Cover
Titel
The Unchosen Ones. Diaspora, Nation, and Migration in Israel and Germany


Autor(en)
Panagiotidis, Jannis
Reihe
German Jewish Cultures
Erschienen
Anzahl Seiten
XVII, 363 S.
Preis
$ 40.00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jana Matthies, Fachbereich Geschichte, Universität Hamburg

In der israelischen Gesellschaft sei, so schreibt Jannis Panagiotidis abschließend in dieser auf seiner Dissertation aufbauenden Monographie, „a further de facto separation of Jewishness and Israeliness“ (S. 295) erkennbar. Das genaue Gegenteil einer solchen Trennung, nämlich den jüdischen Charakter des israelischen Staates, hob das am 19. Juli 2018 von der Knesset verabschiedete „Nationalstaatsgesetz“ in den Verfassungsrang. Darin wird Israel als historisches Heimatland und „Nationalstaat des jüdischen Volkes“ definiert, in dem Hebräisch einzige Amtssprache ist.1 Trotzdem – oder gerade weil – das Gesetz die Frage nach dem nationalstaatlichen Selbstverständnis Israels zu beantworten versucht, wirft es ebendiese erneut auf. Sie stellt sich auch in Deutschland, dessen Staatsangehörigkeitsgesetze ähnliche Elemente wie in Israel aufweisen, und betrifft unmittelbar die Menschen, die hier oder dort leben (wollen): Wer gehört (nicht) dazu? In welchem Verhältnis stehen Nationalität, Ethnizität und Religion? Wer hat (k)ein Recht auf die Staatsangehörigkeit? Kurz: Wer ist Jude und Jüdin und dadurch Israeli/n? Wer ist Deutsche/r? Und wer nicht?

Dass Antworten darauf nicht nur in Gesetzestexten, sondern auch in den variablen Interpretationen der sie implementierenden Akteure von Staat und Gesellschaft zu suchen und zu finden sind, zeigt Jannis Panagiotidis in dieser hervorragenden Studie. In transnational-vergleichender Perspektive analysiert er co-ethnic migration nach Israel und in die Bundesrepublik von der Nachkriegszeit bis in die 1990er-Jahre, die auf angenommener Ethnizität und dem Abstammungsprinzip beruhte.2 Sein Hauptaugenmerk liegt dabei auf zwei Aspekten: Zum einen richtet er seinen Blick auf abgelehnte Aussiedler (Bundesrepublik) und Olim (Israel; hebräische Bezeichnung für Einwanderer), die als Deutsche aus Osteuropa in die Bundesrepublik bzw. als Juden aus aller Welt nach Israel einwandern wollten. Denn: „It was the unchosen ones who defined the chosen ones.” (S. 4) Zum anderen beleuchtet er die staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in den Ausgangs- und Zielländern, sogenannte internal and external gatekeepers, die gesetzliche Regelungen umsetzten, die Einwanderung gestatteten oder verwehrten sowie durchführten. Im Dreieck von Nation und Nationalität, Diaspora und Migration geht es also entgegen der Implikationen des Titels nicht ausschließlich um the unchosen ones, sondern ebenso um diejenigen, die definierten und über Ein- und Ausschluss entschieden. Einem konstruktivistischen Ansatz folgend legt Panagiotidis überzeugend dar, dass Nationalität und staatliche (Nicht-)Zugehörigkeit keinesfalls nur rechtliche Kategorien waren, sondern politisch-soziale Praxen, die stets zeit- und ortsgebundenen Aushandlungsprozessen unterlagen und der Kontrolle von Migration und Migrant/innen dienten. Dies gilt auch für die Gegenwart. Es ist also wenig erstaunlich, dass sich sein Buch äußerst aktuell liest.

Für die Bundesrepublik und das Israel der ersten drei Nachkriegsjahrzehnte beschreibt er im ersten Teil die von Homogenisierungsbestreben geleiteten, aber unterschiedlich restriktiven migration regimes, in denen neben zeitspezifischen Akzenten genauso überzeitliche Kontinuitätslinien erkennbar sind. Während nach Westdeutschland seit 1953 Aussiedler als „Volkszugehörige“ aus Osteuropa immigrieren durften, garantiert(e) Israel per Gesetz allen (halachischen) Juden und Jüdinnen weltweit und zeitlos das „Rückkehrrecht“ aus der Diaspora und den israelischen Pass. Die Aliyah(hebräisch für Einwanderung und Aufstieg) von jungen Arbeitskräften in den sich im Aufbau befindenden Staat war als Beitrag zum „outward-looking Israeli diasporic nation-building project“ (S. 32) durchaus erwünscht – eine Haltung, die sich maßgeblich von der des „inward-looking German ethno-humanitarian refugee state“ (ebd.) unterschied. Da Einwanderung stets zugleich Auswanderung ist, war für co-ethnic migrants zunächst das Verhalten ihrer Ausgangsstaaten entscheidend. So erlaubten die kommunistischen Staaten nur Familienangehörigen die Ausreise (Kapitel 1).

