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Title
Umkämpftes Asyl. Vom Nachkriegsdeutschland bis in die Gegenwart


Author(s)
Poutrus, Patrice G.
Published
Extent
248 S.
Price
€ 25,00
Reviewed for H-Soz-Kult by
Michael Mayer, Akademie für Politische Bildung, Tutzing

Im September 1950 wurde eine Gruppe von nichtdeutschen Veteranen des Spanischen Bürgerkriegs von Frankreich über die Grenze zur Bundesrepublik abgeschoben. Die französische Besatzungsmacht nutzte damit ihre auch nach der Gründung der Bonner Republik weiterhin bestehenden Befugnisse für die Sicherung der westdeutschen Grenzen, um „unerwünschte“ Ausländer loszuwerden. Die Behörden in der Bundesrepublik hatten sich dem zu fügen, leiteten die ehemaligen kommunistischen Kämpfer jedoch unverzüglich an die DDR weiter. Die dortigen Grenzer waren zwar ausgesprochen erstaunt über die Menschen, die sich am Schlagbaum zeigten, die Betroffenen konnten jedoch passieren. Sie wurden schließlich in Plauen von der Volkspolizei aufgehalten und in eine Sammelunterkunft nach Dresden gebracht.

Patrice G. Poutrus berichtet diese Episode in seinem neuen Buch „Umkämpftes Asyl. Vom Nachkriegsdeutschland bis in die Gegenwart“, in dem die Neuregelung des Asylrechts von 1992/93, die Poutrus als einen „Gründungsakt der Berliner Republik“ bezeichnet (S. 13), den Fixpunkt darstellt. Der Autor sucht insgesamt eine Antwort auf die Leitfrage, weshalb der Artikel 16 des Grundgesetzes („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) zu einem „Verfassungskonflikt im vereinten Deutschland geführt“ habe (S. 11). Zu Recht kritisiert Poutrus, dass die historische Forschung die Frage des Asylrechts und der Asylpraxis in der jungen Bundesrepublik bisher beinahe völlig vernachlässigt hat. Erst der deutliche Anstieg der Asylanträge zum Ende der 1970er-Jahre hin hat regelmäßig Beachtung in Publikationen gefunden.

Poutrus konzentriert sich in seiner knappen Überblicksdarstellung, die vornehmlich den Zeitraum zwischen 1949 und 1993 behandelt, gezielt auf einzelne Gruppen von Asylsuchenden, um anhand dieser die Asylrechts-Debatten nachzuzeichnen – als Ausdruck von generellen Selbstverständigungsdebatten der deutschen Gesellschaft im Umgang mit „Fremden“. Die Aufnahme von Flüchtlingen aus Ungarn im Jahre 1956 stellt für ihn einen Wendepunkt hin zu einer eher pragmatischen Asylpolitik der Bundesrepublik dar. Zugleich betont er, dass es sich in diesem Fall, aber auch beim Umgang mit den 1968 aus der Tschechoslowakei fliehenden Menschen, eher um situationsbedingte humanitäre Hilfe für die Betroffenen gehandelt habe. So können die 1950er- und 1960er-Jahre – hierbei muss man Poutrus dringend beipflichten – keinesfalls als „eine Art Goldenes Zeitalter der Asylgewährung in Westeuropa angesehen“ werden (S. 61), wie dies von vielen Autoren, die sich mit der Zeit der 1980er- und 1990er-Jahre befassen, im schablonenhaft anmutenden Rückblick gern behauptet wird.

Besonders anregend ist das Kapitel „Asyl im Ausreiseland DDR“, da Poutrus hier auf langjährige eigene Archivrecherchen zurückgreifen kann. Neben den erwähnten Veteranen des Spanischen Bürgerkriegs befasst er sich etwa mit den Flüchtlingen, die nach dem Ende des griechischen Bürgerkriegs im Oktober 1949 in die soeben gegründete DDR kamen. Es handelte sich bei diesen Menschen vielfach um Minderjährige, deren Familien der Kommunistischen Partei Griechenlands angehörten. Gleichfalls kamen seit Ende der 1950er-Jahre auch eine kleine Anzahl von algerischen Schutzsuchenden sowie nach 1973 eine Reihe von chilenischen Flüchtlingen in die DDR, um dort Asyl zu finden. Poutrus arbeitet sehr gut die ambivalente Haltung von Staat und Gesellschaft in der DDR heraus. So hatten die Asylsuchenden den Vorstellungen der SED-Führung, aber auch der allgemeinen Bevölkerung, nach vorbildhaftem Verhalten und einer möglichst nahtlosen Anpassung an die Lebensweise in der DDR zu entsprechen. Entstehende Konflikte wurden dabei meist auf Kosten der Einwanderer gelöst.

Die Ergebnisse seiner Forschungen zur DDR nutzt Poutrus im Folgenden, um die Asyldebatte im wiedervereinigten Deutschland einzuordnen. Er betont dabei zu Recht, dass in Ostdeutschland mehr noch als im Westen der Bundesrepublik viele Menschen nicht gelernt hatten, Ausländer als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anzuerkennen, sondern weiterhin dem Konstrukt eines (zu keiner Zeit je existierenden) homogenen, national definierten Staates anhingen. Ausländerfeindliche Diskurse der CDU/CSU und das Unvermögen der SPD, diesen eine klare, humanitär geprägte Haltung entgegenzustellen, verschärften nach Poutrus’ Ansicht das Klima, wobei es in den frühen 1990er-Jahren bekanntlich zu massiver Gewalt gegenüber Ausländern kam – man denke an die Ereignisse von Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen. Die Parallelen zur Gegenwart erscheinen frappierend, auch wenn Poutrus sein Buch faktisch mit dem „sogenannten Asylkompromiss“ enden lässt (S. 161). Dieser habe „die latente Spannung zwischen einem auf starker Souveränität bestehendem Nationalstaatsprinzip und der Idee einer pluralistischen Gesellschaft auf Grundlage der Menschenrechte“ nicht aufheben können (S. 184).

