J. Hardy: The Gulag after Stalin

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Title
The Gulag after Stalin. Redefining Punishment in Khrushchev's Soviet Union 1953–1964


Author(s)
Hardy, Jeffrey S.
Published
Extent
VIII, 269 S.
Price
$ 45.00; € 29,32
Reviewed for H-Soz-Kult by
Manuela Putz, Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen

Was war der Gulag ohne Stalin? Oder korrekter: Wie funktionierte das sowjetische Strafvollzugssystem nach Ende der Gewaltherrschaft Stalins und nach Auflösung der Hauptverwaltung der Lager? Bisher beschränkte sich die Forschung zum Lagersystem vor allem auf die Zeit des Stalinismus. In den seltenen Fällen, in denen die Darstellungen über die Zäsur hinausgingen, fanden lediglich einzelne Aspekte Beachtung, wie die von Berija initiierte Amnestie vom März 1953 oder Aufstände Gefangener in großen Lagerkomplexen wie Workuta oder Kengir.

Mit seiner Monographie legte Jeffrey Hardy nun die erste umfassende Studie über die Reformen des sowjetischen Strafvollzugssystems unter Nikita Chruschtschow vor. Auf der Grundlage von Archivdokumenten aus staatlichen Archiven in Russland, der Ukraine und Estland sowie einer ganzen Bandbreite an Erinnerungsliteratur analysiert er für die Jahre 1953–1964 Strafpolitik und Strafvollzugspraktiken in den seit 1956 in Arbeitsbesserungskolonien umbenannten Lagern. Er fragt nach den vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Strafpolitik und ihrer Umsetzung und richtet dabei sein Interesse vor allem auf Gesetzesänderungen und ihre Auslegung durch die Lageradministration sowie die daraus resultierenden qualitativen Veränderungen für die in den Strafvollzugseinrichtungen inhaftierten Gefangenen. Mit der Wahl seines Quellenkorpus und dem einleitenden Zitat des sowjetischen Satirikers Sergej Dovlatov aus der Erzählung The Zone. A Prison Camp Guard’s Story “But there is beauty even in prison life. And if you only use dark colors you won’t get it right”, macht er von Beginn an deutlich, dass es ihm darum gehe, nicht nur ein wichtige Forschungslücke zu schließen, sondern die Thematik in ihrer Vielschichtigkeit aufzuzeigen und sich von einem Duktus der engagierten Geschichtsaufarbeitung zu distanzieren.

Der Zickzackkurs der staatlichen Reformen im Strafvollzug an der Schwelle der 1960er-Jahre wird von ihm nicht pauschal als kluger Schachzug zum Machterhalt Chruschtschows bewertet. In insgesamt fünf Kapiteln verortet er den Wandel des Strafvollzugssystems einerseits im Kontext der Entstalinisierung und Überwindung stalinistischer Strafpolitik, die unter dem Schlagwort der Rückkehr zu einer „sozialistischen Gesetzlichkeit“ einen Paradigmenwechsel in Richtung Resozialisierung darstellte. Andererseits wertet er die Reformbemühungen als Ergebnis transnationaler Diskussionen um Strafvollzugsreformen allgemein, die unter Teilnahme sowjetischer Vertreter in internationalen Vereinigungen wie den Vereinten Nationen geführt wurden und blickt damit an ausgewählten Stellen über den Tellerrand der Sowjetunion hinaus. Das Streben um eine stabile Nachkriegsordnung beinhaltete u.a. auch die Ausarbeitung verbindlicher Regelungen für den Umgang mit (Kriegs-)Gefangenen und die Einhaltung von Rechten Gefangener rückte damit ins Zentrum blockübergreifender Diskussionen.

Mit einem ausführlichen Überblick über bereits weitgehend bekannte Aspekte der unmittelbar nach dem Tod Stalins 1953/54 umgesetzten Reformen des Strafvollzugs führt Jeffrey Hardy die Leserinnen und Leser im ersten Kapitel zu seinem eigentlichen Forschungsgegenstand hin. Die drastisch reduzierte Insassenzahl, die Übergabe der administrativen Zuständigkeit für die Strafvollzugseinrichtungen zum Ministerium für Inneres sowie auch die Auflösung der großen Lagerkomplexe und später der Hauptverwaltung der Lager habe zu einer starken Abnahme der wirtschaftlichen Bedeutung des Strafvollzugssystems geführt, die die Voraussetzungen für die Durchsetzung einer Strafpolitik schuf, die sich den Resozialisierungsgedanken auf die Fahnen schrieb.

