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Title
"Keine neue Gestapo". Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit


Author(s)
Goschler, Constantin; Wala, Michael
Published
Reinbek bei Hamburg 2015: Rowohlt Verlag
Extent
464 S.
Price
€ 29,95
Reviewed for H-Soz-Kult by
Fabian Kuhn, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Die „Aufarbeitung“ bundesrepublikanischer Institutionen und ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit hat nach wie vor Hochkonjunktur.1 Das Justiz- und das Finanzministerium, der Bundesnachrichtendienst und das Bundeskriminalamt, das Auswärtige Amt und das Innenministerium wurden oder werden von Historikerkommissionen bearbeitet, um nur einige zu nennen. Die Bochumer Professoren Constantin Goschler und Michael Wala haben nun eine Studie zur Gründungsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vorgelegt. Im Gegensatz zu ähnlichen Projekten wurden die Historiker nicht direkt vom zuständigen Ministerium berufen, sondern setzten sich in einer öffentlichen Ausschreibung mit ihrem Ansatz durch. Dass Prägungen und Traditionen staatstragender Institutionen hinterfragt werden, was im Falle des Bundesverfassungsschutzes die Arbeitsweisen und Methoden von Geheimdiensten impliziert, ist nicht erst in jüngster Zeit in den Fokus des allgemeinen Interesses gelangt. Demokratische Geheimdienste stehen traditionell unter besonderer Beobachtung und häufig in der Kritik, denn die öffentliche Forderung nach Transparenz der Dienste und nachrichtendienstliche Arbeit lassen sich naturgemäß nicht vereinbaren. Den Vorwurf, „auf dem rechten Auge blind“ zu sein, müssen sich die Verfassungsschützer seit der Einrichtung ihres Amtes (1950) gefallen lassen. Begründet wurden derartige Anschuldigungen häufig mit nationalsozialistischen Kontinuitäten, denn dass der Verfassungsschutz in seinen Anfangsjahren auch ehemalige Gestapo- und SS-Angehörige beschäftigte, ist nicht neu.

Goschler und Wala haben sich auf die Suche nach den „alten Nazis“ im Verfassungsschutz begeben. Ihr Betrachtungszeitraum konzentriert sich auf die Jahre 1950 bis 1975, unter besonderer Berücksichtigung der personellen NS-Kontinuitäten. Dabei geht es ihnen weniger darum, (frühere) Nazis zu zählen, als vielmehr deren Rolle im Kontext des zeitgenössischen Umgangs mit der NS-Vergangenheit darzustellen. Wie viele ehemalige Angehörige aus Gestapo, SS und anderen NS-Organisationen waren wie lange und in welchem Ausmaß für den Verfassungsschutz tätig, wie stark waren sie belastet, und welche braunen Spuren haben sie im Amt hinterlassen? Eine weitere wichtige Frage ist die nach der alltäglichen Praxis der Mitarbeiter und deren Kompetenzen. Dieselbe Frage galt es schon bei der Gründung und Organisation des Amtes zu klären, denn die Willkür und Brutalität von Himmlers Geheimer Staatspolizei war als Kontrastfolie allgegenwärtig. „Keine neue Gestapo“ – darin waren sich Alliierte und Deutsche einig. Auf keinen Fall sollte der Eindruck entstehen, hier werde eine neue politische Geheimpolizei aufgebaut. Daher auch die „harmlose, nichtssagende Bezeichnung“ „Bundesamt für Verfassungsschutz“ (S. 32).

