E. Kraus: Das Deutsche Jugendherbergswerk

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Titel
Das Deutsche Jugendherbergswerk 1909–1933. Programm – Personen – Gleichschaltung


Autor(en)
Kraus, Eva
Erschienen
Berlin 2013: Pro Business
Anzahl Seiten
450 S.
Preis
€ 19,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Ulrich Linse, Fakultät 13, Hochschule für angewandte Wissenschaften München

Eine nachträgliche Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Deutschen Jugenherbergswerk ist diese 2011 bei der Universität Paderborn unter etwas anderem Titel eingereichte Dissertation von Eva Kraus wohl nicht1, denn zum Feiern bot ihre Themenstellung auch wenig Anlass.2 In der Einleitung setzt die Verfasserin nämlich bereits einen deutlich kritischen Akzent ihres Untersuchungsziels: Im Zentrum stehe die Frage nach den Ursachen von Selbstgleichschaltung und nachfolgender Fremdgleichschaltung des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) im Jahre 1933. Daraus möchte die Verfasserin ableiten, „ob dem DJH und seinen führenden Funktionären aus ihrem Verhalten während des Jahres 1933 […] eine Mitverantwortung für die Etablierung der nationalsozialistischen Diktatur anzulasten ist“ (S. 308).

Aus dieser Fragestellung erklärt sich auch die Tatsache, dass sich das letzte Drittel des klar und übersichtlich gegliederten Textes ausführlich mit dem Prozess der Gleichschaltung des DJH befasst. Die jeweils ebenso umfangreichen beiden vorausgehenden Abschnitte beschäftigen sich einmal mit der Entwicklung der Jugendherbergsidee bei dessen Gründer Richard Schirrmann und seinen Ideengebern (u.a. waren das der „Rembrandt-Deutsche“ Julius Langbehn, der Bodenreformer Adolf Damaschke oder der deutsch-religiöse „Volkserzieher“ Wilhelm Schwaner), der folgende Teil dann mit der Geschichte des Jugendherbergsverband von 1909 bis 1933 mit besonderer Berücksichtigung der Wirkung des Übergangs vom Kaiserreich zur Weimarer Demokratie auf den Verband, seine Zielsetzungen ebenso wie seine konkrete Arbeit betreffend.

Eva Kraus sieht die Wurzeln von Schirrmanns Jugendherbergsidee in den um 1900 virulenten Bestrebungen von Lebensreform einschließlich Reformpädagogik und Jugendbewegung.3 Dem Volksschullehrer Schirrmann ging es aber nicht um die praktische Erleichterung des Heimatwanderns der bereits in der bürgerlichen Jugendbewegung organisierten Gymnasiasten, sondern um die Öffnung des Jugendwanderns für die bisher vom Wandervogel noch nicht erfassten Volksschüler durch Bereitstellung geeigneter Herbergen („Volksschülerherbergen“), da sich behelfsmäßige Strohlager in Schulräumen oder beim Bauern als unzureichende Lösung der Übernachtungsfrage während der Wanderungen erwiesen hatten. 1912 (offizielle Einweihung 1914) entstand in den Räumen der wiederhergestellten Burg Altena im Sauerland die erste ständige Jugendherberge („Jugendburg“) mit Schirrmann als „Herbergsvater“. Zurecht schreibt Kraus, dass trotz Schirrmanns Rückgriff auf das Wander-Ideal des Wandervogels das Jugendherbergswerk keine autonom-jugendbewegte, sondern eine von (meist männlichen) Erwachsenen geleitete jugendpflegerische Einrichtung war.

Die politische Ausrichtung Schirrmanns sei zunächst liberal gewesen, verbunden mit der Einsicht in die Notwendigkeit sozialer Reformen als Voraussetzung völkischer Wiedergeburt. Denn der ostpreußische Dorfschullehrersohn Schirrmann kannte als Volksschullehrer nicht nur die Probleme seiner gutsherrlich geprägten Heimat, sondern bald auch das proletarische Kinderelend in den Industriestädten des Ruhrgebiets aus eigener Erfahrung. In den ersten Jahren der Weimarer Zeit habe er sich als Mitglied der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) für das demokratisch-republikanische System eingesetzt (DDP-Stadtverordneter 1919–1924), aber mit der Krise der Weimarer Republik habe sich seit Mitte der 1920er-Jahre sein „liberaler Nationalismus“ zu einem „völkischen Nationalismus“ radikalisiert. Dem Gründer und Vorsitzenden des DJH Schirrmann stand sein Freund Wilhelm Münker seit 1912 als ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes zur Seite (als Fabrikant war Münker finanziell unabhängig). Er war ausgebildet als Industriekaufmann und eine Zeit lang Unternehmensleiter, und auch er Anhänger der DDP. „Zusammengebracht hatte die beiden Männer ein gemeinsames Ziel, der Aufbau des Jugendherbergswerks zur Förderung von Heimatliebe, Volks- und Wehrkraft“ (S. 218).