Allerdings wich die Auslegung aufgrund bürokratischer Hindernisse, komplizierter Anerkennungsverfahren sowie der intentionalen Ausgabe von Ausreisegenehmigungen und Einreisevisa teils erheblich von der Rechtsgrundlage ab. Mehr noch erwies sie sich als willkürlich und chaotisch, wie Panagiotidis herausarbeitet, indem er behördliche Prozesse rekonstruiert und mit Fallbeispielen konfrontiert. Mit dem Verweis auf die Normalisierung der Situation in den Ausgangsstaaten verschärften sowohl Westdeutschland als auch Israel in den 1950er- und 1960er-Jahren die Einwanderungsbeschränkungen für co-ethnic migrants. Infolgedessen gewannen zum einen ethnisch-politische bzw. sozial-ökonomische Kriterien, insbesondere Sprachkenntnisse und antikommunistische Einstellungen sowie Gesundheit, Alter und Beruf, zum anderen external gatekeepers wie Botschaften an praktischer Bedeutung. Dies zeigt sich, so Panagiotidis, an der hohen Zahl von abgelehnten Einwanderungsanträgen jugoslawischer Aussiedler und mizrachischer Olim aus dem postkolonialen Nordafrika. Nicht selten oblag die Klärung des mitunter spannungsreichen Verhältnisses zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmungen den Gerichten (Kapitel 2 und 3).

Als doppelter Wendepunkt – im historischen Geschehen und in Panagiotidis' Erzählung – erscheint die Zeit zwischen etwa 1965 und 1975, in der, so das Argument, die Grundlagen für die Einwanderung in den 1990er-Jahren gelegt wurden. Veränderungen im Migrationsgeschehen und die Entspannung zwischen Ost und West veranlassten die Entscheidenden in Israel und der Bundesrepublik, die Türen für Aussiedler und Olim der ersten bzw. zweiten nachfolgenden Generation(en) zu öffnen. Zeitgleich liberalisierten viele Staaten in Osteuropa, unter anderem Polen, ihre Ausreiseregelungen. Einwandern konnten fortan auch „derived Germans and Jews“ (S. 197) sowie Menschen ohne Angehörige im Zielland. Notwendig, wenn auch intern umstritten, waren Anpassungen der dortigen Gesetze und der Auswahlverfahren, die Panagiotidis detailliert beschreibt (Kapitel 4). Die Zahl der eingewanderten co-ethnic migrants nahm seit Mitte der 1970er-Jahre stetig, seit der Öffnung der sowjetischen Grenzen 1987 exorbitant zu. Die Aliyah von Juden und Jüdinnen aus der Sowjetunion begrüßten die Vertreter Israels nicht nur, sondern förderten sie mithilfe der Jewish Agency aktiv. Im Gegensatz dazu versuchten die Behörden der alten und wiedervereinigten Bundesrepublik die Zahl der Aussiedler zu begrenzen, wogegen wiederum die Vertriebenenverbände Stellung bezogen. Dem folgten entsprechende gesetzliche Änderungen hierzulande: Der Aussiedlerstatus lief mit der neu geschaffenen Figur Spätaussiedler für nach 1993 Geborene aus, während Menschen, in deren sowjetischen Pässen als Nationalität „Jüdisch“ angegeben war, und ihre Kinder als „Kontingentflüchtlinge“ einwandern durften. Unterschieden wurde hier also zwischen „Deutschen“ und „Juden“, in Israel deutlich strikter zwischen „Juden“ und „Nichtjuden“ (Kapitel 5).

Jannis Panagiotidis gelingt es, nicht nur die jeweiligen (im)migration regimes als Komplexe von Rechtsgrundlage und Verwaltungspraxis nachzuzeichnen, sondern auch die Verflechtungen beider Staaten – historisch, programmatisch und personell – herauszustellen. Indem er individuelle Fälle nachzeichnet, erscheint der Migrant oder die Migrantin nicht nur als passive/r Betroffene/r, sondern auch als handelnde/r Akteur/in; zudem vermeidet er damit, Gesetze und bürokratische Abläufe lediglich aufzuzählen. Angesichts der Transnationalität und Aktualität des Themas ist es sehr zu begrüßen, dass das Buch in englischer Sprache einem größeren Kreis von Leser/innen zugänglich ist. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf das beeindruckende dreisprachige Literaturverzeichnis. Darin sind allerdings nur die hebräischen, nicht die deutschsprachigen Angaben übersetzt. Insgesamt spricht Panagiotidis mehrere Aspekte und Phänomene an, die außerhalb seines analytischen Fokus liegen und deshalb nicht genauer beleuchtet werden (können). Dazu zählen die (e)migration regimes in den Ausgangsstaaten, Transits sowie erneute Ein- und Auswanderungen. Auch bleibt in seiner auf amtlichen Dokumenten beruhenden Rechts- und Institutionengeschichte offen, wie sich Zugehörigkeit und damit Identität(en) im Alltag und in Gesellschaften formieren. Die Vergabe von Einreisevisa und Pässen ist dafür nur der Anfang. In jedem Fall gilt, wie anhand der politischen Sphäre überzeugend herausarbeitet wird, dass solche weniger individuelle Entscheidungen als variable Zuschreibungen von anderen sind. Eingangs – und gewissermaßen als Fazit der Lektüre – stellt Panagiotidis dazu fest: „In the end, the answer to the questions Who is a Jew? and Who is a German? depended on who got to define who was a Jew and a German.“ (S. 7) Ebenso entscheidend war und ist, auch das wird deutlich, das Wann, Wo und Warum.

Anmerkungen:
1 Vgl. z. B. Peter Lintl / Stefan Wolfrum, Israels Nationalstaatsgesetz, in: SWP-Aktuell 50 (2018), S. 1–8.
2 Siehe auch die generell und für Panagiotidis' Arbeit grundlegenden Beiträge in Daniel Levy / Yfaat Weiss (Hrsg.), Challenging ethnic citizenship. German and Israeli perspectives on immigration, New York 2002.

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