Um es vorwegzunehmen: Beim Verfassungsschutz handelte es sich erwartungsgemäß um keine neue Gestapo. Weder Praxis noch Gesinnung der Verfassungsschützer waren mit Himmlers Geheimpolizei identisch; dennoch werden starke personelle Kontinuitäten offensichtlich. Vor allem die 1950er-Jahre waren geprägt durch Ehemalige. Rund ein Drittel der offiziellen Belegschaft des Amtes waren frühere NSDAP-Mitglieder (was verglichen mit einigen anderen Institutionen der jungen Bundesrepublik kein besonders hoher Wert war). Die nominelle Parteizugehörigkeit spielte keine Rolle bei der Einstellung. Als bedenklich galten nur politisch Belastete und verurteilte Verbrecher. Um auf die Expertise von Fachleuten nicht verzichten zu müssen und den Überprüfungen durch die Sicherheitsdirektoren der Alliierten Hohen Kommissare zu entgehen, initiierte das BfV ein Modell nichtamtlicher Mitarbeiter. Die im von Goschler und Wala so bezeichneten „Nebenbundesamt“ tätigen „freien Mitarbeiter“ rekrutierten sich oftmals aus ehemaligen Gestapo-, SS-, SD-Angehörigen, unter ihnen frühere Folterer und Mörder – woran sich aber niemand störte, denn sie wurden als „Könner“ benötigt. Wie viele solcher „freien Mitarbeiter“ es tatsächlich gab und wie viele von ihnen in Gestapo und SS tätig gewesen waren, bleibt aufgrund der schlechten Quellenlage leider unklar. Nur etwa 80 Personen konnten identifiziert werden, und die Zahlen verweisen auf einen fast 40-prozentigen NS-Anteil unter diesen Mitarbeitern. Etwa die Hälfte der „freien Mitarbeiter“ wurde nach Erlangung der staatlichen Souveränität 1955 vom Amt festangestellt, ohne Rücksicht auf ihre zweifelhafte Vergangenheit. Grundsätzlich agierte der Verfassungsschutz pragmatisch und hatte keinerlei Bedenken, Belastete und Verbrecher einzustellen. Wenn darauf verzichtet wurde, dann aus rein strategischen Gründen – vor 1955, um Konflikte mit den Alliierten zu vermeiden, danach aus Angst vor öffentlichen Skandalen, denn was ein Geheimdienst am wenigsten benötigt, ist Publicity.

Von Anfang an operierte der Verfassungsschutz „am Rande der Legalität“. Ein leitender Beamter berichtete 1953 von häufigen Rechtsbrüchen der Mitarbeiter, „im streng juristischen Sinne“ (S. 66). Illegales Abhören, Freiheitsberaubung, ungerechtfertigtes Bespitzeln und die Nichtbeachtung des Trennungsgebotes (das heißt der Trennung geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgaben) gehörten zum Tagesgeschäft. Mitte der 1950er-Jahre nahm die Anzahl von Mitarbeitern mit NS-Hintergrund im Amt kurzzeitig sogar zu. Um den sicherheitspolitischen Herausforderungen als bewaffnetes NATO-Mitglied sowie der vermeintlich drohenden kommunistischen Gefahr gewachsen zu sein, stellte das Amt vermehrt altes Fachpersonal ein. Bereits Ende der 1950er-Jahre nahm diese Zahl zwar wieder ab, in den Leitungsfunktionen aber saßen nach wie vor die „alten Nazis“, etwa der frühere Gestapobeamte Erich Wenger, SS-Hauptsturmführer und Angehöriger der SS-Leibstandarte Adolf Hitler, gegen den wegen der Erschießung von Kriegsgefangenen nach 1945 ein Verfahren eröffnet worden war, wenn auch ergebnislos. Er galt als der wichtigste Mann „im operativen Geschäft des Bundesamts“ (S. 211). Das Referat für Sicherheit leitete Otto Gunia, ehemaliges Mitglied von SA, SS, SD, RSHA und NSDAP – ein Spezialist, der unter anderem Rassenkunde studiert hatte. Richard Gerken, zunächst Leiter der Abteilung Beschaffung, später der Spionageabwehr im BfV, war NSDAP-Mitglied und SS-Anwärter gewesen sowie als Hauptmann der Abwehr für Zersetzung und Sabotage zuständig. Der frühere Direktor der Geheimen Feldpolizei, Karl Eschweiler, übernahm nach 1945 das Referat Geheimschutz. Hubert Schrübbers, Präsident des BfV von 1955 bis 1972, vor 1945 Mitglied in SA und SS sowie als Ankläger für die Verurteilung von rassisch und politisch Verfolgten verantwortlich, musste aufgrund seiner Vergangenheit seinen Posten aufgeben – aber eben erst 1972, als sich die zeitgenössische Meinung darüber, was „NS-Belastung“ bedeutete, gewandelt hatte. Letztendlich entsteht ein Bild zahlreicher ehemaliger Angehöriger aus SS, Gestapo und anderen NS-Organisationen, die vor allem an exponierten Stellen im Verfassungsschutz tätig gewesen waren. Eine Aussage von Schrübbers bestärkt diese Einschätzung: „Völlig unbelastete Fachkräfte waren damals überhaupt nicht vorhanden.“ (zit. auf S. 221)

