Titel
Das Preussische Herrenhaus. Adel und Bürgertum in der ersten Kammer des Landtags 1854-1918


Autor(en)
Spenkuch, Hartwin
Reihe
Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 110
Erschienen
Duesseldorf 1998: Droste Verlag
Anzahl Seiten
651 S.
Preis
€ 75,70
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Martin Kohlrausch, Department of History and Civilization / Badia Fiesolana, The European University Institute

Aus der Rueckschau des Jahres 1919 berichtet Walther Rathenau eine zehn Jahre zurueckliegende Episode. Im Zugabteil mit rheinischen Industriellen sei das Gespraech - aeusserst kritisch - auf den Kaiser gekommen. Die Gespraechspartner erklaerten uebereinstimmend, zu offener Kritik am Monarchen bereit zu sein, worauf Rathenau konterte: "Sie irren. Keiner wuerde unterschreiben. Die Aussicht auf das Herrenhaus und den Adel waere zu Ende." Niemand, so Rathenau, habe widersprochen.(1)

Wie problemlos sich gerade Teile der Creme des wilhelminischen Buergertums - auch deren dezidiert liberaler Teil - nicht zuletzt durch mannigfaltige Auszeichnungen mit dem kaiserlichen Deutschland arrangierte, ist eines der wichtigsten Ergebnisse der ersten umfassenden Darstellung der Geschichte des preussischen Herrenhauses, die jetzt Hartwin Spenkuch vorgelegt hat. Der Autor greift in seiner Studie auf juengere Ergebnisse der historischen Elitenforschung (W. Mosse, D. Augustine, H. Berghoff) zurueck, um die altbekannte Feudalisierungsthese fuer das Beispiel Preussen zu ueberpruefen und schliesslich nach der Entwicklung einer 'composite elite' aus Adel und Buergertum zu fragen.(2)

Selten wurde so detailreich ein Begegnungsraum buergerlicher und adliger Fuehrungsgruppen im wilhelminischen Kaiserreich vermessen und interpretiert. Darueber hinaus gelingt dem Autor eine ganz wesentliche Neuinterpretation der wirtschaftlichen Situation des ostelbischen Grossgrundbesitzes. Spenkuch erzielt diese weit ueber den eigentlichen Gegenstand hinausgehenden Ergebnisse, indem er sich nicht auf eine deskriptive Geschichte der Ersten Kammer des Landtages als Gesetzgebungsorgans beschraenkt, sondern mit verschiedenen Methoden den Stellenwert des Herrenhauses im oeffentlichen Leben des Kaiserreiches untersucht. Verfassungs- und Institutionengeschichte werden mit einer "Kollektivbiographie" der Mitglieder des Herrenhauses und einer Analyse des Diskurses ueber die Erste Kammer mit grossem Erkenntnisgewinn verknuepft. Insbesondere die eingeschobenen Kurzbiograhien fuer einzelne Gruppen typischer Herrenhausmitglieder garantieren eine farbige Darstellung, die lediglich im verfassungsgeschichtlichen ersten Teil notgedrungen langatmiger ausfaellt.

