Die Stadtverwaltung in Münster im Nationalsozialismus und der frühen Nachkriegszeit

: Verwaltung vor Ort zwischen Konflikt und Kooperation. Die Stadtverwaltung Münster und der Nationalsozialismus. Berlin 2019 : Metropol Verlag, ISBN 978-3-86331-497-2 366 S. € 24,00

: Kommunales Krisenhandeln im Zweiten Weltkrieg und in der Nachkriegszeit. Die Stadtverwaltung Münster zwischen Nationalsozialismus und Demokratisierung. Berlin 2019 : Metropol Verlag, ISBN 978-3-86331-493-4 475 S. € 26,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jörn Brinkhus, Staatsarchiv Bremen

Zu besprechen sind zwei Promotionen, die als Auftragsarbeiten (so Annika Hartmann in ihrer Einleitung) im Rahmen des städtisch geförderten Forschungsprojekts „Die Stadtverwaltung Münster im Nationalsozialismus“ entstanden sind. Zeitgenossen bezeichneten Münster als den „Schreibtisch Westfalens“, denn in der Bischofs- und Universitätsstadt waren neben einer für großstädtische Bedürfnisse ausgebauten Kommunalverwaltung auch zahlreiche staatliche und militärische Dienststellen angesiedelt. Über eine ähnliche örtliche Präsenz verfügten der Parteiapparat der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) sowie die verschiedenen Gliederungen der NS-Bewegung. Somit war die Stadtverwaltung Münsters Teil eines engmaschigen Netzes von Behörden, die der zentralstaatlichen Politik des NS-Regimes durch ihr lokales und alltägliches Verwaltungshandeln Wirksamkeit verliehen. Damit bietet sich das westfälische Oberzentrum als ein Lokalbeispiel an, um durch stadtgeschichtliche Untersuchungen auch einen Beitrag zu einer Herrschaftsgeschichte des NS-Regimes vor Ort zu leisten.

In ihrer Doktorarbeit behandelt Annika Hartmann das Zusammenspiel der Kommunalverwaltung Münsters und der verschiedenen lokalen und regionalen Instanzen der NS-Bewegung nach 1933. Mit der Forschungsliteratur zum Thema Stadtverwaltung im „Dritten Reich“ hat sich die Verfasserin intensiv auseinandergesetzt. Doch ebenso wie diverse Begriffe aus dem verwaltungs- und politikwissenschaftlichen Theorieangebot zwar definitorisch entfaltet, aber nicht vollständig aufeinander bezogen und so in ein in allen Punkten kohärentes Forschungskonzept überführt werden, bleibt meines Erachtens unterbegründet, warum Hartmann für ihre empirischen Analysen die vier von ihr ausgesuchten kommunalen Handlungsfelder ausgewählt hat, nämlich: Wohlfahrtspflege und Fürsorge; Schulpolitik; Verwaltung von Nutzflächen und Büroräumen; Denkmäler, Ehrenbürgerschaften und andere Formen von Symbolpolitik. Doch bevor sich die Autorin diesen Aspekten politisch-administrativen Handelns der Stadtverwaltung zuwendet, stellt sie den lokalen Handlungsrahmen, das relevante Akteursgeflecht und die Stadtverwaltung Münster samt ihrem Personal vor. Für die folgenden Kapitel ist dieser Kontext unerlässlich, freilich wird dabei viel schon Bekanntes wiederholt. Im Wesentlichen bestätigt Hartmann Sabine Meckings Forschungsergebnisse und entwickelt diese weiter.

