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Titel
Stabilitas regni. Stabilitas regni Percezione del tempo e durata dell'azione politica nell'età degli Ottoni (936´5–1024)


Autor(en)
Manganaro, Stefano
Reihe
Istituto italiano per gli studi storici 71
Erschienen
Napoli 2018: Il Mulino
Anzahl Seiten
LXXXIX, 350 S.
Preis
€ 45,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Etienne Doublier, Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaft, Historisches Seminar, Bergische Universität Wuppertal

Schlägt man in einem beliebigen Band der MGH-Reihe Diplomata nach, besteht die große Wahrscheinlichkeit, bereits beim ersten Treffer auf den folgenden oder einen ähnlich lautenden Ausdruck zu stoßen: pro regni nostri stabilitate. Immer wieder kommt in früh- und hochmittelalterlichen Königsdiplomen die Überzeugung zum Ausdruck, dass die jeweilige Begünstigung zur Stabilität des Reiches beitragen werde. In den Urkunden für Stifte und Klöster nimmt die stabilitas regni einen noch festeren und deutlicheren Platz in der Dialektik zwischen Empfänger und Aussteller ein, denn als Gegenleistung für die erfolgte Privilegierung hätten die Kleriker von nun an nicht nur für die Seele des Herrschers, sondern auch für die Stabilität des Reiches unaufhörlich (iugiter) beten müssen. Im 10. und 11. Jahrhundert zählen stabilitas und semantisch sinnverwandte Begriffe sogar zu den in Königsurkunden am häufigsten vorkommenden Termini. So erstaunlich es auch klingen mag, hat sich die Mittelalterforschung mit diesem Phänomen nie eingehend auseinandergesetzt, sodass der 1998 erschienene Aufsatz von Ernst Tremp zur Herrschaftsauffassung im Umkreis Ludwigs des Frommen als einziges Werk gilt, in dem die Bedeutung der stabilitas regni in der früh- und hochmittelalterlichen Vorstellungswelt thematisiert wurde.1

Die Monographie von Stefano Manganaro schließt diese Forschungslücke, indem sie auf die Verwendung des Begriffes stabilitas regni in diplomatischen und liturgischen Quellen, auf das in historiographischen Werken erkennbare Zeitbewusstsein sowie auf die zeitliche Wirksamkeit des politischen Handelns der Könige zur ottonischen Zeit (936–1024) eingeht. In vielerlei Hinsichten handelt es sich bei der vorliegenden Studie um eine mutige und innovative Studie. Mutig ist das Werk zunächst einmal auf historiographischer Ebene, denn das Königtum steht nun seit Langem nicht mehr im Mittelpunkt der italienischen Mediävistik, die sich eher den lokalen Kräften gewidmet und das regnum kaum als einen Faktor politischer Integration betrachtet hat. Mutig ist die Arbeit auch, weil Stefano Manganaro die Herausforderung annimmt, die Terminologie der Königsdiplome nicht einfach als eine rein floskelhafte Formularsprache, sondern als die Spitze des Eisbergs einer tiefgreifenden politischen Mentalität zu betrachten. Mutig und originell ist die Monographie abschließend, weil sie keine eindeutige Antwort auf die Frage nach den Gründen der so häufigen Verwendung des stabilitas-Begriffes liefert, sondern mit Rekurs auf drei verschiedene methodische Ansätze eine multiperspektivische Betrachtung des Phänomens bietet.

Nach einer recht ausführlichen Einleitung (S. IX–LXXXV) wird im ersten Teil der Studie eine Art Censimento zur Verwendung des Ausdruckes stabilitas regni in den Diplomen sowie in den Krönungsordnungen der ottonischen Zeit vorgelegt (S. 1–20). Das häufige Vorkommen der Formel wird damit interpretiert, dass die Stabilität von den Königen und ihren Interaktionspartnern als idealer Zustand der politischen Ordnung angesehen wurde (S. 6). Durch die regelmäßige Wiederholung des Terminus habe man nicht nur die Zentralität eines Wertes betont, für den jeder gute Herrscher sich hätte einsetzen müssen, sondern auch zur Stabilisierung der politischen Verhältnisse und somit zur Institutionalisierung des Reichsgefüges beigetragen (S. 7).