Eine gesellschaftliche oder politische Alternativ-Organisation sei also der DJH weder in der wilhelminischen noch in der Weimarer Zeit gewesen. Vielmehr konnte der Verband aufgrund seiner Übereinstimmung mit den jeweils vorherrschenden nationalen Strömungen die Unterstützung von Staat und Gesellschaft gewinnen und dadurch als Verband gedeihen und seinen Mitgliedern ein reichsweit ausgespanntes und wachsendes Jugendherbergsnetz zur Verfügung stellen, darüber hinaus auch auslandsdeutsche Jugendherbergsverbände und Herbergsgäste unterstützen. Der Verband betonte dabei seine politische und konfessionelle Neutralität, um so gerade in der zerrissenen Weimarer Republik die Unterstützung aller weltanschaulicher Lager zu erhalten und die mehrfach angedrohte Konkurrenz-Gründung eines Gegenherbergsverbandes zu verhindern. In Wirklichkeit sei eine Einseitigkeit der weltanschaulichen Ausrichtung freilich „sowohl durch die mit dem Jugendherbergsgedanken verknüpften nationalistischen Motive als auch durch die nationalistische Anschauung des Verbandsgründers und seiner Mitstreiter faktisch gegeben“ (S. 138) gewesen (nur die Kommunistische Jugend sei ab 1932 tatsächlich dem Verband fern geblieben). Den neuen Gegebenheiten der Weimarer Republik habe man 1919 dadurch Rechnung getragen, dass in den Vorstand des Verbands ein Vertreter der Sozialdemokratie (Heinrich Schulz, u.a. Mitglied des zentralen Parteivorstandes der SPD, Vorsitzender der Sozialistischen Arbeiterjugend und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer) und eine Frau (Dr. Hertha Siemering, mit wichtigen Funktionen im Bereich der Volkswohlfahrt, insbesondere die Jugendpflege und Jugendfürsorge betreffend) aufgenommen wurden. Beide Personen waren auch als Vertreter einflussreicher Behörden Verbindungsbrücken zum Weimarer Staat und seinen finanziellen Ressourcen (Schulz als Staatssekretär im Reichsinnenministerium, Abteilung Schule und Bildung, Siemering als wissenschaftliche Hilfsreferentin im Preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt, dann im dortigen Arbeitsministerium). Trotz der „Alibi-Sozialdemokraten“ in den diversen Vorständen und der Betonung der politischen Neutralität des Jugendherbergswerks meint Kraus: „Auffällig bleibt aber das starke Gewicht der bürgerlich-nationalistischen 'Fraktion' im DJH-Vorstand während der gesamten Weimarer Republik“ (S. 142f.). Schirrmanns Ziel sei es dabei immer gewesen „ein einheitliches Jugendherbergswerk für alle Jugendlichen ,ohne Unterschied‘ als Beitrag zur ,Volksgemeinschaft und Volksbefriedigung‘“(S. 137) zu schaffen.

Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung interessiert sich Kraus insbesondere für die Haltung des DJH zum Judentum und die Rolle jüdischer DJH-Funktionäre (S. 150–156). Es gab einige wenige Juden im DJH, offener oder grundsätzlicher Antisemitismus sei nicht festzustellen. „Wenn die Verbandsspitze auf antisemitische Bedenken Rücksicht nahm, geschah dies eher aus opportunistischen Beweggründen denn aus eigener judenfeindlicher Einstellung“ (S. 155). Auch im Umgang mit jüdischen Funktionären oder Geldgebern zeige sich, „dass die Verbandsführung des Jugendherbergswerks darum bemüht war, den Verband programmatisch nicht zu eindeutig zu positionieren und sich nach vielen Seiten anzupassen, um auf diese Weise eine möglichst breite Unterstützung für das eigene Anliegen zu gewinnen“ (S. 156).

