J. Kučera: Mírové uspořádání s Německem

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Title
Mírové uspořádání s Německem. Od protihitlerovské koalice k Česko-německé deklaraci


Author(s)
Kučera, Jaroslav
Published
Extent
479 S.
Price
CZK 499,00
Reviewed for H-Soz-Kult by
Volker Zimmermann, Collegium Carolinum – Forschungsinstitut für die Geschichte Tschechiens und der Slowakei, München

Nach dem Zweiten Weltkrieg eine Friedensordnung mit Deutschland zu schaffen, war für alle Siegermächte angesichts ihres bald nach Kriegsende zerfallenden Bündnisses, des ausbrechenden Ost-West-Konflikts und der deutschen Teilung eine schwierige Aufgabe. Für die kleineren Staaten unter ihnen stellte sich dieses Problem noch dringender: Aufgrund ihrer Abhängigkeit von der Entwicklung der internationalen Lage und den Großmächten bestand für sie nur geringer Spielraum für eine eigene Interessenspolitik gegenüber dem geteilten Deutschland. Am Beispiel der Tschechoslowakei zeigt Jaroslav Kučera in seiner Studie „Eine Friedensregelung mit Deutschland. Von der Anti-Hitler-Koalition zur Deutsch-Tschechischen Erklärung“, wie ein mitteleuropäischer Staat diese Aufgabe zu lösen versuchte – und wie lange es dauerte, ein tragfähiges Ergebnis zu erzielen.

Kučera ist ein ausgewiesener Kenner der deutsch-tschechischen Beziehungen und kann in seinem neuen Buch partiell auf eigene Vorarbeiten zurückgreifen, die zu einem Teil auch in deutscher Sprache vorliegen.1 Er schlägt einen großen Bogen von der Anti-Hitler-Koalition der letzten Kriegsjahre bis zur Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997. Erst sie setzte einen zumindest formalen Schlusspunkt in der Frage einer deutsch-tschechischen Friedensregelung. Diesen langen Weg schildert der Autor mit einer profunden Kenntnis sowohl von Quellen aus tschechischen und deutschen Archiven als auch der tschechischen, deutsch- und englischsprachigen Fachliteratur. Hierbei werden die internationalen Rahmenbedingungen wie auch die einzelnen Schritte der tschechoslowakischen bzw. nach 1993 tschechischen Regierung im Detail analysiert und immer wieder vergleichende Perspektiven zum Beispiel auf den polnischen Fall mit seinen ähnlichen Voraussetzungen eröffnet.

Das Buch ist in drei Teile gegliedert: Zunächst bietet das als „Synthese“ überschriebene erste Kapitel einen umfassenden Überblick zum „Prozess der Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: Akteure, Entwicklung, Ergebnisse“ von 1941 bis 1997, wobei sowohl der internationale Kontext als auch das spezielle tschechoslowakische Beispiel abgehandelt werden. Es folgt ein als „Exkurs“ bezeichneter zweiter Teil über die „Vertriebenenverbände in der Bundesrepublik Deutschland und ihre politische Stellung“ – was zeigt, wie bedeutend gerade diese Organisationen als Akteure aus tschechoslowakischer/tschechischer Sicht waren (bzw. je nach Stand der Beziehungen immer noch sind). Im als „Analyse“ bezeichneten, wieder umfangreicheren dritten Teil „Ausgewählte Probleme der Friedensordnung mit Deutschland“ werden einzelne Aspekte, die speziell die Tschechoslowakei/Tschechien betreffen, vertiefend beschrieben. Neben der Frage der Reparationen dominieren auch hier Themen, die mit den aus der Tschechoslowakei vertriebenen Deutschen zusammenhängen: das „Recht auf Heimat“ und eigentumsrechtliche Fragen.

Offensichtlich ist also für den tschechoslowakischen/tschechischen Fall, dass bei der Ausgestaltung der Friedensregelung mit der Vertreibung und Zwangsaussiedlung der deutschen Bevölkerung ein fast alle anderen Themenbereiche dominierender Problemkreis existierte. Wie Kučera zeigt, reicht hier ein roter Faden von den tschechoslowakischen Zielen nach Kriegsende – der Kontrolle des besiegten Deutschland und eben der Aussiedlung der Deutschen – bis zur Deutsch-Tschechischen Deklaration. Dass es letztlich über 50 Jahre dauerte, bis eine formale Lösung gefunden wurde, war nicht nur auf die internationale Lage, sondern gerade auf diese spezielle deutsch-tschechische Konstellation zurückzuführen.

Bei der Friedensregelung mit Deutschland handelte es sich laut einem Handbuch des tschechoslowakischen Außenministeriums vom Ende der 1940er-Jahre um drei „Körbe“, in denen die verschiedenen Fragen gebündelt wurden: 1. Institutionen und Mechanismen (u.a. Besatzungsregime und Kontrolle Deutschlands, Friedensvertrag), 2. Dauerhafte Begrenzung der Macht Deutschlands (u.a. Demilitarisierung, Denazifizierung, Bestrafung von Kriegsverbrechern, Demokratisierung, Klärung territorialer Fragen) und 3. Wirtschaftliche und soziale Kriegsfolgen (u.a. Restitutionen, Reparationen, Kriegsgefangene und Displaced Persons). Da zwischen den Siegermächten und Deutschland bzw. den beiden deutschen Staaten kein Friedensvertrag geschlossen wurde, fehlte eine abschließende Klärung vieler Themen, was die deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen stark belastete.