Hier beschreibt Spenkuch die Etablierung des Herrenhauses im deutschen und europaeischen Kontext, die grossen Konflikte des Hauses mit der Regierung (1860/61, 1872), die immer wieder zu Reformforderungen fuehrten, aber lediglich durch kosmetische 'Pairsschuebe' beruhigt wurden, um dann schliesslich 1917/18 unter dem Eindruck der militaerischen Niederlage doch noch in einer - wenn auch defensiven - Reform zu muenden. Wie schon in der Gruendungsphase der 1. Kammer wurde das Herrenhaus wieder als Garant des Status quo konzipiert - eine halbe Parlamentarisierung sollte die radikale Demokratisierung aufhalten. Deutlich moderater als von den etablierten Kraeften vermutet, praesentierte sich dabei die SPD und folgte dabei dem selben Muster, das schon fuer die Liberalen in der Entstehungsphase des Herrenhauses kennzeichnend war. Auf der Linie des hochkonservativen Stahlschen Antrags wurde die 1. Kammer als "Bergfried des preussisch-deutschen Establishments" (Otto Pflanze) begruendet und nicht, wie von den liberalen Befuerwortern gehofft, als Vermittler zwischen Krone und Volk. Diese Verengung der Institution auf den konservativen Adel schadete nicht nur dem Ansehen des Hauses ungemein, sondern hatte auch massgeblichen Anteil am Scheitern der "deutschen Whigs" (Hermann Oncken). Ueber der Frage einer Reform des Herrenhauses und dessen starrer Haltung radikalisierten sich viele buergerliche Liberale, waehrend liberale Adlige am Ende der Neuen Aera aus der Politik ausschieden. Spenkuch erkennt in dieser Grundentscheidung, die letztendlich durch den "ein wenig nach rechts" rueckenden Monarchen befoerdert wurde, die folgenreichste Wirkung des Herrenhauses.

Um so bemerkenswerter ist es, dass sich die gemaessigt liberale Grossbourgeoisie in Preussen durchaus eine Wahrung ihrer Interessen in einem Oberhaus der 'staatstragenden Schichten' vorstellen konnte. G. Schmoller urteilte zwar vernichtend ueber die adlige Fuehrungsschicht, wollte die "ueberparteiliche" Personalstrukturierung aber keinesfalls zugunsten "parlamentarischer Patronage" ersetzt sehen. In der vierundsechzigjaehrigen Geschichte des 'Oberhauses' wurde auch von liberaler Seite immer wieder auf den Gewinn an Abgewogenheit durch zweimalige Beratung der Gesetze (1. und 2. Kammer), das vermeintliche Expertenwissen und die Lebenserfahrung der MdH, die Moeglichkeit der Vermittlung zwischen (monarchischer) Regierung und Volkskammer, ein 'historisches Recht' staatsnaher verdienter Gruppen auf hervorgehobene Repraesentation, sowie - von konservativer Seite - die Unabhaengigkeit der in der Ersten Kammer vertretenen Grundbesitzer verwiesen. Die Faszination eines Oberhauses war zweifach. Es sollte eine "Sachinstanz jenseits des Parteiunwesens" darstellen und zweitens als die Institution politischer Fuehrungsauslese dienen (Max Weber). Die Reformideen, die in der Regel um eine berufsstaendische Kammer kreisten, belegen das Selbstbewusstsein der Spitze des Buergertums, zeigen aber auch, dass dieses sich nicht in Demokratisierungsbestrebungen ausdrueckte, sondern vielmehr im Draengen auf Kooptation durch die herrschenden Eliten in die Fuehrungsschicht des Reiches.

Dem verfassungsgeschichtlichen Teil folgt eine ausserordentlich detailfreudige Analyse der Zusammensetzung des Herrenhauses. Dabei liegt das Augenmerk des Verfassers vor allem auf dem preussischen Grundadel bzw. dessen Repraesentanten, "den Verbaenden des alten und befestigten Grundbesitzes", der eigentlichen Kerngruppe im Herrenhaus. Spenkuch beschreibt die 'Junker' in einer selten abgewogenen Weise und wartet mit zahlreichen neuen Ergebnissen zur wirtschaftlichen Situation dieser Gruppe auf, die die Rosenbergschen Thesen vom modernisierungsfeindlichen Adel erheblich differenzieren.(3) In vielen Feldern kann der Autor eine "gelungene Leistungsanpassung" des Adels konstatieren, verweist aber ebenso auf mentale Verlusterfahrungen, die die politische Verhaertung "nicht entschuldigen, aber erklaeren". Hier gelingt dem Autor die Kollektivcharakteristik einer Gruppe, die - in ihren Werten extrem homogen - fundamental antidemokratisch und antiliberal, den 'Parlamentarismus der Kompromisse' nicht zuletzt aesthetisch ablehnte. Bei aller Differenzierung werden die Grenzen des Adels junkerlicher Provenienz nur allzu deutlich im Kontrast mit der "sympathischen Gruppe" (Th. Wolff), die Spenkuch mit Werner Sombart als Grand Seigneurs bezeichnet. Diese wenigen hochadligen, erblichen Mitglieder des Herrenhauses waren durch eine selbstbewusst snobistische Liberalitaet gekennzeichnet. Trotz aller mentalen und sozialen Unterschiede existierte allerdings eine bemerkenswerte gemeinsame Identitaet im Adel, die nicht zuletzt durch die als einigendes Band und Plattform politischer Willensbildung dienende Institution Herrenhaus befoerdert wurde.