Am Thema städtische Wohlfahrtspolitik ist besonders interessant, dass in der Bischofsstadt das nach der NS-Programmatik neu ausgerichtete Wohlfahrts- und Fürsorgewesen sich in einem von der katholischen Caritas geprägten Umfeld positionieren musste. Frühe Maßnahmen der NS-Stadtspitze hatten das Ziel, sich plakativ vom alten, Zentrums-geprägten Magistrat abzusetzen, ohne dass es freilich gelang, nachhaltige Lösungen für die drängenden sozialen Probleme zu finden, zuvorderst, wie in allen deutschen Großstädten, für die Obdachlosigkeit. Schnell übertrug die Stadtverwaltung Aufgaben an die NS-Volkswohlfahrt, da diese Wohlfahrtsorganisation ein geeignetes Instrument darstellte, um in der kommunalen Sozialpolitik sozialdarwinistische Vorstellungen effektiv umzusetzen. Jedenfalls war diese NS-Organisation für einen solchen Kurswechsel besser geeignet als ihre katholischen Gegenstücke, die freilich nicht in der Bedeutungslosigkeit versanken. Subsidiär kümmerten sich die karitativen Einrichtungen weiterhin um konfessionell gebundene Personenkreise, die der NS-Stadtpolitik distanziert gegenüberstanden, sowie um „asoziale“ Fürsorgefälle, die nicht als wertvolle Mitglieder der NS-„Volksgemeinschaft“ galten. Damit bewahrten die katholischen Organisationen nicht nur einen Teil ihrer gesellschaftlichen Einflusssphäre, über die sie vor 1933 verfügt hatten, sondern entlasteten, wie auch schon zur Weimarer „Systemzeit“ und bereits im 19. Jahrhundert, die kommunale Armen- und Sozialfürsorge.

Auf dem Feld der Schulpolitik war das Verhältnis zwischen Stadtverwaltung, NS-Bewegung und katholischem Milieu deutlich konfliktbehafteter. Trotz einer Zentralisierung der Schulpolitik im „Dritten Reich“ organisierten die Kommune und die katholische Kirche als die beiden wichtigen örtlichen Schulträger die alltägliche Unterrichtsversorgung. Das daraus folgende Neben- und bald Gegeneinander zeigte sich an zwei Konfliktpunkten: erstens die an öffentlichen Schulen strittige religiöse Unterweisung (was die Ausübung kirchlicher Traditionen einschloss) und zweitens die prekäre Stellung der Bekenntnisschulen sowie der sonstigen katholischen Bildungseinrichtungen. Um die Bevölkerung nicht zu verunsichern, verzichteten die Stadtverwaltung, die NS-Bewegung und das Regierungspräsidium als kommunale Aufsichtsbehörde zunächst auf einschneidende Maßnahmen. Allerdings hatte der Widerstand des katholischen Milieus den Zusammenhalt zwischen kommunalen und staatlichen Beamten sowie NS-Funktionären nur gestärkt, und 1939, noch vor Kriegsausbruch, wurde das katholische Bildungswesen durch die Einführung der bi-konfessionellen Gemeinschaftsschulen und andere Maßnahmen Stück für Stück ausgehöhlt. Diese aggressive Schulpolitik markierte einen Berührungspunkt von anti-kirchlicher NS-Programmatik mit dem Eigeninteresse der Stadtverwaltung, ihren Aufgabenbereich als Schulträger auszudehnen.

Bei der Verwaltung von Nutzflächen und Büroräumen, ein kommunalpolitisches Handlungsfeld, das als Bewirtschaftung einer Sachressource quer gelagert zu den vorher untersuchten Fachaufgaben war, mussten Kommunalpolitiker und Stadtbeamte nach 1933 über die Verwendung einer schmalen Raumreserve entscheiden. Durchaus selbstbewusst verhandelte die Stadtverwaltung mit Militärdienststellen, um durch eine Zurverfügungstellung von Flächen für Heer und Luftwaffe Münsters Rolle als Oberzentrum zu stärken, was sicherlich keine Besonderheit der NS-Zeit war. Sowohl hier wie an anderen Stellen hätte Hartmanns Darstellung davon profitiert, wenn der Frage nach über die Zäsur von 1933 hinaus bestehenden Kontinuitätslinien klarer nachgegangen worden wäre. Dagegen wurden Parteidienststellen nur dann Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, wenn diese Nutzungen kommunalen Belangen nicht entgegenstanden. Auch die Verdrängung der jüdischen Mitbürger verhalf der Stadtverwaltung bis 1939 zu keinen nennenswerten Raumreserven.