Im zweiten Kapitel, das sich mit der Interpretation und Umsetzung der neuen Strafvollzugspolitik Mitte der 1950er-Jahre befasst, beschreibt Jeffrey Hardy sehr differenziert und ausgewogen, wie sich der bisher stark auf Produktionsleistung des Lagersystems ausgerichtete Diskurs in der Strafpolitik unter Innenminister Nikolaj Dudorow auf die Resozialisierung Gefangener verlagerte, ohne dass die grundsätzlichen Prämissen des Lagersystems erschüttert worden wären. Bereits im Statut von 1954 wurden die Rechte Gefangener gestärkt; Ende der 1950er-Jahre verbesserten sich die Arbeits- und Lebensbedingungen maßgeblich. Doch auch die schwerpunktmäßige Verschiebung der Strafpolitik änderte nichts an der überragenden Bedeutung der Zwangsarbeit als (Um-)Erziehungsinstrument. Über die verhängten Strafsanktionen bei Nichterfüllung der Arbeitsnorm hinaus muss auch das Bildungsangebot als Bestandteil des Disziplinierungskonzepts gewertet werden, dessen Zielsetzung es war, durch Förderung der Eigeninitiative Gefangener und ihrem berufsspezifischen Einsatz die Arbeitsleistung zu steigern. Allerdings gewannen mit diesem auf die Individualität der Gefangenen ausgerichteten Ansatz die Aktivitäten der Kulturerziehungsabteilungen in den einzelnen Arbeitsbesserungskolonien und Bildung allgemein an Bedeutung. Ähnlich wichtig war die Isolierung von Wiederholungstätern, um die im Spätstalinismus virulente Bandenkriminalität und somit auch physische Gewalt in den Strafvollzugseinrichtungen einzudämmen. Problematisch für die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung jedoch blieb, dass Resozialisierung im Gegensatz zur Produktionsleistung keine messbare Kategorie darstellte. Angesichts fehlender Möglichkeiten zur Erfolgskontrolle rief die Ende der 1950er-Jahre eingeführte liberalere Politik (auch wenn die Lager im Stalinismus erwiesenermaßen unwirtschaftlich waren) sofort auch wieder Gegner auf den Plan. Dennoch zeigten sich die Veränderungen in der Ausrichtung der Strafpolitik als nachhaltig: Die Strafvollzugspraxis in der Zeit nach Stalin war kaum durch willkürliches Handeln der Lageradministrationen oder Gewaltexzessen Wachhabender gekennzeichnet. Dieser Fortschritt war dem mit den Reformen eingeführten engmaschigen Monitoring geschuldet und der Gründung zusätzlicher Institutionen, welche die Tätigkeit der Strafvollzugseinrichtungen überprüften.

