P. Blaudeau u.a. (Hrsg.): L’historiographie tardo-antique

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Title
L’historiographie tardo-antique et la transmission des savoirs.


Editor(s)
Blaudeau, Philippe; Van Nuffelen, Peter
Series
Millennium-Studien / Millennium Studies 55
Published
Berlin 2015: de Gruyter
Extent
XI, 380 S.
Price
€ 109,95
Reviewed for H-Soz-Kult by
Raphael Brendel, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München

Der vorliegende Band zur spätantiken Historiographie enthält die sechzehn Beiträge eines Kolloquiums in Angers vom 31. Mai bis zum 1. Juni 2012 sowie zwei einführende Beiträge der Herausgeber Philippe Blaudeau und Peter Van Nuffelen, die eine breite Palette von Themen der griechischen, lateinischen und syrischen Historiographie, sowohl der Profan- als auch der Kirchengeschichtsschreibung betrachten. Elf der Aufsätze sowie die Einleitung von Blaudeau sind in französischer, zwei in deutscher, einer und die Einleitung von Van Nuffelen in englischer sowie jeweils einer in italienischer und spanischer Sprache gehalten.

Blaudeaus Einführung (S. 1–9) dient der Erläuterung der Hintergründe des Bandes und der Skizzierung der Forschungsgeschichte. Die Einleitung von Van Nuffelen (S. 11–20) verweist darauf, dass der Band „seeks to understand late ancient historiography within its cultural context“ (S. 11). Er nennt als Gründe für das Fehlen einer ausreichenden Behandlung der spätantiken Historiographie die Komplexität der Überlieferung (vor allem bei fragmentarisch erhaltenen Werken), zumal stellenweise die philologische Grundlagenarbeit fehlt, sowie das begrenzte Interesse maßgeblicher Spätantikeforscher an der Historiographie als solcher. Drei Faktoren seien zum besseren Verständnis zu berücksichtigen: die Kultur der Rhetorik, da viele Geschichtswerke in Vortragsform vermittelt wurden und den Rhetorikschulen eine wichtige Rolle bei der Vermittlung und Kanonisierung von Texten zuzuschreiben ist, weiterhin die Mechanismen der Informationsvermittlung in Form der Nutzung von Archiven, Dokumentsammlungen und Bibliotheken durch die spätantiken Historiker sowie zuletzt die Tatsache, dass Historiographie nicht nur Informationen vermittelt, sondern ein Anliegen hat, für das sie die Geschehnisse der Vergangenheit als Argument heranzieht.

Dominic Moreau (S. 23–53) bietet eine Zusammenstellung der von Eusebios von Caesarea bis Liberatus von Karthago zitierten päpstlichen Dokumente. Die aus vielfältigen Gründen stattfindende Heranziehung dieser Akten bezeuge eine grundsätzliche Anerkennung der Autorität des römischen Bischofs, wenngleich auch Kritik (im westlichen wie im östlichen Reichsteil) festzustellen sei. Andy Hilkens (S. 55–81) behandelt mit der Chronik des Andronicus und ihrem Einfluss auf die von einem Anonymus verfasste syrischen Chronik von 1234 für die Ereignisse vor Abraham ein für den Althistoriker nicht ganz alltägliches Thema. Die Chronik des Andronicus ist ein nur in Form späterer Zitate überliefertes Werk aus justinianischer Zeit, das wohl in syrischer Sprache gehalten war und von der Schöpfung bis mindestens in das Jahr 334/35 reichte. Hilkens zeigt, dass Andronicus die Hauptquelle des Anonymus für den diskutierten Zeitabschnitt bildete, dieser aber auch auf andere Texte (etwa jüdische und syrische Apokryphen) zurückgriff.

Alberto Camplani (S. 85–119) bietet eine Analyse einiger nicht erhaltener Kirchengeschichtswerke alexandrinischer Herkunft (mehrere Anonymi und das Werk des Timotheus Aelurus), die ihn zu dem Schluss führen, dass der Gedanke einer politischen und religiösen Sonderstellung Alexandrias erhalten blieb, sich gleichzeitig aber neue Möglichkeiten der Darstellung alexandrinischer Geschichte durch das Auftreten neuer Heldenfiguren wie Bischof Kyrill bildeten. Geoffrey Greatrex (S. 121–142) untersucht die nur in Auszügen erhaltene Kirchengeschichte des Theodoros Anagnostes, welche die Jahre von 439 bis 518 abdeckt. Neben einer eingehenden Analyse der Struktur des Textes und einem Vergleich mit ähnlichen zeitgenössischen Kompilationen (Pseudo-Zacharias) weist Greatrex auf die Bedeutung des Epitomators hin, der gelegentlich das Werk des Theodoros um zusätzliche Notizen erweiterte. Ramon Teja (S. 145–151) bietet einen kurzen Überblick zur Debatte über die Echtheit und Zuverlässigkeit der Vita Porphyrii des Marcus Diaconus und wiederholt seine Ansicht, dass der Text als echt und als relevante Quelle für das späte 4. Jahrhundert anzusehen sei. Giusto Traina (S. 153–164) demonstriert vor allem am Beispiel des Moses von Chorene die Quellenbenutzung und Traditionsbildung in der frühen armenischen Historiographie.