Mit Schlaglichtern auf symbolpolitische Handlungsfelder beschließt die Verfasserin ihre Doktorarbeit. Bei Straßenumbenennungen zu Gunsten von – zumeist damals noch lebenden – NS-Politikern tastete die Stadtverwaltung keine Straßennamen von historischer oder kirchlicher Bedeutung an. Dagegen suchten einige Parteidienststellen durchaus die öffentliche Konfrontation mit der Kirche, insbesondere die Sichtbarkeit des Katholizismus bei religiösen Feiern und Prozessionen sorgte wiederholt für Streit. Häufig befand sich die Stadtverwaltung in einer Mittlerposition zwischen katholischem Milieu und der NS-Bewegung, was sich unter anderem am Umgang mit den Ehrenbürgerschaften zeigte: Dem vormaligen Reichskanzler Heinrich Brüning, dessen politische Heimat das Zentrum war, wurde die erst jüngst erteilte Ehrung zwar nicht entzogen, aber mit der 1939 erfolgten Ernennung des Reichsleiters für weltanschauliche Fragen und „Neu-Heiden“ Alfred Rosenberg zum Ehrenbürger verdeutlichte die Stadtverwaltung 1939 ihre Distanz zum katholischen Milieu. Während der Kriegszeit meinten die Kommunalbeamten, beim Einschmelzen auch von kirchlichen Denkmälern keine Rücksicht mehr auf religiöse Gefühle nehmen zu müssen.

Mit seiner Untersuchung kommunalen Krisenhandelns in der Zwischen-, der Kriegs- und der Nachkriegszeit schließt Philipp Erdmanns Doktorarbeit, die leider nicht ganz frei von Redundanzen ist, nahtlos an Hartmanns Untersuchung an. Ganz im Sinne der einschlägigen juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Literatur geht die Studie vom Doppelcharakter der Kommunalverwaltungen als Leistungs- und Ordnungsverwaltungen aus. So kann der Verfasser herausarbeiten, wieso die Verwaltungen von Großstädten – trotz der durch die Zentralisierung des Staatsaufbaus und durch den Einfluss der NS-Bewegung geschwächten kommunalen Selbstverwaltung – einen eigenständigen Beitrag zur Stabilisierung des Herrschaftsgefüges des „Dritten Reichs“ leisten konnten.

Offenkundig zwang der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs die lokalen sowie die regionalen Organe der NS-Bewegung und die Stadtverwaltung Münster dazu, manche Konflikte der Vorkriegszeit zu Gunsten einer pragmatischen Kooperation zurückzustellen. Auch mit den staatlichen Dienststellen arbeiteten die NS-Kommunalpolitiker und städtischen Beamte eng zusammen, so dass sich der örtliche Luftschutz, die Lebensmittelrationierung oder die Lenkung der Bauwirtschaft als eine von kommunalen und staatlichen Behörden sowie Organen der NS-Bewegung gemeinsam getragene Aufgabenerledigung darstellten, mit einem bemerkenswerten Nebeneffekt: Etwa durch multifunktionelle Ämterhäufungen einzelner „Entscheider“ verband dieses verflochtene Verwaltungshandeln unterschiedliche Träger des polykratischen NS-Herrschaftsgefüges miteinander, auch auf dem Feld der kommunalen Judenpolitik. Ähnlich wie Hartmann hält Erdmann dabei die wohnungswirtschaftliche Entlastung für sehr überschaubar, die sich aus der „Arisierung“ und den übrigen Maßnahmen zur Vernichtung der ökonomisch-bürgerlichen Existenz der Juden Münsters ergab, was nicht ausschloss, dass Teile der Bevölkerung Münsters die NS-Lokalpolitiker und die Stadtverwaltung für genau diese Politik lobten.