Die Führungspersonen des DJH gingen zunächst davon aus, dass sich auch die Zielsetzungen der Nationalsozialisten mit ihren eigenen „nationalen“ deckten und suchten deshalb 1933 Kooperationsbereitschaft gegenüber dem NS-Regime zu signalisieren. Tatsächlich habe dies nichts anderes als Selbstgleichschaltung bedeutet, u.a. durch Entfernen der seit 1919 aufgenommenen sozialdemokratischen und wenigen jüdischen Funktionäre aus ihren Ämtern im Verband, um dadurch die Verbandsführung in den bisherigen Händen behalten zu können. Dieses Ziel verfolgte der DJH auch noch, als im April 1933 der Reichsjugendführer Baldur von Schirach im „Kössener Abkommen“ (S. 9) Erster Vorsitzender des Verbands wurde und Schirrmann – inzwischen HJ-Mitglied geworden – auf den Ehrenvorsitz verdrängte. Des weiteren bestimmte dieses „Abkommen“: „Die Marxisten scheiden aus Vorstand und Verwaltungsausschuss sowie aus den Gauleitungen usw. aus. Weiter sind Herbergseltern, die sich gegen die neue Staatsform wandten, zu ersetzen.“ Die Zusammenarbeit der alten DJH-Funktionäre mit den neuen Führern der Hitler-Jugend wurde von Seiten des DJH nicht in Frage gestellt; der DJH konnte auf diese Weise trotz Gleichschaltung wenigstens bis in den Zweiten Weltkrieg seine eigene organisatorische (nicht politische) Existenz erhalten, wenn auch die HJ bald das alleinige Sagen im Verband hatte.

Das Fazit von Eva Kraus ist eine politisch-moralische Verurteilung4 der DJH-Funktionäre: „Als Gegner des Nationalsozialismus kann der Deutsche Jugendherbergsverband […] nicht gelten“ (S. 310). Schirmann und Münker – seit Anfang der 1930er-Jahre war ihre Handlungsfähigkeit auch durch ein persönliches Zerwürfnis geschwächt – sei es nur um die optimale Förderung des Jugendwanderns und Ausbau des Herbergswesens gegangen, und ihre Kritik an von Schirach und anderen HJ-Führern habe allein dem Umstand gegolten, dass diese keine lebensreformerischen Ideale verkörperten, dem Wandergedanken ablehnend gegenüber standen und die Liebe zur Natur nicht förderten: „Kritik an den politischen Zielen der Nationalsozialisten, an der Ausgrenzung und Verfolgung und am Mord politisch Andersdenkender und Juden, die auch im Frühjahr 1933 schon offenkundig waren, übten Münker und Schirrmann weder 1933 noch nach 1945“ (S. 301). Zwar sei ab 1933 der Konflikt zwischen den alten Funktionären der DJH – der „Frontkämpfergeneration“ – und den jungen HJ-Führern mit ihrer militärisch-harten Haltung – der „Kriegskindergeneration“ – unübersehbar, aber, so Kraus: „Dies enthebt diese nationalistisch denkenden Deutschen, zu denen auch die Mehrheit der führenden Funktionäre des Deutschen Jugendherbergsverbandes zählte, aber nicht der Verantwortung, durch ihre aus unterschiedlichen ideologischen wie opportunistischen Motiven gespeiste Bereitschaft, mit den Nationalsozialisten zusammenzuarbeiten, deren Terror-Regime in seinen Anfängen mit ermöglicht und gefestigt zu haben. Die Tatsache, dass viele DJH-Funktionäre ihre Posten verloren und von der HJ aus dem Verband gejagt wurden, macht sie zwar vielleicht zu Opfern, aber nicht automatisch zu Gegnern des Regimes. Die Kritik der DJH-Führungsriege an den HJ-Führern war nicht Ausdruck ihres ethischen Empfindens, sondern zeugte von ihrer Frustration, im neuen, auch von ihnen ersehnten Staat nicht nur keinen Platz mehr zu haben, sondern diesen überdies an junge Männer abgeben zu müssen, die sie selbst für unfähig und unwürdig hielten“ (S. 306f.).

Freilich bieten die Einzelausführungen von Kraus selbst doch ein differenzierteres Bild: Der seit 1933 im deutschen DJH von den Nationalsozialisten kalt gestellte Schirrmann, seit 1932 bis 1937 Vorsitzender der Internationalen Gemeinschaft für Jugendherbergen, verlegte ab 1934/35 seine Aktivitäten auf diese internationale Ebene und kooperierte u.a. mit dem amerikanischen Herbergswerk (Vortragsreisen ins Ausland, u.a. 1936 nach den USA; Organisation mehrwöchiger Radtouren für jungen Amerikaner durch Deutschland und Nachbarstaaten), bis ihm 1937 die Gestapo den Reisepass entzog und er sich gezwungen sah, sich ganz aus dem Jugendherbergswerk zurückzuziehen. Die Tatsache, dass er daraufhin zwischen 1938 und 1945 mehrere Beitrittsgesuche an die NSDAP richtete, welche diese jedoch ablehnte, kann man ebenso zu Ungunsten wie zu Gunsten Schirrmanns werten.5