Gegenueber dem adligen Grundbesitz blieben die Buergerlichen, die Oberbuergermeister und Vertreter der Universitaeten, die erst unter Wilhelm II. durch 'praesentable' Industrielle ergaenzt wurde, deutlich in der Minderheit. Die Frage nach einer composite elite (D. Cannadine) beantwortet Spenkuch fuer die gesellschaftliche Kontakte bzw. das Konnubium zwischen Buergerlichen und Adligen negativ. Allerdings erkennt der Autor eine Assimilation beider Gruppen im Staatsdienst, wenn auch nur in bestimmten Feldern - Buerokratie und Militaer - und nur unter einer preussisch-staatskonservativen Praemisse - mit dem Selbstverstaendnis als "Siegelbewahrer monarchisch-konstitutioneller Verhaeltnisse".

Im dritten Teil seiner Studie behandelt Spenkuch die "aus besonderem allerhoechsten Vertrauen" berufenen MdH. Hier kann er anschaulich zeigen, wie sehr der Monarch als Bezugspunkt fuer die gesellschaftliche Oberschichten fungierte, nicht zuletzt weil er das Praesentationsrecht fuer das Herrenhaus aktiv nutzte. Wilhelm II. konnte und wollte durch dieses Instrument seine Adelsfreundlichkeit unterstreichen, die durch die Inflation der Gnadenerweise vom Adel selbst allerdings in Zweifel gezogen wurde. Um so mehr Wert legte offenbar die buergerliche Elite auf die Anerkennung ihrer Leistungen durch den Monarchen als Vertreter des Staates. Die ins Herrenhaus berufenen liberalen Buerger ordneten sich mit ihren spezifischen Vorstellungen in das monarchisch zentrierte Gesellschaftsbild ein. Fast durchweg wurde die Berufung ins Herrenhaus - auch von ausgesprochen liberal denkenden Kandidaten - positiv aufgenommen.

Da Kritik an politischen Problemen als Kritik am Monarchen gedeutet werden konnte, lag es fuer potentielle Herrenhaus-Mitglieder nahe, in dieser Hinsicht Enthaltsamkeit zu ueben. Es gibt neben der Berufungspraxis zur Ersten Kammer wohl wenige andere Beispiele, an denen besser beschrieben werden kann, was Zeitgenossen (E. Reventlow, M. Harden) als "Byzantinismus" anprangerten und J. Roehl mit dem Terminus 'Koenigsmechanismus' treffend beschrieb.(4) Das an zahlreichen Beispielen demonstrierte Streben Buergerlicher nach einem Sitz im Herrenhaus widerlegt die revisionistische Interpretation A. Thompsons in Bezug auf buergerliches Streben nach Orden im Kaiserreich. (5) Allerdings belegen die vermehrten Auszeichnungen fuer Buergerliche nicht Machtgleichheit, sondern werden von Spenkuch zutreffend als loyalitaetsfoerdernde Kompensation fuer die Zuruecksetzung im politisch-buerokratischen System gedeutet.