Thomas Deswarte (S. 165–187) untersucht die Historia Wambae des Julian von Toledo, welche das einzige literarische Zeugnis für die Revolte in Gallien (672–673) und die einzige zeitgenössische historiographische Quelle aus dem Westgotenreich darstellt. Deswarte datiert die Schrift zwischen 681 und 690, eher nach 683, sie sei somit mit einem klaren Abstand zu den Ereignissen geschrieben. Das Werk verfolge ein didaktisches Ziel mit der Erziehung der jungen Adligen zur Loyalität gegenüber dem König. Zudem werden auf Basis des Klauselrhythmus einige Textverbesserungen geboten und die antiken Vorbilder der Historia Wambae untersucht.

Doris Meyer (S. 191–207) analysiert die Verbindung von wissenschaftlichen Debatten und dem historischen Diskurs bei Philostorgios. Sie zeigt, dass Philostorgios einen schöpferischen göttlichen Willen sowohl in der Natur als auch in der Geschichte erkennt und die naturwissenschaftlichen Beiträge älterer Autoren trotz vereinzelter Polemik mit diesem Konzept in Einklang zu bringen versucht. Umberto Roberto (S. 209–225) stellt die Werke des Malalas und des Johannes Antiochenus vor und arbeitet deren Besonderheiten im Rahmen ihres Genres heraus. Bei Malalas falle die Vielzahl an notierten Orakeln, Prophezeiungen und ähnlichen Phänomenen auf; die ausführliche Berücksichtigung der Republik bei Johannes Antiochenus sei in dessen Geschichtsbild begründet, das den Aufstieg des Augustus im Gegensatz zur übrigen christlichen Tradition als negatives Ereignis und den Beginn des Verlustes der republikanischen Freiheit ansehe.

Bruno Bleckmann (S. 227–245) vergleicht die Philostorgios-Exzerpte des Photios in der Bibliothek und dem gesonderten Auszug (Epitome). Auf Basis der Angaben der Bibliothek kann er herausarbeiten, dass Photios sich für wenig bekannte bzw. schwer zu erhaltende Werke interessiert (und somit gerade nicht seine Privatbibliothek exzerpiert). Bestätigt wird dieser Befund durch die Epitome, die ebenfalls einen heterodoxen Autor wählt, die darin enthaltene Profangeschichte sowie geographische Darstellungen und medizingeschichtliche Details berücksichtigt und auch Kritik an Philostorgios einbaut. Mit Ausnahme von einzelnen Abweichungen bei sachlichen Details, die aber auch innerhalb der Bibliothek feststellbar seien, ließen sich in der Vorgehensweise keine Unterschiede zwischen der Bibliothek und der Epitome ausmachen.

Edith Parmentier und Francesca Prometea Barone (S. 249–258) gehen den Spuren der Tradition zum Tod des Herodes nach: Flavius Josephus kombiniert Anklänge an den Tod Antiochos’ IV. mit biblischen Motiven; Eusebios und Johannes Chrysostomos deuten die Begründung auf den biblischen Kindermord um; die Matthäus-Interpretation des Pseudo-Athanasius nennt den Kindermord als Grund für nur einen Teil der Krankheitssymptome des Herodes. Patricia Gaillard-Seux (S. 259–281) untersucht vor allem die Darstellung des (fiktiven und unter Aurelian eingeordneten) Usurpators Firmus in der Historia Augusta. Den angegebenen Herkunftsort Seleukia identifiziert sie mit dem isaurischen Seleukia, dies sei mit dem Ziel einer Assoziation von Räuberunwesen erfunden. Ähnliche Formulierungen in der Historia Augusta bei der Angleichung des Firmus an die mythische Gestalt Typhon und bei Synesios im Rahmen seiner Beschreibungen der Ereignisse in Konstantinopel um 400 führen Gaillard-Seux zu dem Schluss, dass dem Autor der Historia Augusta das Werk des Synesios de providentia bekannt war und dieser seine Vitensammlung somit nach 400 und möglicherweise in Konstantinopel verfasste. Die längst erkannte Bedeutung der Stadt Rom in der Historia Augusta macht allerdings einen in Rom schreibenden und über die Ereignisse in Konstantinopel informierten Autor wahrscheinlicher.

