Arndt, Andreas; Gerber, Simon; Schmidt, Sarah (Hrsg.): Wissenschaft, Kirche, Staat und Politik. Schleiermacher im Preußischen Reformprozess. Berlin 2019 : de Gruyter, ISBN 978-3-11-061988-1 VII, 341 S. € 34,95

: Die Reformation der Revolution. Friedrich Schleiermacher in seiner Zeit. Berlin 2019 : Matthes & Seitz, ISBN 978-3-95757-607-1 334 S. € 30,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Viktoria Gräbe, Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Hildesheim

Der Tagungsband „Wissenschaft, Kirche, Staat und Politik. Schleiermacher im preußischen Reformprozess“ ist im Kontext eines größeren Projektes der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zur textkritischen Edition der Schriften des protestantischen Theologen Friedrich Schleiermacher entstanden. Entgegen dem Titel wird der zeitliche Fokus des Bandes in einigen Beiträgen auf die gesamte zweite Berliner Wirkungszeit Schleiermachers (1808–1834) ausgedehnt. Auch thematisch sind sehr unterschiedliche – bildungshistorische, sprachtheoretische, philosophische, staatstheoretische und theologische – Perspektiven vereint; Schleiermachers Rolle im Reformprozess Preußens hingegen ist strenggenommen nur Gegenstand der Beiträge von Bärbel Holtz1, Zachary Purvis2, Christiane Ehrhardt3 und Günter Meckenstock.4

Versucht man diesen Lebensabschnitt Schleiermachers mithilfe der ebenfalls 2019 erschienenen Biografie „Die Reformation der Revolution. Friedrich Schleiermacher in seiner Zeit“ von Andreas Arndt einzuordnen, so wird man scheitern. Arndts anspruchsvolles Unterfangen einer „Ideologiekritik der theologisch-philosophischen Gedankenwelt Schleiermachers“ (S. 212) nämlich nähert sich der Person Schleiermachers überwiegend nicht chronologisch, sondern aus unterschiedlichen thematischen Perspektiven. Bezeichnend und für das Buch wegweisend ist dessen „Zuvor“, das mit einem Hegel-Zitat über das Prinzip der Revolution beginnt: Arndt als ausgewiesener Hegel-Kenner neigt dazu, die/den (mit diesem nicht vertrauten) Leser/in durch ständige Vergleiche zwischen den beiden „Rivalen“ zu ermüden.

Arndt selbst ist auch im Tagungsband mit einem Beitrag zum „Begriff des Rechts in Schleiermachers Ethik-Vorlesungen“ vertreten, für den er neu edierte Vorlesungsschriften auswertet. Dabei handelt es sich um eine Quellenart, die auch schon im Zusammenhang mit Schleiermachers Vorlesungen zur Pädagogik fruchtbar gemacht worden ist5, der Arndt gleichwohl aber zumindest im Rahmen des Aufsatzes nicht mit dem nötigen textkritischen Vorbehalt begegnet, wie die zitierten Beispiele deutlich machen (S. 225; S. 227). Darüber hinaus fehlt ein Hinweis auf die Methodik bzw. Systematik des Vergleichs zwischen Vorlesungsmanuskripten zur Ethik und Über die Lehre vom Staat und den Mitschriften. Das abschließende Messen von Schleiermachers „defizitärer“ Rechtstheorie an der heute verbürgten rechtlichen Gleichheit aller Menschen ist durchaus legitim, allerdings muss bei ihrer Bewertung der utopische Gedanke Schleiermachers noch stärker berücksichtigt und gewürdigt werden. Dies gelingt Arndt im „Danach“ seiner Monographie auch deutlich besser: „Auf der anderen Seite ermöglicht die Unterbestimmtheit der Differenz zwischen dem Woher und dem Wohin des Fortschritts Schleiermacher das Festhalten an utopischen Entwürfen und Gehalten, die im Pragmatismus des Tagesgeschäfts nicht untergehen und auch nicht zum Ornament herabsinken sollen.“ (S. 197) Gleichermaßen bietet das vorangehende Monographiekapitel „Staat, Recht, Gesinnung“ (S. 169–196) als ausführliche Reflexion der Staatstheorie mehr als der Tagungsbeitrag die Möglichkeit, über einen Binnenvergleich der Schriften Schleiermachers hinaus dessen Haltung beispielsweise zur Verfassung in den Zeitgeist einzuordnen. Differenzierter kommt Arndt hier zu einer Einschätzung von Schleiermachers Staatstheorie als einer ambivalenten (S. 172) und vermag es deutlicher, Schleiermachers Staatsbegriff als Ergebnis eines „ethischen Bildungsprozesses“ (S. 175) darzulegen. Zur Vertiefung in Schleiermachers Staatstheorie empfiehlt sich daher eine parallele Lektüre des Tagungsbeitrags und des genannten Kapitels in der Biographie.