Ihr Aufgabenspektrum und ihre Entstehungsgeschichte werden im dritten Kapitel eingehender betrachtet und gezeigt, wie im Unterschied zum Stalin'schen Gulag das Strafvollzugssystem unter Chruschtschow umfassend in ein Netzwerk von Dienstaufsichtsbehörden eingebettet war. Darunter als wichtigste Behörde die sowjetische Staatsanwaltschaft, aber auch weitere Kommissionen bis hin zu Bezirksgerichten, die nach Auflösung der Lagergerichte auch die Prüfung von Fällen übernahmen. Zudem waren die reformierten Strafvollzugseinrichtungen seit Mitte/Ende der 1950er-Jahre über Parteizellen und Komsomolabteilungen stärker an die vorherrschenden Parteistrukturen angebunden als noch im Stalinismus. Auch wenn Jeffrey Hardy die für die Sowjetunion spezifische Dichte an Kontrollinstanzen des Strafvollzugssystems detailliert erläutert und anhand zahlreicher Einzelbeispiele das energische Vorgehen gegen Missstände im Strafvollzugssystem als wichtigen Kulturwandel beschreibt, so hätte an dieser Stelle eine intensivere quellenkritische Auseinandersetzung mit Behördenschriftgut gutgetan. Vor allem Konfliktlinien zwischen Zentrum und Peripherie fanden auch innerhalb einer Behörde immer wieder Ausdruck in gegenseitigen Denunziationen, Anfeindungen und schlagen sich daher unabhängig von den eigentlichen Tatbeständen verstärkt in den Quellen der Staatsanwaltschaft nieder. Auch sei dahingestellt, ob die Dichte des Kontrollnetzwerks tatsächlich eine sowjetische Antwort auf das Fehlen eines investigativen Journalismus darstellte, der im Westen Themen wie die fehlende Rechtssicherheit in Strafvollzugseinrichtungen immer wieder aufgriff und auf die Strafpolitik rückwirkte. Ohne Einschränkung ist Hardy allerdings zuzustimmen, dass sich das sowjetische Strafvollzugssystem seit der Herrschaft Chruschtschows nie wieder als abgeschotteter „Staat im Staat“ präsentieren konnte.

Im vierten Kapitel greift Hardy daher einerseits den Konflikt zwischen liberalen und konservativen Kräften innerhalb der für den Strafvollzug zuständigen Behörden auf und analysiert andererseits die mit der Kampagne um eine Verschärfung des Strafvollzugs verbundenen Kontroversen in Presseberichten, Zeitungen und Leserbriefen. Augenfällig ist dabei, dass Chruschtschow an der Schwelle der 1960er-Jahre wieder eine striktere Politik gegenüber Straffälligen verfolgte, wobei nicht direkt nachgewiesen wird, inwieweit er die Kampagne orchestrierte. Im Ergebnis jedoch wurde mit dem „Statut für die Gefängnisse und Arbeitsbesserungskolonien“ von 1961 ein Regelwerk eingeführt, das die Bedingungen im Strafvollzug erneut verschärfte, zuvor eingeführte Vergünstigungen für Gefangene abschaffte und beispielsweise Zellenblöcke für die Unterbringung von Wiederholungstätern vorsah. Anfang der 1960er-Jahre war die Umformung im Strafvollzugssystem weitgehend abgeschlossen und die Geburt des poststalinistischen Lagers besiegelt.

Seine Charakteristika fasst Jeffrey Hardy im fünften Kapitel abschließend zusammen und widmet sich der Analyse der Implementierung des besagten Status von 1961 in den Strafvollzugseinrichtungen. Deutlich wird auch, wie sich die Strafvollzugseinrichtungen immer stärker professionalisierten und durch Kooperationen mit lokalen Produktionsstätten wirtschaftlich autonom agierten. Mit der sogenannten „Chimija“ wurde schließlich gegen Ende der Ära Chruschtschow für bestimmte Häftlingskategorien, die sich durch gute Führung auszeichneten, eine neue Form des Strafvollzugs eingerichtet. Diese sah zwar den Zwangseinsatz in Fabriken vor, nicht mehr jedoch einen Aufenthalt im Lager. Im Spannungsfeld zwischen seiner Bedeutung für die Produktion, Resozialisierung Gefangener und Sicherheitsverwahrung hatte sich der Strafvollzug Mitte der 1960er-Jahre soweit stabilisiert, dass er ohne tiefgreifende Veränderungen bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion fortbestand und bereits unter Chruschtschows Nachfolger Leonid Breschnew in ruhigere Fahrwasser übergegangen war.

Jeffrey Hardys exzellente Studie des sowjetischen Strafvollzugssystems im ersten Jahrzehnt nach Stalins Tod überzeugt sowohl durch analytische Schärfe als auch seine breite Quellenbasis. Nicht nur aufgrund der immer restriktiveren Zugangsbedingungen zu einzelnen Archivbeständen wie den Dokumenten der Hauptverwaltung der Lager wird „The Gulag after Stalin“ wohl über längere Zeit hinweg das maßgebliche Standardwerk zum sowjetischen Lagersystem im Poststalinismus bleiben.

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