Olivier Huck (S. 283–317) erörtert die Gesetzgebung Konstantins in der Darstellung des Sozomenos. Durch einen Vergleich mit dem Bericht des Eusebios zeigt er, dass letzterer die Gesetzgebung Konstantins aus allgemeinen Gründen wie ihrer Gerechtigkeit, nicht aber auf Grund ihres besonderen christlichen Charakters lobt, dieser Aspekt trete erst bei Sozomenos auf. Huck führt dies auf drei Momente zurück: Der juristische Hintergrund des Sozomenos begründet das allgemeine Interesse an der Thematik. Weiterhin möchte Sozomenos eine Gegendarstellung zu den heidnischen Berichten über eine aus opportunistischen Motiven vollzogene Bekehrung Konstantins bieten. Zuletzt ist dieses Motiv in den zeitgeschichtlichen Kontext der Kirchengeschichte des Sozomenos einzuordnen, da zeitgleich der Codex Theodosianus publiziert wurde, mit dem das Ziel verfolgt worden sei, Konstantin als den ersten und Theodosius II. als den letzten großen Gesetzgeber darzustellen. Zwei Aspekte stehen dieser insgesamt plausiblen Deutung etwas entgegen: Hucks Argument, Sozomenos schreibe auf Grund seiner Darstellungsabsicht Konstantin unhistorische Maßnahmen zu, namentlich die Abschaffung der Kreuzigungsstrafe (in HE 1,8,13; S. 305), wird dadurch entkräftet, dass auch der früher schreibende heidnische Autor Aurelius Victor dies behauptet (Caes. 41,4). Zudem dürfte Huck (S. 312) zu viel Bedeutung in die wohl primär aus pragmatischen Gründen vollzogene chronologische Anordnung der Gesetze im Codex Theodosianus hineininterpretieren.

Eckhard Wirbelauer (S. 319–332) zeichnet die Entwicklungslinien nach, die ab dem 5. Jahrhundert zu einem größeren Interesse am Bischof Silvester führten; trotz des Fehlens zeitgenössischer Dokumente erzeugte es eine ausführliche und variantenreiche (wenngleich historisch unzuverlässige) Tradition. Timo Stickler (S. 333–347) nutzt die Angaben über Constantius III. bei Olympiodor als Weg, um zu einem besseren Verständnis von dessen Geschichtswerk zu gelangen. Aus der Kritik an Constantius folgert er, dass die Publikation während des Konfliktes zwischen den Reichsteilen und somit spätestens 437/38 erfolgt ist; die optimistische Darstellung im Rahmen des Sieges über den Usurpator Johannes deute auf eine Datierung zwischen 425 und 427 hin. Diese Kontextualisierung des Werkes lege es zudem nahe, dass Olympiodoros als Autor erheblich oströmischer eingestellt sei, als die Exzerpte des Photios dies vermuten lassen.

Im letzten Beitrag unterzieht Avshalom Laniado (S. 349–369) die Revolte des Vitalianus einer neuen Überprüfung und gelangt zu dem Schluss, dass dieser kein hoher Militär, sondern ein Kommandant niedrigeren Ranges oder ein einfacher phoideratos gewesen sei; der als Begründung für den Aufstand dienende Entzug der phoideratikoi annonai betreffe nicht die gesamte Truppe des Vitalianus, es handele sich vielmehr um eine lediglich auf ihn bezogene Strafmaßnahme. Der Registerteil des Bandes (S. 371–380) umfasst antike und moderne Namen; antike Quellenbelege bleiben unberücksichtigt. Druckfehler sind erfreulich selten zu finden.1

Der Band ist in dreifacher Hinsicht von Wert: erstens aufgrund der Einzelstudien, die für die Erforschung der behandelten Autoren von Interesse sind; zweitens bietet er eine Reihe von Wegen, sich der (spät)antiken Historiographie im Allgemeinen anzunähern; drittens werden vielbehandelte Autoren wie Ammianus Marcellinus oder Prokopios weitgehend ausgeklammert und hingegen Werke berücksichtigt, die den meisten Althistorikern nur wenig bekannt sein dürften (wie Theodoros Anagnostes) oder ohnehin nur Spezialisten begegnen (wie Julian von Toledo oder die bis zum Jahr 1234 reichende anonyme syrische Chronik). Insgesamt liegt damit eine zu begrüßende (wenngleich preislich sehr teure) Ergänzung der Forschungen zur spätantiken Historiographie vor.

Anmerkung:
1 Zu notieren war lediglich: S. 146 „an“ (richtig „and“); S. 149 „Fälchsung“; S. 242 fehlt der Inhalt von Anm. 79; S. 273, Anm. 104 und S. 278 „Seek“ (richtig „Seeck“); S. 276 „Gerhards“ (richtig „Gerhard“).

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