Dem mit Schleiermacher und dem historischen Kontext wenig vertrauten Leser sei zur Einführung jedoch zunächst der Sammelbandbeitrag von Bärbel Holtz als ausgewiesener Kennerin der preußischen Verwaltung nahegelegt, der souverän in die politische Situation nach dem verlorenen Krieg Preußens gegen die napoleonischen Truppen einführt und daneben auch einen Einblick in die (untergeordnete) Rolle der Kulturpolitik im sich anschließenden Reformprozess, mitgestaltet von Schleiermacher als Teil der „Generation ‚Napoleon‘“ (S. 9), gibt. Der Beitrag neigt insgesamt ein wenig zu Abwegen und lässt dadurch gelegentlich den roten Faden wie auch einen letzten redaktionellen Schliff vermissen. Holtz’ geschickter Ansatz, die Bedeutsamkeit Schleiermachers an der Entscheidung zu einem Gesuch auf Errichtung eines Denkmals in einer seiner Wirkungsstätten, Landsberg an der Warthe, abzulesen, misslingt schlussendlich deshalb, weil Holtz weder den Ausgang des Ersuchens noch die Motive der vermuteten Ablehnung klar benennen kann.

Neue Quellen bezieht Wolfgang Virmond in seiner Auswertung von Schleiermachers Schreibkalender ein, die er beispielsweise von Tagebüchern durch ihre Funktion eines „trockenen Registrieren(s) des Alltags“ (S. 36) abgrenzt. Inhaltlich stellt Virmond ihre Relevanz für die Rekonstruktion dieser Lebensetappe Schleiermachers in den Mittelpunkt, „zumal da über diese zweite Berliner Zeit (1807–1834) noch immer zu wenig bekannt ist.“ (S. 37) Virmond vermag ausgehend von Informationen zu musikalischen und literarischen Genüssen, zu gesellschaftlichen Ereignissen und der finanziellen Situation Schleiermachers weitere Forschungsfragen zu formulieren, die vor allem Schleiermacher als Person, aber auch die Epoche zum Gegenstand haben könnten und damit bei systematischer Auswertung zur Transformation der „Goethezeit und des 19. Jh. in ein Informations-Zeitalter“ (S. 41) beitragen könnten.

Sarah Schmidt widmet sich als einzige Autorin des Bandes nicht dem öffentlichen Wirken Schleiermachers, sondern erschließt Schleiermachers Briefwechsel mit seiner künftigen Ehefrau Henriette und damit ebenfalls ein neues Quellenkorpus. Aus einer systemtheoretischen Perspektive weist sie privaten Briefwechseln in ihrer zeitgenössisch spezifischen Nutzung einen ähnlich prominenten Stellenwert für die Einübung eines semantischen Codes wie Romanen zu. Die Stärken des Aufsatzes liegen dabei klar in Schmidts hermeneutischer Deutungskompetenz der Kommunikationsstrategien der Brautleute sowie in ihrem überzeugenden Abgleich des romantischen Idealkonstrukts von Liebe und Geschlechterbeziehung. Weniger gelungen ist der etwas erzwungen wirkende und in der Argumentation nicht überzeugende Übertrag auf die „gegenwärtige […] Diskussion um geschlechtliche Identität“ (S. 72). „Die in dem Modell einer Komplementarität zementierte Bi-Geschlechtlichkeit ist nicht nur einer Pluralität geschlechtlicher Identitäten gewichen, sondern wird seit 2013 mit dem Eintrag x als Möglichkeit eines dritten Geschlechts im deutschen Personalausweis aus gesetzlich überschritten. […] Die in den späten Vorlesungen angedeutete ‚Naturbasis‘ des Geschlechts, zu der Schleiermacher argumentativ Zuflucht nimmt, ist ein ad acta gelegter Essentialismus […], ließe sich also durchaus ausgehend von Schleiermachers Dialektik- und Ethik-Vorlesungen als Produkt einer unaufhörlich weiter schreitenden kulturellen Praxis demontieren.“ (S. 72f.) Schmidt betritt gleichwohl angesichts der nur wenigen, sich zumeist auf die Idee zu einem Katechismus der edlen Vernunft für Frauen (1798) beziehenden Publikationen6 Neuland in einer auch theoretisch reflektierten, schleiermacherbezogenen Geschlechterforschung.