Ab 1941/42 waren die örtlichen Akteure durch die unmittelbaren Kriegsfolgen weitaus stärker belastet als noch zu Kriegsbeginn und entwickelten deswegen ihre ab 1939 etablierten administrativen „Bewältigungsstrukturen“ (S. 171) weiter, um durch Wohnraumlenkung, Ausquartierungen oder Behelfsheimbau die Folgen des Luftkriegs einzudämmen und eine erträgliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Auch der bauwirtschaftliche Einsatz von Zwangsarbeitern in Münster, den der Verfasser sehr prägnant darstellt, änderte an der Wohnungsnot und den anderen alltäglichen Härten wenig, denen die Bevölkerung ausgesetzt war. Zugleich belastete ein zunehmender Personalmangel dieses alltägliche Krisenmanagement, mit der Folge von anhaltenden Klagen der Bevölkerung, in denen sich zugleich eine ambivalente Haltung zum Zeitgeschehen widerspiegelte: Dabei funktionierte eine harsche Kritik an den örtlichen Behörden wie ein Ventil für die angestaute Unzufriedenheit, ohne den NS-Staat oder die Stellung und die Entscheidungen Adolf Hitlers selbst in Frage zu stellen. Diese Krisensituation betraf auch die NS-Bewegung, die sich nicht mehr darauf beschränken konnte, durch punktuelle Einflussnahmen auf die Kommunalverwaltung Imperative der NS-Programmatik zur Geltung zu bringen. Vielmehr waren die diversen NS-Organisationen während der zweiten Kriegshälfte vollauf damit beschäftigt, für die örtliche Notstandsverwaltung ein Maximum an personellen und materiellen Ressourcen zu mobilisieren und möglichst effektiv einzusetzen, während die städtischen Behörden bis zum Kriegsende routiniert eine schmale Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellten.

Nach April 1945 bestanden die bewährten Strukturen örtlicher Krisenbewältigung unter britischer Besatzung zunächst fort, schließlich musste auch bei geänderten politischen Vorzeichen Lebensmittel und Gebrauchsgüter rationiert, schmaler Wohnraum verwaltet und die knappen bauwirtschaftlichen Kapazitäten so gelenkt werden, dass in kurzer Zeit möglichst viel Wohnfläche wiederhergestellt wurde. Scheinbar kompensierte die Stadtverwaltung ebenso reibungslos den Wegfall der NS-Bewegung, deren Organisationen nicht mehr für die während der Kriegszeit angeeigneten Mobilisierungs-, Kontroll- und Durchführungsaufgaben zur Verfügung standen, wie auch die Auflösung des reichsweiten Staatsapparats inklusive seiner administrativen Vorleistungen für das Funktionieren einer Stadtverwaltung, zum Beispiel auf dem Gebiet der Lenkung und Zuteilung von Gebrauchsgütern. Freilich beschränkte sich kommunales Krisenmanagement ab Sommer 1945 darauf, die bis dahin entstandenen Kriegsfolgen zu bewältigen. Als neue Belastung kam lediglich die Unterbringung der zahlreichen Flüchtlinge und Vertriebenen hinzu. Wohnraum blieb somit eine knappe Ressource, und zu den Kontinuitäten kommunalen Verwaltungshandelns in der Nachkriegszeit gehörte auch, dass dabei die Benachteiligung bisheriger Außenseitergruppen, etwa der als „Zigeuner“ bezeichneten Sinti und Roma, fortbestand.

Um eigenständige Impulse bemühte sich die britische Besatzungsmacht auf zwei Feldern, nämlich bei der Personalpolitik, verbunden mit dem Anspruch auf eine Neuordnung des Berufsbeamtentums, und bei der Kommunalverfassung, die mit der Trennung des Amts des Oberbürgermeisters von dem des Oberstadtdirektors eine Novität mit sich brachte. Gleichzeitig reaktivierten die britischen Offiziere zahlreiche altgediente ehemalige Lokalpolitiker und kommunale Spitzenbeamte, womit eine stadtgeschichtliche Besonderheit und Pfadabhängigkeit wieder auflebte: Auch in der jungen Bundesrepublik blieben die Kommunalpolitik und die Stadtverwaltung Münsters katholisch geprägt; die politische Orientierung zum Zentrum ging nahtlos in eine Dominanz der CDU über; im Unterschied zum Ruhrgebiet konnten sich 1945 somit keine Vertreter der Arbeiterbewegung in kommunalen Leitungspositionen etablieren.