Der bisherige Geschäftsführer Münker, neben Schirrmann der zweitwichtigste Mann des Verbands, wurde im „Kössener Abkommen“ „dringend gebeten“, seine Tätigkeit beizubehalten, „behält sich aber Handlungsfreiheit vor“ (so der dortige Wortlaut). Auch das kann man, wie Eva Kraus, gegen ihn wenden, habe er doch damit die Möglichkeit einer Fortführung seines Amtes auch unter der neuen nationalsozialistischen Führung nicht ausgeschlossen. Fakt ist aber, dass er im Sommer/Herbst 1937 seinen Abschied vom DJH nahm, sich nun ehrenamtlich im Heimatschutz engagierte, sich aber in kritischen Denkschriften zu Fehlentwicklungen im DJH an Schirach wandte.
Schirrmann und Münkler waren jedenfalls durch die nationalsozialistische Gleichschaltung des DJH, ganz gegen ihren Willen, aus der aktiven Verbandsarbeit hinausgedrängt worden und mussten sich so auf eine – nicht unkritische – Beobachterrolle zurückziehen.

Nach dem Ende des Krieges und des Nationalsozialismus standen die beiden über Siebzigjährigen wieder für einen „Neu-Anfang“ zur Verfügung: Schirrmann wurde von 1945–1949 Präsident des DJH-Hauptverbandes, Münker von 1945–1948 ehrenamtlicher Hauptgeschäftsführer des DJH-Hauptverbandes.

Anmerkungen:
1 Eva Kraus, Das Deutsche Jugendherbergswerk und seine Gleichschaltung durch die Hitlerjugend (1909–1933), Paderborn 2011. Identische Online-Ausgabe auf <http://digital.ub.uni-paderborn.de/urn/urn:nbn:de:hbz:466:2-10294> (29.07.2015).
2 Kraus dankt im Vorwort „allen voran Otto Wirthensohn, dem früheren Präsidenten des bayerischen, deutschen und internationalen Jugendherbergswerks, der mich auf das Thema gebracht hat, die Arbeit Korrektur gelesen und mir stets den Rücken gestärkt hat“ (S. 7). Sie rühmt auch die zum 100. Gründungsjubiläum zu Tage getretene „erfreuliche Entwicklung, da der DJH-Hauptverband auf Veranlassung des früheren DJH-Präsidenten Otto Wirthensohn einen Wissenschaftlichen Beirat unter Vorsitz von Professor Jürgen Reulecke initiierte, der neben dem erwähnten Sammelband auch eine international besetzte Tagung zur Geschichte des Jugendherbergswesens veranstaltete“ (S. 14f., Anm. 14). Bei dem genannten Sammelband handelt es sich um die von Jürgen Reulecke / Barbara Stambolis hrsg. Festschrift: 100 Jahre Jugendherbergen 1909–2009. Anfänge – Wandlungen – Rück- und Ausblicke, Essen 2009. Eva Kraus hat darin zwei Abschnitte verfasst: Jugendherbergswerk und Nationalsozialismus (S.175–185); Der Werdegang führender DJH-Funktionäre in der NS-Zeit (S. 187–193). Das letztere Thema hat sie dann in der hier besprochenen Studie erweitert in einem umfangreicheren Anhang „Kurzbiographien DJH-Funktionäre und -Mitarbeiter“ (S. 351–394).
3 Nach Hinrich Jantzen, Namen und Werke. Biographien und Beiträge zur Soziologie der Jugendbewegung, Bd. 1, Frankfurt am Main 1972, S. 255, war Schirrmann Mitglied des Altwandervogels und des Wandervogels E.V., nach Kraus gehörte er nach der Kriegsteilnahme dem Kronacher Bund der alten Wandervögel e.V. an. Der Kronacher Bund wurde 1920 im fränkischen Kronach als Sammelorganisation der Wandervogelsoldaten gegründet und erstrebte die Umsetzung der Wandervogelideale ins praktische berufliche und soziale Leben.
4 Man kann diese Strenge einer Nachgeborenen vielleicht verstehen, wenn man etwa in den Schirrmann gewidmeten Seiten in Jantzen, Namen, S. 256, liest: „Widerstandstätigkeit: Verweigerung der Übergabe seiner Jugendburgen an die Partei des Nationalsozialismus.“ Kraus führt den Eintrag über Schirrmann in Jantzen, Namen, nicht im Literaturverzeichnis auf.
5 Ein Grund für Schirrmanns entsprechende Bemühungen mag in dem bei Jantzen, Namen, S. 256, angegebenen Sachverhalt gelegen haben: „[…] da nicht Mitglied der NSDAP Vertreibung durch die Partei von Burg Altena, 1937“. Allerdings liest man bei Jantzen, Namen, S. 259, auch: „1944, 15. Mai: Die Burg Altena erlebte nach langer Schmach einen Ehrentag. Zum siebzigsten Geburtstag von R. Schirrmann fand inmitten namhafter Herbergsfreunde eine denkwürdige Feier statt, auf der vor aller Öffentlichkeit in Rede und Presse seine Ehre wiederhergestellt wurde.“

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