Nach dem Zerfall des alliierten Bündnisses war die Tschechoslowakei vor allem bei Inhalten aus den Körben 2 und 3 ebenso wie andere Länder auf bilaterale Regelungen angewiesen. Dass sie nun im östlichen Lager verankert war und zwei deutschen Staaten gegenüberstand, von denen sie mit einem offiziell verbündet war, machte die Lage kompliziert. Kučera widmet dann auch dem speziellen Verhältnis der Tschechoslowakei zur SBZ/DDR besondere Aufmerksamkeit, da sich hier bezüglich der Friedensregelung Vor- wie Nachteile boten: auf der einen Seite eine ausdrückliche Anerkennung des territorialen und politischen Status quo und Billigung der Vertreibung vonseiten Ost-Berlins, auf der anderen Seite ein sehr begrenzter Spielraum in der Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Letzteres sei aber – insbesondere an der Wende von den 1960er- zu den 1970er-Jahren – aufgrund einer Loyalität gegenüber der DDR „bis an die Grenze des Devoten“ (S. 186) teilweise selbstverschuldet gewesen.

Auf der anderen Seite zeigte sich immer wieder, dass die bundesdeutsche Politik verbal Positionen der Vertriebenenverbände aufgriff, ohne aber konkrete Vorschläge zu einer Lösung dieser Fragen zu unterbreiten – also keine praktischen Schritte zur Durchsetzung von Forderungen wie etwa nach Entschädigungszahlungen und dem „Recht auf Heimat“ unternahm. Da der Status quo seit dem Prager Vertrag von 1973 zwischen der BRD und der ČSSR garantiert war, konnten alle Seiten letztlich gut mit dem Schwebezustand leben, den der fehlende Friedensvertrag bewirkte – denn ein solcher hätte laut Kučera keine wesentlich besseren Ergebnisse gebracht. Unzufrieden musste die tschechoslowakische Politik jedoch in der Frage der Reparationen sein, die von den USA und der Sowjetunion bald als gelöst betrachtet wurde. Intern äußerten allerdings sogar Mitarbeiter des Prager Außenministeriums im Jahr 1945 die Meinung, dass die tschechoslowakischen Kriegs- und Besatzungsschäden im Vergleich zu anderen Staaten deutlich geringer ausgefallen seien (S. 299). Dass die Tschechoslowakei aber selbst in der Frage der Entschädigung von NS-Opfern weniger als etwa Polen und Ungarn erreichte, führt der Autor auch auf eine „fehlende Konzeption und die Passivität“ (S. 388) der Prager Regierung zurück.

Auf der Basis umfassender Archivstudien gelingt es dem Autor, gerade die Problematik der unzuverlässigen Zahlen herauszuarbeiten, auf denen die materiellen Aspekte der Friedensregelung beruhten. Von den tschechoslowakischen Kriegs- und Besatzungsschäden über die Zahl der sudetendeutschen Todesopfer nach Kriegsende bis zum Wert des enteigneten deutschen Besitzes nach 1945 ist eigentlich kaum eine zuverlässige Zahl zu ermitteln – dafür wurde aber umso vehementer über diverse Angaben diskutiert und gestritten. Vor allem in den 1990er-Jahren war dann die Frage des Umgangs mit der Vertreibung und Zwangsaussiedlung vor dem Hintergrund des weiterhin fehlenden Friedensvertrags mit Deutschland (der ja auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 nicht war) derart drängend, dass erst die „Deutsch-Tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung“ von 1997 eine Lösung brachte. Ihr zufolge sollte das gegenseitige Verhältnis nicht mehr durch rechtliche und politische Probleme der Vergangenheit beeinträchtigt werden. Kučera bilanziert, dass die Gegenwart und die Zukunft über die Vergangenheit gesiegt hätten und der Kalte Krieg „in diesem Prozess ein wichtiger Katalysator“ gewesen sei (S. 389).

Die Studie bietet einen hervorragenden Überblick zur Problematik der Friedensregelung mit Deutschland aus der Perspektive eines ostmitteleuropäischen Nachbarstaates und Partners in der Europäischen Union. Zwar sind viele der grundlegenden Entwicklungen bereits in Einzelstudien behandelt worden, aber eine derart umfassende Analyse, die den tschechoslowakischen/tschechischen Fall in den internationalen Kontext ebenso einbettet wie quellengesättigt und ausgewogen im Detail analysiert, stand bisher aus. Da das Thema als Teilbereich der gesamten europäischen Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg über die deutsch-tschechischen Beziehungen hinausweist, sollte diese Studie auch einer nicht des Tschechischen kundigen Leserschaft zugänglich sein. Eine zumindest teilweise Übersetzung des umfangreichen Bandes ins Englische – oder wenigstens ins Deutsche – wäre somit wünschenswert.

Anmerkung:
1 Neben zahlreichen Aufsätzen handelt es sich vor allem um die Studie von Jaroslav Kučera, „Der Hai wird nie wieder so stark sein“. Tschechoslowakische Deutschlandpolitik 1945–1948, Dresden 2001, sowie die Beiträge von Tomáš Jelínek / Jaroslav Kučera, Ohnmächtige Zaungäste. Die Entschädigung von tschechoslowakischen NS-Verfolgten, in: Hans Günter Hockerts / Claudia Moisel / Tobias Winstel (Hrsg.), Grenzen der Wiedergutmachung. Die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945–2000, Göttingen 2006, S. 776–834, und Jaroslav Kučera, Eigentumsrechtliche Ansprüche der Tschechoslowakei gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit des „Eisernen Vorhangs“, in: Christoph Buchheim / Edita Ivaníčková / Volker Zimmermann (Hrsg.), Die Tschechoslowakei und die beiden deutschen Staaten, Essen 2010, S. 51–86.

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