Die weitere Stadtentwicklung stellt der Autor unter den Begriff der vorsichtigen Modernisierung und behandelt, wie das vorherige Krisenmanagement sich auf eine Stadtverwaltung auswirkte, die in den 1950er-Jahren wieder in einen Normal- und Alltagszustand zurückfand. Einerseits behielt die Stadtverwaltung einen Großteil ihres gesteigerten Aufgabenbestands und erledigte diesen mit einer funktional-institutionell ausdifferenzierten Organisation. Dabei bauten die kommunalen Behörden den Großteil der nach 1939 eingestellten weiblichen Hilfskräfte ab, während zugleich belastete ehemalige Beamte in städtische Dienste zurückkehrten, z.T. erzwangen diese eine Wiederbeschäftigung auf dem Rechtsweg. In diesem Umfeld wurde die individuelle Schuld einzelner Beamter für NS-Verbrechen ebenso ignoriert wie die korporative Mitwirkung der Stadt Münster an den Entrechtungs- und Deportationsmaßnahmen des „Dritten Reichs“. Auch bei den kommunalen Sachaufgaben verzeichnet die Untersuchung einen ambivalenten Umgang mit den Folgen von zwölf Jahren „Drittem Reich“. Der Stadtkern wurde historisch rekonstruiert, die Wohnungsnot durch in großer Zahl errichtete Mehrfamilienhäuser in Zeilenbauweise entschärft, während die kommunale Sozialpolitik als „asozial“ geltende Familien nach wie vor benachteiligte. Und auch in anderer Hinsicht griff die Stadtverwaltung Münsters auf Traditionsbestände aus der Zeit vor 1945, bedingt auch vor 1933 zurück: Um für den nächsten Krieg, diesmal gegen die Truppen des von der Sowjetunion angeführten Warschauer Pakts, gerüstet zu sein, plante die Stadt eine Zivilschutzorganisation, die in vielem die „Bewältigungsstrukturen“ der Kriegszeit adaptierte.

In der Gesamtschau sind beide Doktorarbeiten interessante und ebenso anregungs- wie ertragreiche Beiträge zur Geschichte Münsters ab 1933. Sie ergänzen in treffender Weise die schon bekannte Literatur zur Stadtgeschichte und leisten auch einen Beitrag zur westfälischen Landes- sowie Regionalgeschichte. Dass die zwei Bücher einander konzeptionell sehr ähnlich sind, ist in dem gemeinsamen Projektzusammenhang begründet und in der sehr ähnlichen Verortung beider Autor:innen in der Forschungslandschaft. Die von Sabine Mecking, Andreas Wirsching und Bernhard Gotto ausgearbeiteten Thesen zur systemstabilisierenden Funktion von Stadtverwaltungen während der NS-Zeit haben beide Arbeiten maßgeblich beeinflusst.

Ob stärker voneinander divergierende Studiendesigns, die auf den gleichen Gegenstand angewandt worden wären, eventuell innovativere Forschungserträge geliefert hätten, muss eine offene Frage bleiben. Zudem wird auf die Entwicklungen in anderen Städten nur mit Seitenblicken eingegangen. Somit verzichten beide Autor:innen darauf, ihre Ergebnisse durch einen systematischen Vergleich mit anderen Lokalbeispielen zu erhärten, zu konturieren oder zu modifizieren. Dabei orientieren sich die zwei Doktorarbeiten eng an den schon bekannten jüngeren Forschungsergebnissen der NS-Historiografie – und gleiches ist auch für die Darstellung Münsters in der jungen Bundesrepublik zu sagen –, namentlich um Spezifika von Staatlichkeit während des „Dritten Reichs“ und über die NS-Volksgemeinschaft als eine soziale Realität, die besonders im lokalen Rahmen sichtbar wurde. Anhand seines Untersuchungsgegenstands gelingt es insbesondere Erdmann, diese neueren Erkenntnisse mit Hilfe griffiger Formulierungen thesenhaft zu verdichten. Dagegen verzichten beide Arbeiten darauf, neue Aspekte in die jüngeren, von ihnen zitierten Forschungsdebatten einzuführen – aber vielleicht ist dieser Anspruch auch verfehlt, weil das gewählte Lokalbeispiel „Münster“ hierfür keine geeigneten Anhaltspunkte bietet.

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