Obwohl die stabilitas regni erst zur karolingischen und ottonischen Zeit zu einem allgegenwärtigen Terminus der königlichen Urkundensprache wurde, ist sie bereits in diplomatischen Texten des merowingischen Reiches sowie in den Beschlüssen des Vierten Konzils von Toledo (633) belegt (S. 21–30). Zurückgeführt wird die Prägung des Syntagmas auf Augustinus, der sich in seinem Werk De Genesi contra Manicheos mit der heilsgeschichtlichen Bedeutung des Königtums Davids auseinandersetzte und darin ein göttliches Werkzeug sah, dem die Funktion zukam, die von Gott eingerichtete Ordnung des Kosmos auf die Erde zu übertragen (S. 42–44). Die starke Rezeption Augustinus’ zur ottonischen Zeit legt den Schluss nahe, dass dadurch auch dem Ideal der stabilitas regni zunehmende Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Ziel des zweiten, ideengeschichtlich ausgerichteten Teiles der Arbeit ist es, die Wahrnehmung von Zeitablauf und Geschichte herauszuarbeiten, die im Zeitalter der Ottonen dem Ideal der stabilitas zugrunde lag. Das Ergebnis der Auseinandersetzung mit verschiedenen Autoren dieser Epoche – u.a. mit Widukind, Thietmar und Liutprand – ist, dass in deren Werken die Vergangenheit keineswegs als Modell und Maßstab für die Gegenwart und die Zukunft gewertet wurde (S. 53–64). Zwar galt sie als ein Sammelbehälter, aus dem man Vorbilder ziehen konnte, doch sie bildete per se kein Ideal (S. 114–115). Ebenso fern sind den ottonischen Autoren eschatologische Erwartungen über eine vermeintlich bessere Zukunft (S. 138). Statt über den Sinn der Geschichte zu spekulieren, waren die Intellektuellen dieser Epoche stark auf die Gegenwart und die jüngste Vergangenheit fokussiert, wobei Letztere als eine Aufeinanderfolge von guten und schlechten Phasen, von exaltatio und humiliatio begriffen wurde (S. 157–162).

Im Lichte dieser Ergebnisse plädiert Stefano Manganaro dafür, die in der ottonischen Epoche dominierende Auffassung der zeitlichen Dynamik weder als linear noch als zyklisch, sondern als sinusförmig zu charakterisieren (S. 157). Auch hier wird ein beachtlicher Einfluss Augustinus’ festgestellt, der in seiner Lehre der civitas permixta die wesentliche Gleichwertigkeit aller historischen Epochen postuliert und gegen jegliche Mythisierung der Vergangenheit und Fortschrittsidee Stellung bezogen hatte (S. 162–171). Doch das Vorherrschen der Augustinischen Zeitphilosophie hinderte einige Autoren der ottonischen Epoche nicht daran, in der Präsenz des Königs vor Ort den entscheidenden Faktor zu einer qualitativen Verbesserung der Gegenwart zu sehen. So beschrieben sowohl Thietmar von Merseburg als auch Leo von Vercelli die Zeit der presentia regis als eine kurzlebige aber effektive und realisierte Eschatologie, auf die eine erneute Phase des Niederganges zu folgen drohte (S. 171–177).