Abschliessend beschreibt der Autor den parlamentarischen Alltag der Parlamentarier - bei denen in vielen Faellen die Politik nicht den Mittelpunkt ihres Lebens bildete, die Geschichte des Herrenhaus-Gebaeudes sowie das gesellschaftliche Leben der MdH.

Spenkuch kann auf zwei Ebenen die Bedeutung des Herrenhauses herausstellen: politisch funktionierte die Kammer als "Reparaturinstanz" der Regierung in der parlamentarischen Praxis bzw. vor allem am Ende der Neuen Aera als Blockadeinstanz. Darueber hinaus erweist sich die Auswertung des Diskurses zum Herrenhaus als ausserordentlich fruchtbar wenn der Autor z.B. zeigen kann, wie sehr selbst liberale Vordenker wie H. Preuss oder W. Rathenau elitaere Gedanken gegen die "Herrschaft der Massen" hegten und durchaus einem Halb-Parlamentarismus zustimmten. In den korporativen Neuordnungsplaenen des 'Kreisauer Kreises' bewies der Gedanke eines "Reichsstaendehauses" spaeter noch einmal seine Popularitaet.

Freilich unterschieden sich solche liberal-elitaeren Ideen qualitativ von der adlig-monarchischen Symbiose der 1. Kammer des preussischen Landtags, wie sie nicht zuletzt durch persoenliche Praeferenzen Friedrich Wilhelms IV. und Wilhelms I. entstanden war. Paradoxerweise wirkte sich die enge Rueckbindung der Monarchie an den "Ballast des Staatsschiffes" letztendlich fatal fuer die Idee der Krone als Traegerin des Ganzen aus. Darueber hinaus befoerderte die Institution Herrenhaus die politische Abschliessung des konservativen Adels. Die Allianz aus Regierung und Herrenhaus war bestaendig auf den Status quo fixiert, immer in Angst, bei geringfuegigen Veraenderungen kaeme das gesammte ueberkommene System ins Wanken.

Dies alles beschreibt Spenkuch in angenehm nuechterner Sprache und nimmt zu Recht fuer sich in Anspruch, bei der Abwaegung von Schuld und Verhaengnis, Beurteilung und Erklaerung den Akzent im Gegensatz zu grossen Teilen der bisherigen Elitenforschung zugunsten der beiden letzteren Kategorien zu verschieben. Kritisch bleibt lediglich anzumerken, dass bei dem Gegenstand Oberhaus, der in aehnlicher Form wie in Preussen in den meisten anderen deutschen und europaeischen Laendern existierte, ein Vergleich sinnvoll haette durchgefuehrt werden koennen. Hier existiert Bedarf nach zusaetzlichen Studien. Zum Preussischen Herrenhaus hat Spenkuch fuer lange Zeit wohl den Standard gesetzt.

Anmerkungen:
(1) Walther Rathenau, Der Kaiser, Berlin 1919.
(2) Werner E. Mosse, Adel und Buergertum im Europa des 19. Jahrhunderts, in: Juergen Kocka (Hrsg), Buergertum im 19. Jahrhundert, Bd. 2, Muenchen 1988, S. 276-314; Augustine, Dolores L., Patricians and Parvenues. Wealth and High Society in Wilhelmine Germany, Oxfort, Providence 1994; Hartmut Berghoff, Adel und Buergertum in England 1770-1850. Ergebnisse der neueren Elitenforschung, in: Elisabeth Fehrenbach (Hrsg.), Adel und Buergertum in Deutschland 1770-1848, Muenchen 1994, S. 95-128.
(3) Hans Rosenberg, Machteliten und Wirtschaftskonjunkturen. Studien zur neueren Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Goettingen 1978.
(4) John C. G. Roehl, Der "Koenigsmechanismus" im Kaiserreich, in: ders., Kaiser, Hof und Staat. Wilhelm II. und die deutsche Politik, Muenchen 1995.
(5) Alastair Thompson, Honours uneven: decorations, the state and bourgois society in Imperial Germany, in: Past & Present Ht. 144 (1994), S. 171-204.

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