Insgesamt ist Poutrus ein knapper und nützlicher Überblick insbesondere zu einzelnen Gruppen von Asylsuchenden gelungen. Bedauerlicherweise finden sich jedoch keine individuellen, exemplarischen Asylfälle, wodurch das Thema letztlich doch ein wenig abstrakt und menschenleer erscheint, zumal auch kollektive Akteure wie Verbände oder kirchliche Gruppen nicht näher betrachtet werden. Zudem ergeben sich einige nicht unproblematische Interpretationen, was aber wohl vor allem damit zu tun hat, dass die Asylpolitik der Bundesrepublik in den 1950er- und 1960er-Jahren bisher noch nicht umfassend erforscht ist. So sieht Poutrus etwa den Asylartikel 16 des Grundgesetzes als besondere Neuerung (S. 21). Gleichwohl erschöpfte sich das bundesdeutsche Asylrecht in der Praxis bis 1965 weitgehend in einem Auslieferungsschutz für Betroffene und stand damit in der Tradition der Weimarer Republik. Nicht ohne Grund gab es bis zu diesem Zeitpunkt nur Asylverfahren nach der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht aber nach Artikel 16 GG. Erst nach dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes wurden die Anerkennungsverfahren für Konventionsflüchtlinge seit Herbst 1965 auch auf Verfolgte nach Artikel 16 GG angewandt. Nur seit dieser Zäsur kann überhaupt von einem veritablen Asylrecht auf Basis des Grundgesetzes gesprochen werden.

Indes führte auch nicht, wie von Poutrus angenommen, erst die Aufnahme chilenischer Flüchtlinge in der Bundesrepublik während der 1970er-Jahre dazu, dass politisch Verfolgte einen universellen Schutz „vor jeglicher diktatorischer Herrschaft“ (S. 70) erhielten. Vielmehr entwickelte sich seit Mitte der 1950er-Jahre nach und nach die Anerkennungspraxis in Asylverfahren – zuerst für Genfer Konventionsflüchtlinge, später auch für andere Verfolgte – im Zusammenspiel zwischen der zuständigen Behörde, der Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, und den Verwaltungsgerichten. Dabei wurden insbesondere die Verfolgungsgründe immer feingliedriger bestimmt. Somit greift Poutrus’ These zu kurz, dass seit den 1970er-Jahren nicht mehr das staatliche Interesse, „sondern allein die anzuerkennende politische Verfolgung des Asyl begehrenden Flüchtlings“ (S. 71) über die Gewährung von Schutz in der Bundesrepublik entschieden habe. Die Realität war weit komplexer: So zeigt bereits die Asylpraxis der 1950er- und 1960er-Jahre, dass Verwaltung und Gerichte Betroffenen vielfach geradezu zähneknirschend Asyl zuerkannten, da diese Verfolgungsgründe geltend machen konnten, selbst wenn die Beamten und Richter kontinuierlich (auch über die 1970er-Jahre hinaus) Schutzsuchenden eher ungern Asyl gewähren wollten. Als Beispiel sei nur der Fall eines in der Bundesrepublik rechtskräftig verurteilten kurdischen Spions erwähnt, dem das Bayerische Oberste Landesgericht 1964 widerstrebend Asyl (das heißt Auslieferungsschutz nach Artikel 16 GG) gewährte, da dem Mann im Falle einer Abschiebung in die Türkei die Todesstrafe drohte.1 Doch blieb es in der Praxis nicht bei dieser Asylgewährung wider Willen. Teile der Verwaltung versuchten wieder und wieder, Betroffenen im Einzelfall ihr Asylrecht vorzuenthalten – etwa indem diese erst gar kein Anerkennungsverfahren durchlaufen sollten bzw. ihnen die Möglichkeit genommen wurde, gegen eine Ablehnung ihres Asylgesuchs Widerspruch einzulegen.2

Patrice G. Poutrus hat einen lesenswerten Überblick zu den Asyldebatten in der Bundesrepublik vorgelegt, der durch ein wichtiges Kapitel zur Geschichte einzelner Gruppen von Asylsuchenden in der DDR ergänzt wird. Dieses Buch ist auch für die aktuelle Flüchtlingsdebatte von Interesse, da es noch einmal verdeutlicht, welche Schwierigkeiten die Gesellschaft in West- und Ostdeutschland hatte, „Fremde“ in ihrer Mitte aufzunehmen, auch wenn dies bereits seit Jahrhunderten den Normalzustand in den deutschen Staaten darstellte. Poutrus versteht sein Werk dabei als Auftakt für weitere Forschungen zum Themenkomplex Asyl, der von der Zeitgeschichtsforschung bisher kaum auf Quellenbasis bearbeitet wurde.

Anmerkungen:
1 Vgl. den Beschluss des BayObLG vom 23.3.1964, in: Deutsches Verwaltungsblatt 79 (1964), S. 591–593.
2 Der Rezensent steht kurz vor dem Abschluss einer Habilitationsschrift zur Asylpraxis in der Bundesrepublik 1949 bis 1970.

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