Nach den sprach- und ideengeschichtlichen Abschnitten treten im dritten Teil der Monographie institutionsgeschichtliche Aspekte verstärkt in den Mittelpunkt. Der Verfasser geht hier den beiden Fragen nach, welche Wirksamkeit die in den Diplomen angekündigten Schutzmaßnahmen jenseits der beanspruchten ewigen Geltung realiter hatten und wie planmäßig das politische Handeln der ottonischen Herrscher war. Die vorgelegte Fallstudie über die Effektivität königlicher Privilegien für Stifte und Klöster in Sachsen (S. 247–287) und Hessen (S. 287–314) zeigt, dass während die Maßnahmen zugunsten von Institutionen, die im Kernbereich der ottonischen Herrschaft lagen, dauerhafte und transpersonale Wirksamkeit aufwiesen, die den hessischen Stiften und Klöstern zugutekommenden Verfügungen stets dem Risiko ausgesetzt waren, kurz nach deren Verabschiedung von den lokalen Kräften oder sogar den Herrschern selbst nicht beachtet zu werden.

Der unterschiedliche Wirksamkeitsgrad der Privilegierung und die unterschiedliche Planmäßigkeit des königlichen Handelns übten unausweichlich Einfluss auf die Einstellung der jeweiligen Institutionen gegenüber der königlichen Autorität aus. Wenn man in Quedlinburg und Magdeburg kaum das Bedürfnis empfunden zu haben scheint, Bestätigungen des eigenen Rechtstatus bei jeder neuen Wahl zu erwirken, bildete für Fulda und Hersfeld eine regelmäßige Kommunikation mit dem Herrscher einen unerlässlichen Bestandteil des Klosterregimentes – und dies gerade aufgrund der begrenzten zeitlichen Wirksamkeit der königlichen Privilegierung (S. 314–320). Abgeschlossen wird der Band mit einem Resümee (S. 321–328) und einem Personen- (S. 329–344) und Ortsnamenregister (S. 345–348).

Die Bewertung der Arbeit fällt durchaus positiv aus. Die Beschäftigung mit ein und dergleichen Fragestellung aus drei verschiedenen Perspektiven erweist sich als stilistisch und methodisch sehr gelungen: Das Ergebnis ist keine Sammlung unverbundener Fallstudien, sondern ein organisches Werk, das von drei Blickwinkeln Licht auf die Frage wirft, wie sich die stabilitas regni im Zeitalter der Ottonen als dominierendes politisches Ideal etablieren konnte. Die auf diesem Ideal fußende politische Kultur wurde von den vier liudolfingischen Herrschern nicht immer mit der gleichen Intensität und dem selben Bewusstsein gestaltet. Vielmehr fungierten die Könige als Katalysatoren eines kulturellen Prozesses, der größtenteils zentripetalen Charakter hatte, aber auf eine Stabilisierung und Institutionalisierung des Reichsgefüges ausgerichtet war.

Eine eigentlich planmäßige und nicht durch kontingente Umstände bestimmte Politik der Ottonen lässt sich vor allem in Sachsen beobachten, wo der Ausbau des dynastischen Patrimoniums im Vordergrund stand. Dieser nach Meinung des Rezensenten zutreffende Befund ist insofern besonders hervorzuheben, als er nicht nur die ottonische Königsherrschaft, sondern auch die Grundsätze der Herrschaft zur ottonischen Zeit besser begreifen lässt und die alte zentralistische Auffassung des Ottonenreiches ein Stück weiter dekonstruiert. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse der Studie auch bei der deutschsprachigen Mediävistik auf Aufmerksamkeit stoßen und den in den letzten Jahren leider nicht mehr so intensiven Austausch zwischen italienischer und deutscher Forschung über grundsätzliche Fragen der Reichsgeschichte wieder anregen werden.

Anmerkung:
1 Ernst Tremp, Zwischen ‚Stabilitas‘ und ‚Mutatio Regni‘. Herrschafts- und Staatsauffassungen im Umkreis Ludwigs des Frommen, in: Régine Le Jan (Hrsg.), La royauté et les élites dans l'Europe carolingienne (début IXe siècle aux environs de 920), Collection Histoire et littérature régionales 17, Villeneuve d'Ascq 1998, S. 111–127.

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