Eine Zäsur bildete das Jahr 1963, als der „Spiegel“ aufdeckte, dass eine beträchtliche Anzahl „alter Nazis“ beim Verfassungsschutz arbeitete. 25 frühere Gestapo-, SS-, SD-Beamte sowie Mitglieder der Waffen-SS standen im Fokus; von ihnen galten 16 als besonders belastet. Aufgrund des öffentlichen Drucks brach die Unterscheidung in rechtlich und formal Belastete auf. Hatte allein die Zugehörigkeit zu Gestapo, SS oder SD bis dahin nicht als belastend gegolten, so wurden ehemalige Angehörige dieser Organisationen nun als untragbar betrachtet, und das Amt bemühte sich, die schwerwiegenden Fälle loszuwerden. Viele Beamte hatten ohnehin bald die Altersgrenze erreicht, und einige wenige, die zu sehr im Fokus der Öffentlichkeit standen, wurden versetzt. Dies geschah nicht etwa, weil das BfV sie als bedenklich einstufte, sondern um sie aus der Schusslinie zu nehmen. Bis Ende der 1960er-Jahre trennte sich das Amt eher widerwillig von allen verdächtigen Ehemaligen. Und als 1975 mit Verfassungsschutzpräsident Günther Nollau das letzte frühere NSDAP-Mitglied in hoher Stellung aus dem Dienst schied, war die Geschichte ehemaliger Nazis beim Verfassungsschutz vorbei.

Constantin Goschler und Michael Wala haben ein spannendes Buch zur Gründungs- und Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz geschrieben, das sich auch an ein breiteres Publikum richtet. Abstruse und illegale Aktionen des Verfassungsschutzes werden eindrucksvoll geschildert. Es bleiben allerdings Fragen offen. Die konkrete Anzahl der „freien Mitarbeiter“, der Anteil der belasteten unter ihnen und deren tatsächlicher Einfluss lassen sich nicht restlos klären; dies verhindert eine abschließende Wertung bezüglich der ersten fünf Jahre. Viele ehemalige Gestapo- und SS-Angehörige hatten leitende Positionen inne, und ihre Erfahrungen und Praktiken flossen in den geheimdienstlichen Alltag mit ein, aber inwieweit dies das Amt nach deren Ausscheiden geprägt hat, darüber gibt das Buch letztlich keine Auskunft. Der Verfassungsschutz war zwar nicht „blind auf dem rechten Auge“, aber etwas trübe war die Sicht durchaus. Die Mitarbeiter waren beeinflusst durch den Ost-West-Konflikt und hielten die kommunistische Gefahr für realer als den Rechtsextremismus. Als im Zuge von „1968“ der Linksextremismus und der Terrorismus zur Bedrohung wurden, schienen diese Entwicklungen den Verfassungsschützern Recht zu geben. Sicher spielte auch die antikommunistische Sozialisierung vieler Mitarbeiter eine Rolle. Dass Ressentiments herrschten, wird daran deutlich, dass Kollegen aus dem SPD-Umfeld argwöhnisch betrachtet wurden, und auch frühere Widerstandskämpfer wie Otto John, der erste Präsident des BfV, standen nicht hoch in der Gunst der alten Kameraden. Die Fragen nach derartigen Kontinuitäten werden von Goschler und Wala nur unzureichend beantwortet beziehungsweise reflektiert; eine Bewertung wird zudem erschwert durch den Gebrauch des Begriffs „NS-Kontinuität“ als zeitgenössische, gleichzeitig aber auch als heutige analytische Kategorie. Dies wird in den derzeit laufenden Projekten, bezogen auf andere Ministerien und Organisationen, weiter zu präzisieren sein. Auch eine Geschichte des bundesdeutschen Verfassungsschutzes insgesamt, über die Frage der NS-Belastungen und die 1970er-Jahre hinaus, wäre als historiographischer Beitrag zur „Suche nach Sicherheit“ in der Bundesrepublik2 eine lohnende Aufgabe.

Anmerkungen:
1 Als breiten Überblick siehe Christian Mentel (Hrsg.), Zeithistorische Konjunkturen. Auftragsforschung und NS-Aufarbeitung in der Bundesrepublik, in: Zeitgeschichte-online, Dezember 2012 (überarb. Juni 2015), <http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/zeithistorische-konjunkturen> (24.01.2016). Darin findet sich auch ein Interview vom Mai 2012 mit Constantin Goschler und Michael Wala: <http://www.zeitgeschichte-online.de/interview/uns-werden-laufend-die-falschen-fragen-gestellt> (24.01.2016).
2 Eckart Conze, Die Suche nach Sicherheit. Eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis in die Gegenwart, München 2009.

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