Ebenfalls originell ist Christiane Ehrhardts Beitrag mit dem verwegenen Titel „Schleiermacher und die Schulreform – mit einem Ausflug von Berlin nach Hessen“. Ehrhardt zieht hierin Parallelen zwischen einer vergleichsweise kurz zurückliegenden Bildungsreform – den Plänen zur Gesamtschule in den 1960er-Jahren – und der Aufbruchsstimmung im Zuge der geplanten Neuorganisation des Unterrichtswesens unter Schleiermacher als erstem Direktor der Berliner Wissenschaftlichen Deputation für den öffentlichen Unterricht ab 1810 (S. 98). Die wichtigste Gemeinsamkeit beider Reformen ist nach Ehrhardt negativ bestimmt: in ihrem Scheitern bzw. ihrer schleichenden Aufweichung im Zuge der Restauration. Wenn Ehrhardt über diese durchaus lesenswerte Gegenüberstellung Bezüge zu heutigen Diskussionen um die Aufgaben von Schule im Prozess der Bildung von Bürgern – und nicht Menschen – herstellt, dann ist dies löblich und bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Ihr Plädoyer an quereinsteigende Lehrer/innen hingegen, abgeleitet aus Schleiermachers berühmtem Ausspruch „alles mit Religion, nichts aus Religion“ (S. 115), der wohlgemerkt in einem gänzlich anderen als dem hier besprochenen Berliner Kontext der Bildungsreform entstand7, wirkt dann doch arg konstruiert und korrespondiert allenfalls mit der Einleitung in den Text, die gleichwohl wie auch das Ende in nur losem Zusammenhang zum Kernstück des Aufsatzes steht.

Die weiteren Beiträge des Tagungsbandes geben Einblicke in die Vielseitigkeit der Tätigkeit Schleiermachers sowie seine Einbindung in ein Netzwerk produktiver Literaten; in seine tiefe Quellenkenntnis wie auch in sein strategisches Geschick im Sinne eines heutigen Forschungsmanagements. Beide Publikationen zusammen stellen einander ergänzende, nicht immer deutungsgleiche Puzzlestücke in der anscheinend noch nicht an ihr Ende gekommenen Schleiermacher-Forschung dar und geben Hoffnung, dass insbesondere das Akademievorhaben weitere unbekannte Quellen ediert und diese auch für Forschungsfragen über die Person Schleiermacher hinaus publik und fruchtbar zu machen vermag.

Anmerkungen:
1 Bärbel Holtz, Friedrich Schleiermacher in seiner Zeit 1808 bis 1810, S. 9–31.
2 Zachary Purvis, Schleiermacher, Theology, and the Modern University, S. 77–86.
3 Christiane Ehrhardt, Schleiermacher und die Schulreform – mit einem Ausflug von Berlin nach Hessen, S. 87–116.
4 Günter Meckenstock, Zeitgeschichtliche Bezüge in Schleiermachers Predigten 1808–1810.
5 Siehe insbesondere die Vorlesungen von 1826. Michael Winkler / Jens Brachmann (Hrsg.), Friedrich Schleiermacher. Texte zur Pädagogik. Kommentierte Studienausgabe. Bd. 2, Frankfurt am Main 2000.
6 Vgl. exemplarisch Juliane Jacobi, Friedrich Schleiermachers „Idee zu einem Katechismus der Vernunft für edle Frauen“. Ein Beitrag zur Bildungsgeschichte als Geschlechtergeschichte, in: Zeitschrift für Pädagogik 46/2 (2000), S. 159–174.
7 Friedrich Schleiermacher, Über die Religion. Reden an die gebildeten unter ihren Verächtern, hrsg. von Rudolf Otto, Göttingen 1799, S. 60.

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