweise, der Stahlverein sei bei der Verteilung des lothringischen Industriebesitzes systematisch benachteiligt worden.

Donges bestätigt nun einerseits das bereits in den 1980er-Jahren gezeichnete Bild, wonach die direkte Kapitalbeteiligung des Fiskus nie eine operative Kontrolle über die Konzernpolitik nach sich zog. Andererseits setzt er alles daran, die Bedeutung direkten staatlichen Zwangs zu relativieren. So arbeitet er überzeugend heraus, dass beim Verkauf der Österreichischen Alpinen Montangesellschaft keineswegs von einer „Quasi-Enteignung“ gesprochen werden könne. Der Verkauf war ebenso frei ausgehandelt wie die spätere Kooperation mit den Reichswerken „Hermann Göring“ beim Bezug von Eisenerz. Auch die Expansion nach Lothringen wird schlüssig interpretiert: Demnach hatten die Lobbyisten des Stahlvereins maßgeblich dazu beigetragen, dass bei der Verteilung bevorzugt die Alteigentümer aus der Zeit vor 1918 zum Zuge kamen. Entsprechend übernahm der Konzern die Treuhandschaft über den früheren lothringischen Stinnes-Besitz; auf den ehemaligen Thyssen-Besitz in Hagendingen hätte nach dieser Logik allenfalls der preußische Fiskus als neuer Eigentümer einen Anspruch erheben können.

Den größten argumentativen Aufwand betreibt Donges bei der Beschäftigung mit der Enteignung der Salzgitter-Erze: Die Konfrontation vom Sommer 1937 gilt gemeinhin als Wendepunkt im Verhältnis zwischen NS-Staat und Privatwirtschaft. Demgegenüber betont Donges, dass der Aufbau des Hüttenwerks in Salzgitter schon seit den späten 1920er-Jahren ein vor allem wehrwirtschaftliches Vorhaben gewesen sei; auch sei die Enteignung in einem rechtsförmigen Verfahren abgelaufen, das so auch in der Weimarer Republik denkbar gewesen wäre; zudem hätten die Vereinigten Stahlwerke durch die Enteignung des minderwertigen Erzvorkommens keinen gravierenden Vermögensschaden erlitten. Dass diese Argumentation nicht überzeugt, hat vor allem mit der strikten Beschränkung auf die ökonomisch-rechtlichen Dimensionen des Verfahrens zu tun, denn an der formellen Rechtmäßigkeit der Enteignung konnte ja nie ein Zweifel bestehen. Bereits seit Ernst Fraenkel ist doch unstrittig, dass man die NS-Herrschaft immer auch als „Normenstaat“ interpretieren muss, weil sie sich auf Gesetze, Verordnungen und formell korrekte Verwaltungsakte stützte. Ganz gleich, ob die vom Fiskus gezahlte Entschädigung angemessen war oder ob sich der Erzbesitz als wirtschaftlich nicht abbauwürdig erweisen sollte – letztlich isoliert Donges die Enteignung von ihrem hochpolitischen Kontext, der im Fraenkelschen Sinne typisch für den „Maßnahmenstaat“ war. Den damals beteiligten Managern, Beamten und Politikern war die symbolische Dimension des Konflikts stets bewusst, und nicht ohne Grund exponierte sich beispielsweise Hjalmar Schacht sofort auf Seiten der Privatwirtschaft, um eine Entscheidung im Machtkampf mit Göring herbeizuführen.

Es wäre wohlfeil, einer Qualifikationsarbeit über einen derart uferlosen Gegenstand all das vorzuhalten, was sie nicht berücksichtigt. Natürlich hätte man gern mehr über die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb des Konzerns erfahren. Doch Donges hat sich mit guten Gründen für ein stringentes Untersuchungsprogramm entschieden und dieses mit großer Konsequenz umgesetzt. Ironischerweise ist er der älteren Forschung darin nicht ganz unähnlich. Mitte der 1980er-Jahre führte Gerhard Mollin die Entwicklungsdynamik der Branche noch auf den Machtkampf zwischen etablierten Konzernen und einem expansiven Sektor der nationalsozialistischen „Befehlswirtschaft“ zurück.2 Demnach hatten sich die Vereinigten Stahlwerke gewissermaßen in ihr Schicksal zu fügen, und letztlich war alles eine Frage der politischen Macht. Demgegenüber zeichnet Donges die Vereinigten Stahlwerke nun als rational agierende Maschine, die auf finanzielle und regulatorische Anreize die aus betriebswirtschaftlicher Sicht jeweils richtigen und damit auch aus heutiger Sicht plausiblen Reaktionen vollzog. Wie sie zu diesen Entscheidungen gelangte, wird zwar empirisch selten thematisiert; im Kern ist jetzt aber alles eine Frage rationalen ökonomischen Kalküls.

Donges schildert in einer kontrafaktischen Überlegung höchst plausibel, wie sich der Stahlverein ohne das Dritte Reich und ohne den Zweiten Weltkrieg entwickelt haben könnte: Mangels Subventionen wäre die Kohlechemie wohl niemals eine Option gewesen, sondern eher die technische Rationalisierung des Steinkohlebergbaus. Auch hätte man gewiss weit weniger in den Verarbeitungssektor expandiert, sich stattdessen verstärkt um das Kerngeschäft gekümmert und die Hütten- und Stahlwerke modernisiert. Von diesem unterstellten Normalweg wich das Unternehmen im Nationalsozialismus deutlich ab. Nach der Lektüre dieser wichtigen Studie bleibt es eine offene Frage, in welchem Maße diese Abweichung auf Formen staatlicher Lenkung – sei es direkter, sei es eher indirekter Natur – zurückzuführen sind, die gewissermaßen von außen auf das Unternehmen einwirkten, und wie weit zugleich von einer schleichenden Inkorporierung der vom NS-Staat vorgegebenen politischen Ziele durch das Unternehmen auszugehen ist. Damit ist genau jene analytische Grauzone markiert, in der die Perspektive betriebswirtschaftlicher Rationalität nicht weiterführt und in der es notgedrungen um Macht, Weltanschauung und um politische Kontakte, auch um Personen und ihre Erfahrungen gehen muss.

Anmerkungen:
1 Vgl. zuletzt Jonas Scherner, Die Logik der Industriepolitik im Dritten Reich. Die Investitionen in die Autarkie- und Rüstungsindustrie und ihre staatliche Förderung, Stuttgart 2008.
2 Gerhard Th. Mollin, Montankonzerne und „Drittes Reich“. Der Gegensatz zwischen Monopolindustrie und Befehlswirtschaft in der deutschen Rüstung und Expansion 1936–1944, Göttingen 1988.

Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension